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   BFH, 08.03.2005 - IX B 183/04   

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https://dejure.org/2005,7684
BFH, 08.03.2005 - IX B 183/04 (https://dejure.org/2005,7684)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2005 - IX B 183/04 (https://dejure.org/2005,7684)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2005 - IX B 183/04 (https://dejure.org/2005,7684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 § 19
    EigZul - Baumaßnahmen an bestehender Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Eigenheimzulage für Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung von Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung in einem Gebäude als Herstellungskosten; Beurteilung eines Gebäudes als bautechnisch neu bei Ersatz eines für die Nutzungsdauer bestimmenden Gebäudeteils; Zeitpunkt des Beginns der Herstellung

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Auszug aus BFH, 08.03.2005 - IX B 183/04
    Nach dem BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00 (BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565) können Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung in einem Gebäude nur dann als Herstellungskosten i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) beurteilt werden, wenn diese Wohnung bautechnisch neu ist.
  • BFH, 30.09.2003 - III R 51/01

    Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 08.03.2005 - IX B 183/04
    Nach dem BFH-Urteil vom 30. September 2003 III R 51/01 (BFHE 204, 76, BStBl II 2004, 209) gilt --wenn für ein Bauvorhaben weder ein Bauantrag noch eine Bauanzeige erforderlich ist-- als Beginn der Herstellung i.S. des § 19 EigZulG der Zeitpunkt, in dem der Bauherr seine Entscheidung zu bauen für sich bindend und unwiderruflich nach außen erkennbar gemacht hat.
  • BFH, 25.09.2002 - IX B 14/02

    NZB; Fremdvergleich, Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 08.03.2005 - IX B 183/04
    Mit seinen hiergegen gerichteten Einwendungen rügt der Kläger lediglich eine fehlerhafte Tatsachenwürdigung und unzutreffende Rechtsanwendung durch das FG; mit diesen der Revision vorbehaltenen Angriffen kann er im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 25. September 2002 IX B 14/02, BFH/NV 2003, 191, m.w.N.).
  • BFH, 25.09.2006 - VI B 69/05

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Soweit sich der Kläger gegen diese (mögliche) Würdigung des FG wendet, kann er im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde damit nicht gehört werden (vgl. BFH-Beschluss vom 8. März 2005 IX B 183/04, BFH/NV 2005, 1243, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07

    Selbständigkeit des leistenden Unternehmers - Beiladung des Leistungsempfängers -

    Damit kann die Zulassung der Revision aber nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 1476; vom 8. März 2005 IX B 183/04, BFH/NV 2005, 1243).
  • BFH, 07.10.2008 - VI B 92/07

    Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts: keine konkrete Altersgrenze

    Damit rügen sie materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des Urteils, womit die Zulassung der Revision jedoch nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. September 2002 IX B 14/02, BFH/NV 2003, 191, m.w.N.; vom 8. März 2005 IX B 183/04, BFH/NV 2005, 1243; vom 25. September 2006 VI B 69/05, BFH/NV 2007, 83).
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