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   BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98   

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BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98 (https://dejure.org/1999,3816)
BFH, Entscheidung vom 04.02.1999 - IX B 170/98 (https://dejure.org/1999,3816)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - IX B 170/98 (https://dejure.org/1999,3816)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98
    Im übrigen ist durch das Urteil vom 29. August 1991 V R 78/86 (BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906) geklärt, daß die Erhebung der vollen Säumniszuschläge eine unbillige Härte ist, wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige gegenüber den Finanzbehörden alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde.
  • BFH, 14.06.1994 - VII B 239/93

    Umsatzsteuerrückstände einer Kommanditgesellschaft (KG) - Vermietung eines

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall voraussichtlich klärungsfähig ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 1996 VIII B 95/95, BFH/NV 1997, 127; vom 14. Juni 1994 VII B 239/93, BFH/NV 1995, 89, 90, m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 24.07.1996 - VIII B 95/95

    Voraussetzungen dafür dass eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat -

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall voraussichtlich klärungsfähig ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 1996 VIII B 95/95, BFH/NV 1997, 127; vom 14. Juni 1994 VII B 239/93, BFH/NV 1995, 89, 90, m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Dagegen ist nach ständiger Rechtsprechung die Erhebung der Säumniszuschläge dann eine unbillige Härte i.S. des § 227 AO, wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde alles getan hat, um die AdV eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde (BFH-Urteil in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1999 IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908; vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886).
  • BFH, 24.04.2014 - V R 52/13

    Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV

    Soweit sich das FA auf den BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 IX B 170/98 (BFH/NV 1999, 908) bezieht, liegt keine Divergenz vor, weil der BFH dort die Rechtsfrage eines Erlasses von Säumniszuschlägen bei rechtswidriger Versagung der AdV im Hinblick auf die Besonderheiten des Streitfalles als in einer Revision nicht klärungsfähig bezeichnet hat.
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 172/05

    Beginn des Laufs der Verjährung bei Beruhen des Schadensersatzanspruchs des

    Die Finanzbehörde ist verpflichtet, einen Säumniszuschlag zu erlassen (§ 227 AO), wenn bei Fälligkeit die Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 Abs. 3 FGO) vorlagen, und zwar auch dann, wenn der Aussetzungsantrag keinen Erfolg hatte (BFH/NV 1999, 908 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 K 262/02

    Erlass von Säumniszuschlägen; Sachliche Unbilligkeit

    Sie trägt vor, nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BFH sei ein Erlass von Säumniszuschlägen ermessensgerecht, wenn nach abgelehnter AdV das Rechtsmittel in der Hauptsache Erfolg habe (so BFH-Urteil vom 29. August 1999 V R 78/86, BStBl II 1991, 906, 909 [BFH 29.08.1991 - V R 78/86] ; BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 IX B 170/98 , BFH/NV 1999, 908; BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 X B 161/00 , BFH/NV 2002, 7; Klein/Rüsken, AO, § 240, Rdnr. 65).

    Sachlich unbillig ist die Erhebung von Säumniszuschlägen jedoch dann, wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige gegenüber den Finanzbehörden alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde ( BFH-Urteil vom 29. August 1999 V R 78/86, BStBl II 1991, 906, 909 [BFH 29.08.1991 - V R 78/86] ; BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 IX B 170/98 , BFH/NV 1999, 908; BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 X B 161/00 , BFH/NV 2002, 7).

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater wegen

    Die Finanzbehörde ist verpflichtet, einen Säumniszuschlag zu erlassen (§ 227 AO), wenn bei Fälligkeit die Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 Abs. 3 FGO) vorlagen, und zwar auch dann, wenn der Aussetzungsantrag keinen Erfolg hatte (BFH/NV 1999, 908 m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2003 - X B 66/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Erlass von Säumniszuschlägen

    a) Die Erhebung der vollen Säumniszuschläge ist eine unbillige Härte i.S. des § 227 der Abgabenordnung (AO 1977), wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde alles getan hat, um die AdV eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde (BFH-Urteil vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908).
  • BFH, 18.07.2012 - X S 19/12

    Aussetzung der Vollziehung im Revisionsverfahren gegen ein stattgebendes Urteil -

    Die Erhebung der Säumniszuschläge wäre unbillig, da die erstinstanzliche Klage der Antragsteller gegen die Steuerfestsetzung zum größten Teil Erfolg hatte und die Antragsteller dem FA gegenüber alles getan haben, um die AdV des Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von dem FA abgelehnt wurde (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1999 IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908; vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886).
  • BFH, 20.09.2012 - IX B 174/11

    NZB: Divergenz bei Ermessensentscheidung; unterlassene Amtsermittlung

    1. a) Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO) ist nicht erforderlich; die gerügte Divergenz zu den BFH-Beschlüssen vom 4. Februar 1999 IX B 170/98 (BFH/NV 1999, 908), vom 18. März 2003 X B 66/02 (BFH/NV 2003, 886) sowie zum BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 V R 42/08 (BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955) liegt nicht vor.
  • VG Cottbus, 13.09.2013 - 1 K 1240/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Auch der Hinweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, nach der eine unbillige Härte im Sinne des § 227 Abs. 1 AO vorliegt, wenn ein Rechtsbehelf des Abgabenpflichtigen gegen die Abgabenfestsetzung Erfolg hatte und der Abgabenpflichtige gegenüber der Behörde alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Abgabenbescheides zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, nicht gewährt wurde (vgl. BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83, juris Rn. 22; BFH, Beschluss vom 18. März 2003 - X B 66/02 -, BFH/NV 2003, 886, juris Rn. 4; BFH, Beschluss vom 4. Februar 1999 - IX B 170/98 -, BFH/NV 1999, 908, juris Rn. 4; BFH, Urteil vom 29. August 1991 - V R 78/86 -, BFHE 165, 178, juris Rn. 28), führt zu keinem für die Klägerin günstigeren Ergebnis.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 9 N 136.12

    Säumniszuschläge in Bezug auf nicht gezahlte Gebühren; Erlass von

    aa) Die Klägerseite irrt, wenn sie meint, allein schon der Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache würde die Erhebung der vollen Säumniszuschläge unbillig erscheinen lassen; entsprechendes lässt sich insbesondere nicht dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Juli 2001 - X B 161/00 -, BFH/NV 2002, 7, juris, dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. Februar 1999 - IX B 170/98 -, BFH/NV 1999, 908, juris, sowie dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. August 1991 - V R 78/86 - BStBl. II 1991, 906, juris, entnehmen.
  • FG München, 14.07.2009 - 13 K 3781/08

    Sachliche Unbilligkeit für das weitere Entstehen von Säumniszuschlägen bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2019 - 14 A 2525/16

    Sachliche Billigkeit der Einziehung von Säumniszuschlägen zur Gewerbesteuer

  • BFH, 17.12.1999 - V B 115/99

    Erledigungserklärung; Bindungswirkung

  • BFH, 13.09.2000 - V B 60/00

    Steuersatz für Umsätze durch Benutzung eines Fitness-Centers

  • BFH, 21.07.1999 - V B 27/99

    Änderungssperre; Änderung des Vorsteuerabzugs

  • FG München, 27.10.2011 - 10 K 2070/10

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • FG München, 19.02.2008 - 13 K 1062/06

    Prüfung des Erlasses oder der Erstattung von Säumniszuschlägen aus sachlichen

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21

    Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme im Rahmen des Erlasses von

  • FG Hamburg, 07.08.2003 - VII 255/00

    Säumniszuschläge bei geändertem Steuerbescheid

  • FG München, 24.10.2000 - 6 K 2365/97

    Erlass von Säumniszuschlägen

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