Rechtsprechung
BFH, 13.04.2005 - IX B 163/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen einer Überraschungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 25.10.2004 - 11 K 2650/00
- BFH, 13.04.2005 - IX B 163/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 02.04.2002 - X B 56/01
Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung …
Auszug aus BFH, 13.04.2005 - IX B 163/04
Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947). - BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00
Rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 13.04.2005 - IX B 163/04
Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht nicht, die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern und ihnen die einzelnen für die Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (z.B. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235). - BFH, 23.07.2001 - III B 107/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Urteilsabweichung - Divergenzentscheidung - …
Auszug aus BFH, 13.04.2005 - IX B 163/04
Eine abweichende Beurteilung von Tatsachen oder Unterschiede in der Sachverhaltswürdigung genügen nicht (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2001 III B 107/00, BFH/NV 2002, 36).
- VGH Hessen, 21.10.2005 - 7 UZ 2005/05
Kroatien: Behandlung aller Erkrankungen gewährleistet - Umsetzungsfrist der …
Die richterliche Überzeugungsbildung ist regelmäßig einer Gehörsrüge entzogen, sofern sie nicht unter jedem Gesichtspunkt schlechthin unvertretbar und damit objektiv willkürlich erscheint (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 05.01.2005 - 21 A 3093/04.A - zit. n. juris; Hess. VGH, B. v. 03.02.2005 - 6 UZ 2010/03.A - BFH, B. v. 13.04.2005 - IX B 163/04 - zit. n. juris).