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   BFH, 12.10.2006 - IX B 202/05   

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https://dejure.org/2006,16293
BFH, 12.10.2006 - IX B 202/05 (https://dejure.org/2006,16293)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2006 - IX B 202/05 (https://dejure.org/2006,16293)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - IX B 202/05 (https://dejure.org/2006,16293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21; FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    VuV; Einkünfteerzielungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei einem nicht mehr zu realisierenden Vermietungsprojekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

    Auszug aus BFH, 12.10.2006 - IX B 202/05
    Die Klägerin könne sich nicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Juli 2003 IX R 102/00 (BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940) berufen.
  • BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15

    Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als

    Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen mit einbezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741; BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226).
  • BFH, 01.12.2015 - IX R 9/15

    Unbebautes Grundstück - Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht

    Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741; BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hin hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05 (BFH/NV 2007, 226) das Urteil aufgehoben und die Sache zur weiteren Sachaufklärung an das FG zurückverwiesen.
  • FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16

    Streit wegen verbilligter Vermietung

    Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 08.02.1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 04.06.1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741; BFH-Beschluss vom 12.10.2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226).
  • BFH, 06.09.2016 - IX R 19/15

    Vermietung und Verpachtung - vorab entstandene Werbungskosten bei gescheiterter

    Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741; BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226).
  • BFH, 30.09.2020 - IX B 23/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; Verfahrensmangel (Anspruch auf rechtliches

    Zudem hat die Vorinstanz nach den Streitjahren eingetretene Sachverhaltsumstände in ihre Würdigung einbezogen, wenngleich sie einen --in diesen Fällen durchaus möglichen (Senatsbeschluss vom 12.10.2006 - IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226, Rz 10)-- Rückschluss auf die Vermietungsabsicht in den Streitjahren nicht für gerechtfertigt gehalten hat.
  • FG Köln, 17.04.2007 - 10 K 4626/06

    Erzielung eines Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten im Bereich der

    Auf Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH mit Beschluss vom 12.10.2006 IX B 202/05 das Urteil aufgehoben und die Sache zur weiteren Sachaufklärung an das Finanzgericht zurückverwiesen.
  • BFH, 30.09.2020 - IX B 25/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

    Zudem hat die Vorinstanz nach den Streitjahren eingetretene Sachverhaltsumstände in ihre Würdigung einbezogen, wenngleich sie einen --in diesen Fällen durchaus möglichen (Senatsbeschluss vom 12.10.2006 - IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226, Rz 10)-- Rückschluss auf die Vermietungsabsicht in dem Streitjahr nicht für gerechtfertigt gehalten hat.
  • BFH, 30.09.2020 - IX B 24/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

    Zudem hat die Vorinstanz nach den Streitjahren eingetretene Sachverhaltsumstände in ihre Würdigung einbezogen, wenngleich sie einen --in diesen Fällen durchaus möglichen (Senatsbeschluss vom 12.10.2006 - IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226, Rz 10)-- Rückschluss auf die Vermietungsabsicht in dem Streitjahr nicht für gerechtfertigt gehalten hat.
  • FG Nürnberg, 05.11.2020 - 8 K 954/18

    Berücksichtigung einkommensmindernder langjähriger negativer Einkünfte aus

    Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741; BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226).
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