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   BFH, 26.07.2012 - IX B 164/11   

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https://dejure.org/2012,22804
BFH, 26.07.2012 - IX B 164/11 (https://dejure.org/2012,22804)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2012 - IX B 164/11 (https://dejure.org/2012,22804)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - IX B 164/11 (https://dejure.org/2012,22804)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von Ermittlungsakten

  • openjur.de

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von Ermittlungsakten

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 79 Abs 2, FGO § 92 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 116 Abs 6, FGO § 119 Nr 3, FGO § 155, ZPO § 273 Abs 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von Ermittlungsakten

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von Ermittlungsakten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 79 Abs 2 FGO, § 92 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 116 Abs 6 FGO
    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von Ermittlungsakten

  • IWW
  • rewis.io

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von Ermittlungsakten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Beiziehung von strafrechtlichen Ermittlungsakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.12.1999 - IV B 101/99

    Beiziehung von Akten

    Auszug aus BFH, 26.07.2012 - IX B 164/11
    Nur dann besteht für sie ein Anlass zur Stellungnahme unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Akten (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214; vom 14. Dezember 1999 IV B 101/99, BFH/NV 2000, 738, und vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, juris; eingehend dazu Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 96 FGO Rz 246, m.w.N.).

    d) Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs ist überdies schlüssig erhoben worden und enthält den substantiierten Vortrag der Klägerin, zu welchem Inhalt der vom FG beigezogenen und ohne ihr Wissen verwerteten Ermittlungsakten sie sich nicht hat äußern können und was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei der Berücksichtigung ihres Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (zu den Darlegungsvoraussetzungen vgl. zusammenfassend BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 738).

  • BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99

    Beiziehung von Strafakten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 26.07.2012 - IX B 164/11
    Nur dann besteht für sie ein Anlass zur Stellungnahme unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Akten (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214; vom 14. Dezember 1999 IV B 101/99, BFH/NV 2000, 738, und vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, juris; eingehend dazu Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 96 FGO Rz 246, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07

    Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BFH, 26.07.2012 - IX B 164/11
    Nur dann besteht für sie ein Anlass zur Stellungnahme unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Akten (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214; vom 14. Dezember 1999 IV B 101/99, BFH/NV 2000, 738, und vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, juris; eingehend dazu Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 96 FGO Rz 246, m.w.N.).
  • BFH, 05.08.2022 - VI B 65/21

    Zum Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Der Vortrag des wesentlichen Inhalts der Akten gemäß § 92 Abs. 2 FGO ist eine gedrängte Darstellung des Sachverhalts (dazu Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 92 FGO Rz 39; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 92 Rz 6), die naturgemäß nicht jedes Detail enthält, das im Urteil aufgeführt ist (BFH-Beschluss vom 26.07.2012 - IX B 164/11, Rz 4).

    Im Übrigen sind die Kläger über die Beiziehung der Einkommensteuerakte, der Rechtsbehelfsheftung, der Ermittlungsakte sowie der Beihefte I bis VI vom FG durch die Übersendung des Schriftsatzes des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt) vom 19.08.2020 unterrichtet worden (s. dazu BFH-Beschluss vom 26.07.2012 - IX B 164/11, Rz 3, m.w.N.).

  • BFH, 28.02.2020 - X B 100/19

    Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen

    Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt zudem, dass die Beteiligten über die spätere Beiziehung von Akten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu unterrichten sind (vgl. BFH-Beschluss vom 26.07.2012 - IX B 164/11, BFH/NV 2012, 1643, Rz 9, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2017 - X B 150/16

    Fehlende Übermittlung eines Schriftsatzes

    Korrespondierend umfasst der Anspruch auf rechtliches Gehör das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und ggf. Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2012 IX B 164/11, BFH/NV 2012, 1643; vom 23. Februar 2017 IX B 2/17, BFH/NV 2017, 746, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler

    Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) hat in diesem Zusammenhang zunächst zutreffend darauf hingewiesen, dass vorliegend keine Beiziehung der Strafakten erfolgt ist, so dass es keines entsprechenden Hinweises an die Beteiligten (§ 79 Abs. 2, § 155 FGO i.V.m. § 273 Abs. 4 der Zivilprozessordnung; dazu BFH-Beschluss vom 26.07.2012 - IX B 164/11, BFH/NV 2012, 1643, Rz 3) bedurfte.
  • BFH, 10.05.2022 - VIII B 35/21

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von

    Nur dann besteht für sie ein Anlass zur Stellungnahme unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Akten (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschlüsse vom 20.08.1999 - VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214; vom 14.12.1999 - IV B 101/99, BFH/NV 2000, 738; vom 26.07.2012 - IX B 164/11, BFH/NV 2012, 1643, Rz 3, und vom 28.02.2020 - X B 100/19, BFH/NV 2020, 914, Rz 28).
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