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   BFH, 25.01.2008 - IX B 186/07   

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https://dejure.org/2008,14834
BFH, 25.01.2008 - IX B 186/07 (https://dejure.org/2008,14834)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2008 - IX B 186/07 (https://dejure.org/2008,14834)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - IX B 186/07 (https://dejure.org/2008,14834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Richter-Befangenheit; rechtliches Gehör; Rügeverlust; kein Vertrauensschutz bei unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheiden

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Rüge der Voreingenommenheit eines Richters; kein Vertrauensschutz bei unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.03.2001 - IX B 149/00

    Beschwerdebegründung - Rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - IX B 186/07
    Bei derartigen verzichtbaren Verfahrensmängeln geht das Rügerecht nicht nur durch ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2001 IX B 149/00, BFH/NV 2001, 1037, m.w.N.; vom 19. Januar 2000 VI B 234/99, BFH/NV 2000, 860).
  • BFH, 07.09.2006 - IX B 199/05

    Feststellung nach § 15a EStG; Beweiskraft des Protokolls; Restitutionsbegehren

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - IX B 186/07
    Dazu ist bezogen auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte substantiiert darzulegen, wozu er sich nicht habe äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte; darüber hinaus muss angegeben werden, dass bei Berücksichtigung des Sachvortrags eine andere Entscheidung des FG möglich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 7. September 2006 IX B 199/05, BFH/NV 2007, 75, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2000 - IX B 53/00

    Offenbare Unrichtigkeit i.S.v. § 107 FGO

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - IX B 186/07
    Das ist ausweislich des Sitzungsprotokolls vom 24. August 2007 (allgemein zu dessen Beweiskraft s. § 94 FGO i.V.m. § 165 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2000 IX B 53/00, BFH/NV 2001, 631; vom 15. April 2003 X B 20/03, BFH/NV 2003, 1085) nicht geschehen.
  • BFH, 19.01.2000 - VI B 234/99

    Verlust des Rügerechts

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - IX B 186/07
    Bei derartigen verzichtbaren Verfahrensmängeln geht das Rügerecht nicht nur durch ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2001 IX B 149/00, BFH/NV 2001, 1037, m.w.N.; vom 19. Januar 2000 VI B 234/99, BFH/NV 2000, 860).
  • BFH, 15.04.2003 - X B 20/03

    NZB: Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung; Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - IX B 186/07
    Das ist ausweislich des Sitzungsprotokolls vom 24. August 2007 (allgemein zu dessen Beweiskraft s. § 94 FGO i.V.m. § 165 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2000 IX B 53/00, BFH/NV 2001, 631; vom 15. April 2003 X B 20/03, BFH/NV 2003, 1085) nicht geschehen.
  • BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03

    Hinweispflicht; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - IX B 186/07
    Weder aus den insoweit nicht dokumentierten Äußerungen im Erörterungstermin noch aus sonstigem Verhalten konnte der Kläger auf eine "feste Rechtsposition" zu seinen Gunsten schließen, zumal die Steuerbescheide sämtlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483).
  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 43/08

    Mietvertrag zwischen Angehörigen - aus Reputationsgründen ausgeübte

    Einheitlich geht die Rechtsprechung auch davon aus, dass es keinen Unterschied macht, ob von der Änderungsbefugnis des § 164 Abs. 2 AO wegen formeller Mängel, Rechtsgründen oder aus materiell-rechtlichen Gründen Gebrauch gemacht wird (BFH-Urteil vom 21. März 2002 III R 30/99, BStBl II 2002, 547; BFH-Beschluss vom 04.05.2005, XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483; vom 25.01.2008, IX B 186/07, juris Rechtsprechungsdatenbank).
  • BFH, 19.08.2008 - II B 1/07

    Rüge, die Sache sei nicht erörtert worden - Divergenzrüge

    Bei einem verzichtbaren Verfahrensmangel wie der Verletzung des rechtlichen Gehörs geht das Rügerecht nicht nur durch ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung ; vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2008 IX B 186/07; vom 22. März 2001 IX B 149/00, BFH/NV 2001, 1037, m.w.N.; vom 19. Januar 2000 VI B 234/99, BFH/NV 2000, 860).
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