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   BFH, 03.01.2006 - IX B 182/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17719
BFH, 03.01.2006 - IX B 182/04 (https://dejure.org/2006,17719)
BFH, Entscheidung vom 03.01.2006 - IX B 182/04 (https://dejure.org/2006,17719)
BFH, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - IX B 182/04 (https://dejure.org/2006,17719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 S. 1; FGO § 115 Abs. 2
    Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen - Fremdvergleich

  • datenbank.nwb.de

    Fremdvergleich bei einer mit einem Darlehen der Eltern finanzierten Anschaffung bei widersprüchlicher Sachverhaltsdarstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 157/02

    Änderung der Festsetzung einer Eigenheimzulage nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - IX B 182/04
    Die Vorentscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1032 abgedruckt.
  • FG Hessen, 27.08.2007 - 3 K 3267/02

    Anforderungen an den Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Darüber hinaus ist ein Darlehensvertrag, auch wenn er zwischen volljährigen, von einander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen worden ist, steuerlich nicht anzuerkennen, wenn bei der Gesamtwürdigung aller Umstände des Falles in größerer Zahl nicht zu klärende Ungereimtheiten verbleiben (vgl. BFH-Beschluss vom 03.01.2006 IX B 182/04, BFH/NV 2006, 711).
  • FG München, 20.09.2007 - 5 K 221/06

    Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter

    Je mehr Umstände aber auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH-Beschluss vom 03.01.2006 IX B 182/04, BFH/NV 2006, 711).
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