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   BFH, 19.11.2009 - IX B 160/09   

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BFH, 19.11.2009 - IX B 160/09 (https://dejure.org/2009,7914)
BFH, Entscheidung vom 19.11.2009 - IX B 160/09 (https://dejure.org/2009,7914)
BFH, Entscheidung vom 19. November 2009 - IX B 160/09 (https://dejure.org/2009,7914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vertagung wegen Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gehörsrüge wegen der Ablehnung einer Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Vertagung einer mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.06.2008 - I B 211/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - keine Revisibilität

    Auszug aus BFH, 19.11.2009 - IX B 160/09
    Wird ein solcher Antrag --wie hier-- erst am Tag vor der anberaumten Verhandlung beim FG gestellt, gelten Besonderheiten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2008 I B 211/07, BFH/NV 2008, 1697).

    Ein zu diesem Zweck vorgelegtes privatärztliches Attest muss deshalb die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar beschreiben und sich zur Art und Schwere der Erkrankung äußern (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041, und in BFH/NV 2008, 1697; so auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 22. Mai 2001 8 B 69/01, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 2735; vgl. eingehend dazu auch Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 91 FGO Rz 99, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • BFH, 03.08.2005 - II B 47/04

    Nichtzulassungsbeschwerde: Terminsverlegung wegen Erkrankung

    Auszug aus BFH, 19.11.2009 - IX B 160/09
    Ein zu diesem Zweck vorgelegtes privatärztliches Attest muss deshalb die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar beschreiben und sich zur Art und Schwere der Erkrankung äußern (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041, und in BFH/NV 2008, 1697; so auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 22. Mai 2001 8 B 69/01, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 2735; vgl. eingehend dazu auch Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 91 FGO Rz 99, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 03.07.2001 - II B 132/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsanspruch - Aufhebung eines Termins -

    Auszug aus BFH, 19.11.2009 - IX B 160/09
    Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschluss von 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30).
  • BFH, 04.11.2019 - X B 70/19

    Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag

    Demgegenüber genügt die Vorlage einer bloßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich nicht (BFH-Beschlüsse vom 05.07.2004 - VII B 7/04, BFH/NV 2005, 64, unter II.2.; vom 19.11.2009 - IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, und vom 08.09.2015 - XI B 33/15, BFH/NV 2015, 1690, Rz 13).

    Dies war z.B. der Fall bei Anträgen, die erst nach Dienstschluss des Vortags gestellt wurden (BFH-Beschluss vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 14: Eingang des Antrags um 19:26 Uhr; BFH-Beschluss vom 26.11.2013 - I B 2/13, BFH/NV 2014, 542: Eingang des Antrags um 16:08 Uhr), oder wenn der Antragsteller für das Gericht nicht erreichbar war (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 64, unter II.2.: der Kläger gibt weder eine Telefon- noch eine Telefaxnummer an, so dass dem Gericht keine Rückfrage möglich ist; BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 454: das FG hat erfolglos versucht, den Kläger telefonisch zu erreichen).

    Demgegenüber hat das FG in seinem Urteil ausschließlich Entscheidungen angeführt, denen Sachverhalte zugrunde lagen, in denen dem Gericht lediglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt worden war (vgl. die vom FG zitierten BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 454, und in BFH/NV 2015, 1690).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - L 6 AS 327/12

    Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach SGB II als Zuschuss an Studierende

    Auch daraus ergibt sich, dass derjenige, der die Verlegung beantragt, denjenigen, der über die Verlegung entscheidet, in die Lage versetzen muss, die Voraussetzungen zuverlässig zu beurteilen (BFH Beschlüsse vom 19.11.2009 - IX B 160/09 - juris RdNr 4; vom 26.11.2009 - VIII B 162/09 - juris RdNr 4).

    Ein zu diesem Zweck vorgelegtes ärztliches Attest muss deshalb die Verhandlungs- und oder Reiseunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar nicht nur behaupten, sondern beschreiben und sich zu Art und Schwere der Erkrankung äußern (BFH Beschluss vom 19.11.2009 - IX B 160/09 - juris RdNr 4).

    Auf die fehlende Aussagekraft der mit dem Antrag vorgelegten Unterlagen muss das Gericht jedenfalls bei den kurzfristig gestellten Anträgen den Antragsteller nicht hinweisen, es muss auch selbst keine weiteren Nachforschungen anstellen (BSG aaO RdNr 13 mwN; BFH Beschlüsse vom v. 10.03.2005 - IX B 171/03 - juris RdNr. 4; vom 19.11.2009 - IX B 160/09 - juris RdNr 4; vgl. auch BFH Beschlüsse vom 25.01.2007 - VII B 118/06 - juris RdNr 4; vom 12.12.2006 - I B 54/06 - juris RdNr 3; vom 16.10.2006 - I B 46/06 - juris Rn. 3; ausführlich dazu auch SG Marburg Urteile vom 07.12.2005 - S 12 KA 48/05 - juris RdNr 36; vom 05.12.2007 - S 12 KA 804/06 - juris RdNr 28; vgl. OLG Schleswig Beschluss vom 20.08.2007 - 2 Ws 343/07 - juris Rn. 18; KG Beschluss vom 06.02.2007 - 1 AR 152/07 - 2 Ws 99/07 - juris RdNr 4).

  • BFH, 07.06.2023 - IX B 11/23

    Verfahrensfehler: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Verlegung

    Die Voraussetzungen hierfür zu schaffen ist Aufgabe desjenigen, der die Verlegung beantragt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2009 - IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, Rz 4 und vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 12).

    Ein zu diesem Zweck vorgelegtes ärztliches Attest muss deshalb die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar beschreiben und sich zur Art und Schwere der Erkrankung äußern (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2009 - IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, Rz 4; vom 25.10.2012 - X B 130/12, BFH/NV 2013, 228, Rz 5; vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 12 und vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, Rz 10).

  • BFH, 11.08.2010 - VIII B 92/10

    Rechtliches Gehör - Terminverlegung

    Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. November 2009 IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, m.w.N.).

    Wird ein Verlegungsantrag, wie im Streitfall, am Tag vor der mündlichen Verhandlung gestellt und mit einer akuten Erkrankung begründet, obliegt es nach der ständigen Rechtsprechung des BFH dem Beteiligten, die Gründe für die Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob die betreffende Person verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 454, m.w.N.).

  • BFH, 10.05.2010 - IX B 201/09

    Darlegung eines Zulassungsgrundes - Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung

    Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 19. November 2009 IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, m.w.N.).

    Wird ein Verlegungsantrag, wie im Streitfall, am Tag vor der mündlichen Verhandlung gestellt und mit einer Erkrankung begründet, obliegt es nach der ständigen Rechtsprechung des BFH dem Beteiligten, die Gründe für die Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob die betreffende Person verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 454, m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2014 - L 18 KN 116/13

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Regelaltersrente nach § 35 SGB VI ; Auszahlung

    Zudem hat der Kläger bzw der Absender der E-Mail die Gründe für die begehrte Verlegung nicht glaubhaft gemacht, bspw durch ärztliches Attest, oder zumindest dargelegt, aus welchen konkreten Gründen er nicht reise- und/oder verhandlungsfähig ist (BSG, Urteil vom 28.4.99 - B 6 KA 40/98 R - 12.2.03 - B 9 SB 5/02 R - 25.3.03 - B 7 AL 76/02 R - 21.7.05 - B 11a/11 AL 261/04 B - 17.2.10 - B 1 KR 112/09 B - 17.12.13 - B 11 AL 5/13 B - zum erforderlichen Inhalt einer ärztlichen Bescheinigung vgl. BSG 13.10.10 - B 6 KA 2/10 B - SozR 4-1500 § 110 Nr. 1; zu den Anforderungen an Darlegung der Gründe, falls ärztliches Attest nicht rechtzeitig vorliegt oder nicht aussagekräftig: BFH 19.11.09 - IX B 160/09 - 31.3.10 - VII B 233/09 -).
  • BFH, 21.04.2020 - X B 13/20

    Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag

    Demgegenüber genügt die Vorlage einer bloßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich nicht (BFH-Beschlüsse vom 05.07.2004 - VII B 7/04, BFH/NV 2005, 64, unter II.2.; vom 19.11.2009 - IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, und vom 08.09.2015 - XI B 33/15, BFH/NV 2015, 1690, Rz 13).
  • BFH, 08.11.2016 - I B 137/15

    Revisionszulassung wegen eines besonders schwerwiegenden "qualifizierten"

    Ein zu diesem Zweck vorgelegtes privatärztliches Attest muss deshalb die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar beschreiben und sich zur Art und Schwere der Erkrankung äußern (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. November 2009 IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 R 3525/15
    Ein zu diesem Zweck vorgelegtes privatärztliches Attest muss deshalb die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar beschreiben und sich zur Art und Schwere der Erkrankung äußern (BFH Beschluss vom 19. November 2009 - IX B 160/09 - juris Rn 4).

    Auch war der Senat nicht in der Lage, den Sachverhalt weiter aufzuklären, da ihm eine Faxnummer, unter der er die Klägerin direkt hätte erreichen können nicht bekannt gewesen ist und die Klägerin darüber hinaus mittels Email mitgeteilt hat, ihre Emails nicht zu lesen (s. hierzu auch BFH Beschluss vom 19. November 2009 - IX B 160/09 - juris Rn 5).

  • BFH, 10.08.2011 - IX B 175/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen abgelehnter Terminverlegung

    Zwar obliegt es dem Beteiligten, der erst kurz vor dem anberaumten Termin einen Terminänderungsantrag stellt, die Gründe für seine Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob er verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. November 2009 IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 18.08.2015 - 11 K 2718/12

    Erhöhung des erklärten Gewinns um die Entnahme des Vorratsvermögens; Erhöhung des

  • BFH, 25.10.2012 - X B 130/12

    Antrag auf Terminsänderung/Protokoll über die mündliche Verhandlung

  • FG Düsseldorf, 18.08.2015 - 11 K 2717/12

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei mangelnder Masse

  • BFH, 05.04.2011 - VIII B 91/10

    Verfahrensrügen im Prozess um nicht belegte Betriebausgaben

  • BFH, 14.10.2010 - II S 24/10

    Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland -

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 R 192/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • BFH, 07.12.2012 - IX B 121/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung eines Antrags auf

  • FG Düsseldorf, 26.02.2019 - 13 K 3082/17

    Ablehnung des Antrags auf Terminverschiebung wegen "schlechter psochyo/physischer

  • BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • SG Marburg, 16.06.2010 - S 12 KA 794/09

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung -

  • FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20

    Glaubhaftmachung der Verhandlungs- oder Reiseunfähigkeit des

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 7 K 3149/06

    Vertagungsantrag unmittelbar vor Beginn der mündlichen Verhandlung; öffentliche

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 1212/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Terminverlegungsantrag - kurzfristig gestellter

  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 R 2325/15
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