Rechtsprechung
BFH, 18.12.2002 - IX B 167/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Anschaffungs- und Herstellungskosten für Häuser - Veranlassungszusammenhang bei Verwendung von Darlehensmitteln - Anteilige Verteilung von eingesetzten Eigen- und Fremdmittel zur Rückführung eines Zwischenfinanzierungsdarlehens
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1
Schuldzinsenabzug; Zuordnung bei einheitlich finanzierten Häusern - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Schuldzinsen
- Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung
- Schuldzinsenabzug für Baudarlehen
- Fremdfinanzierungskosten bei gemischt genutzten Gebäuden
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.11.1990 - IV R 97/82
Buchung von Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und Einlagen auf privatem und …
Auszug aus BFH, 18.12.2002 - IX B 167/02
Darin liegt kein Widerspruch zu der in der Beschwerdebegründung genannten BFH-Rechtsprechung betreffend Schuldzinsen für gemischte Kontokorrentkonten (BFH-Urteile vom 15. November 1990 IV R 97/82, BFHE 162, 557, BStBl II 1991, 226; vom 11. Dezember 1990 VIII R 190/85, BFHE 163, 344, BStBl II 1991, 390). - BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Auszug aus BFH, 18.12.2002 - IX B 167/02
Dazu hat das Finanzgericht festgestellt, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten der beiden Häuser einheitlich durch ein Zwischenfinanzierungsdarlehen finanziert worden sind, und ist deshalb aufgrund des BFH-Urteils vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95 (BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676) zu der Auffassung gelangt, dass die anschließend zur Rückführung des Zwischenfinanzierungsdarlehens eingesetzten Eigen- und Fremdmittel nur anteilig auf beide Häuser zu verteilen sind. - BFH, 11.12.1990 - VIII R 190/85
Vorrangige Tilgung der Privatschulden beim gemischten Kontokorrentkonto
Auszug aus BFH, 18.12.2002 - IX B 167/02
Darin liegt kein Widerspruch zu der in der Beschwerdebegründung genannten BFH-Rechtsprechung betreffend Schuldzinsen für gemischte Kontokorrentkonten (BFH-Urteile vom 15. November 1990 IV R 97/82, BFHE 162, 557, BStBl II 1991, 226; vom 11. Dezember 1990 VIII R 190/85, BFHE 163, 344, BStBl II 1991, 390).
- BFH, 08.07.2003 - IX B 54/03
Gemischt genutztes Gebäude; Schuldzinsenabzug
Eine vorrangige Rückführung des auf die selbstgenutzte Eigentumswohnung entfallenden Darlehens kommt deshalb nicht in Betracht (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 IX B 167/02, BFH/NV 2003, 478). - FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 12 K 6383/04
Abzug von Darlehenszinsen bei Errichtung zweier baugleicher Einfamilienhäuser zur …
In der Rechtsprechung des BFH ist demzufolge anerkannt, dass im Falle der Finanzierung eines teilweise zur Vermietung bestimmten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes, eines Gebäudes mit unterschiedlich genutzten Eigentumswohnungen oder unterschiedlich genutzten Doppelhaushälften (dazu BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 - IX B 167/02, BFH/NV 2003, 478) durch ein Darlehen die Darlehenszinsen grundsätzlich nur anteilig als Werbungskosten berücksichtigt werden können, es sei denn, dass der Steuerpflichtige die Herstellungskosten den einzelnen Gebäudeteilen zuordnet und die so gesondert zugeordneten Herstellungskosten auch tatsächlich - objektiv nachprüfbar - mit den Darlehensmitteln bezahlt (BFH in BStBl. II 2003, 389, unter II.2. der Gründe;… in BFH/NV 2003, 23, unter II.2. der Gründe;… in BFH/NV 2003, 1049 aaO.;… in BStBl. II 2004, 348 aaO.; in BStBl. II 2005, 597, unter II.1.a) und b) der Gründe; in BFH/NV 2006, 246, unter II.1.a) und b) der Gründe; BFH-Beschlüsse vom 07. April 2005 - IX B 39/05, BFH/NV 2005, 1543; vom 15. Mai 2007 - IX B 184/06, juris,).