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   BFH, 05.09.2007 - IX B 250/06   

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https://dejure.org/2007,17585
BFH, 05.09.2007 - IX B 250/06 (https://dejure.org/2007,17585)
BFH, Entscheidung vom 05.09.2007 - IX B 250/06 (https://dejure.org/2007,17585)
BFH, Entscheidung vom 05. September 2007 - IX B 250/06 (https://dejure.org/2007,17585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 41 Abs. 1; ; AO § 41 Abs. 2; ; AO § 41 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 41
    Scheingeschäft; dinglicher Vollzug

  • datenbank.nwb.de

    Scheingeschäft trotz dinglichen Vollzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 05.09.2007 - IX B 250/06
    Es kommt bei der Anwendbarkeit des § 41 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) nämlich auf sie nicht an: Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn sich die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter des Rechtsgeschäfts einig sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2006 IX R 4/06, BStBl II 2007, 372, und vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).

    Nach der Rechtsprechung spricht für den Scheincharakter des Erklärten, wenn die Vertragsparteien die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben und z.B. bei einem Mietvertrag der Vermieter dem Mieter die Miete im vorhinein zur Verfügung stellt oder die Miete nach Eingang auf seinem Konto alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655, m.w.N.).

  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60

    Hypothekenbestellung für Scheinforderung

    Auszug aus BFH, 05.09.2007 - IX B 250/06
    Die angefochtene Entscheidung weicht auch nicht von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) ab (z.B. grundlegend BGH-Urteil vom 25. Oktober 1961 V ZR 103/60, BGHZ 36, 84), so dass eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) erforderlich wäre.
  • BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06

    Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung - Vorliegen eines

    Auszug aus BFH, 05.09.2007 - IX B 250/06
    Es kommt bei der Anwendbarkeit des § 41 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) nämlich auf sie nicht an: Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn sich die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter des Rechtsgeschäfts einig sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2006 IX R 4/06, BStBl II 2007, 372, und vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
  • FG München, 19.12.2013 - 1 K 2603/11

    Zur Frage, welche Anforderungen an eine Schlussbesprechung i. S. der §§ 171 Abs.

    Für den Scheincharakter des Erklärten spricht, wenn die Vertragsparteien die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben und z.B. bei einem Mietvertrag der Vermieter dem Mieter die Miete im Vorhinein zur Verfügung stellt oder die Miete nach Eingang auf seinem Konto alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt (vgl. BFH-Beschluss vom 5. September 2007 IX B 250/06, BFH/NV 2007, 2233).
  • BGH, 26.07.2012 - 1 StR 492/11

    Steuerhinterziehung durch gesellschaftsrechtliche Konstruktionen bei Einkünften

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die nach den bisherigen Feststellungen im Jahre 2000 erfolgte Mitanmeldung der A. als Patentmitinhaberin eine Bewertung als Scheingeschäft nicht ausschließt(vgl. BGH, Urteil vom 24.Mai 2007 - 5 StR72/05, DStRE 2008, 169 ff. sowie BVerfG, Beschluss vom 26.Juni 2008 - 2 BvR2067/07, wistra 2009, 17 ff.; vgl. auch BFH, Beschluss vom 5. September 2007 - IXB 250/06, BFH/NV 2007, 2233; Ratschow in Klein, AO, 11. Aufl., § 41 Rn. 23).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung -

    Diese Grundsätze entsprechen gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, angesichts derer ein Klärungsbedarf insoweit nicht besteht (BFH-Beschluss vom 5. September 2007 IX B 250/06, BFH/NV 2007, 2233).
  • FG Hessen, 23.10.2008 - I K 1923/05

    Schenkung: Zahlung von Geldern einer ausländischen Bank auf das Girokonto und

    Dabei ist es unerheblich, ob die Beteiligten das Verfügungsgeschäft auch dinglich formal vollzogen haben, wenn ihnen nach wie vor der Rechtsbindungswille in Bezug auf das Erklärte fehlt und sie die Rechtsfolgen nicht haben eintreten lassen (Beschluss des BFH vom 05.09.2007 IX B 250/06, BFH/NV 2007, 2233).
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