Rechtsprechung
   BFH, 15.04.2013 - IX B 169/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14058
BFH, 15.04.2013 - IX B 169/12 (https://dejure.org/2013,14058)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2013 - IX B 169/12 (https://dejure.org/2013,14058)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2013 - IX B 169/12 (https://dejure.org/2013,14058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    NZB: Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung

  • openjur.de

    NZB: Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 21
    NZB: Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung

  • Bundesfinanzhof

    NZB: Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 21 EStG 2002
    NZB: Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung

  • rewis.io

    NZB: Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen mangels Darlegung eines Verfahrensmangels und Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung einer Divergenz; Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen bei unzulänglicher Darlegung eines Verfahrensmangels und/oder eines Divergenzfalls

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 15.04.2013 - IX B 169/12
    b) Auch der gerügte Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wurde mangels hinreichender Angaben und Ausführungen (zu den Anforderungen: z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43) nicht annähernd i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargetan.
  • BFH, 26.02.2009 - IX B 138/08

    Revisionszulassung: Divergenz, Rechtsanwendungsfehler, Akteninhalt,

    Auszug aus BFH, 15.04.2013 - IX B 169/12
    c) Letztlich gehen die Kläger von einer anderen "Bewertung der Mietverhältnisse" aus und setzen ihre eigene Tatsachen- und Beweiswürdigung und Rechtsansicht anstelle der des FG; insofern rügen sie eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann aber die Zulassung der Revision jenseits von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 2009 IX B 138/08, unter 3., juris; vom 24. Juli 2012 IX B 173/11, BFH/NV 2012, 1784, unter 1.c).
  • BFH, 13.01.2010 - IX B 109/09

    Fehler im Besteuerungsverfahren kein Verfahrensmangel - Wirksamkeit der

    Auszug aus BFH, 15.04.2013 - IX B 169/12
    Schließlich sind Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nur Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts, nicht aber solche der Finanzbehörden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 2010 IX B 153/09, BFH/NV 2010, 922; vom 13. Januar 2010 IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917).
  • BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09

    Überschießender Sachantrag - Beweiserhebung - FG-Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 15.04.2013 - IX B 169/12
    Schließlich sind Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nur Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts, nicht aber solche der Finanzbehörden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 2010 IX B 153/09, BFH/NV 2010, 922; vom 13. Januar 2010 IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917).
  • BFH, 10.06.2010 - IX B 233/09

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht - rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 15.04.2013 - IX B 169/12
    Das gilt --angesichts des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2010 IX B 233/09, BFH/NV 2010, 1824, m.w.N.)-- auch für den Einwand, der Mietvertrag sei bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Betriebsprüfung (angeblich) eingehend geprüft worden.
  • BFH, 23.08.2011 - IX B 63/11

    Einzelfallbezogene Beurteilung des Umbaus eines Gebäudes als Neubau - Annahme

    Auszug aus BFH, 15.04.2013 - IX B 169/12
    So sind die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und einer möglichen --hier aber nicht genannten-- Divergenzentscheidung nicht so herausgearbeitet und gegenübergestellt worden, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53, unter 2.).
  • BFH, 24.07.2012 - IX B 173/11

    NZB: Fremdvergleich, Vertragsauslegung, Rechtsanwendungsfehler; Gesamtergebnis

    Auszug aus BFH, 15.04.2013 - IX B 169/12
    c) Letztlich gehen die Kläger von einer anderen "Bewertung der Mietverhältnisse" aus und setzen ihre eigene Tatsachen- und Beweiswürdigung und Rechtsansicht anstelle der des FG; insofern rügen sie eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann aber die Zulassung der Revision jenseits von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 2009 IX B 138/08, unter 3., juris; vom 24. Juli 2012 IX B 173/11, BFH/NV 2012, 1784, unter 1.c).
  • BFH, 07.05.2015 - IX B 146/14

    Prozesskosten wegen Einlagenrückgewähr bei vermögensverwaltender

    Dazu hätte die Klägerin die tragenden Rechtssätze der angefochtenen Entscheidung und vermeintlicher Divergenzentscheidungen so herausarbeiten und einander gegenüberstellen müssen, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar geworden wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 15. April 2013 IX B 169/12, BFH/NV 2013, 1241).
  • BFH, 08.08.2013 - II B 3/13

    Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen

    a) Um die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch Vermeidung einer Divergenz hinreichend darzulegen, müssen die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und der (vermeintlichen) Divergenzentscheidung so herausgearbeitet und gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2010 IX B 11/10, BFH/NV 2010, 1648; vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470; vom 15. April 2013 IX B 169/12, BFH/NV 2013, 1241, Rz 2).
  • BFH, 27.04.2015 - IX B 130/14

    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten nur bei Einsatz der

    Dazu hätten die Kläger die tragenden Rechtssätze der angefochtenen Entscheidung und vermeintlicher Divergenzentscheidungen so herausarbeiten und einander gegenüberstellen müssen, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar geworden wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 15. April 2013 IX B 169/12, BFH/NV 2013, 1241).
  • BFH, 11.02.2014 - V B 103/13

    Bedeutung von Verwaltungsanweisungen

    Es liegt auch kein Verfahrensfehler (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) vor, da es für die Frage der Entscheidungserheblichkeit einer Beweiserhebung auf die Rechtsauffassung des Finanzgerichts (FG) ankommt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. April 2013 IX B 169/12, BFH/NV 2013, 1241).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht