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BFH, 27.09.1990 - IX B 268/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zurechnung der Vorsteuer zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Vorsteuer als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.06.1982 - VIII R 6/79
Zeitpunkt des Zuflusses eines Vorsteuerbetrages bei den Einkünften aus Vermietung …
Auszug aus BFH, 27.09.1990 - IX B 268/89
Im Umkehrschluß folgt aus der Vorschrift, daß die Vorsteuer den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzurechnen ist, wenn und soweit sie umsatzsteuerrechtlich nicht abziehbar oder verrechenbar ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juni 1982 VIII R 6/79, BFHE 136, 238, BStBl II 1982, 755). - BFH, 30.05.1990 - V B 49/90
Auszug aus BFH, 27.09.1990 - IX B 268/89
Im Streitfall ist durch den zwischenzeitlich ergangenen Beschluß des V. Senats des BFH vom 30. Mai 1990 (Az. V B 49/90), dem sich der erkennende Senat anschließt, geklärt, daß das Zwischenmietverhältnis mit der S-GmbH umsatzsteuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, weil es rechtsmißbräuchlich war.
- BFH, 12.04.2016 - VIII R 60/14
Keine Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen als Werbungskosten bei …
Wie der BFH in den Fällen der Zwischenvermietung bereits entschieden hat, kommt ein Werbungskostenabzug der Vorsteuerbeträge gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 EStG nicht in Betracht, wenn die Abziehbarkeit der Vorsteuer wegen eines Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) zu versagen ist (BFH-Urteil in BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738;… BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 1990 IX B 294/89, BFH/NV 1991, 301; vom 27. September 1990 IX B 268/89, BFH/NV 1991, 297;… vom 20. März 1990 V B 121/89, BFH/NV 1991, 273). - BFH, 03.03.2005 - III R 72/03
Kein sofortiger Abzug der nach § 15 Abs. 1b UStG 1999 nicht abziehbaren hälftigen …
Sie gehört zu den Anschaffungskosten des PKW i.S. des § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. September 1990 IX B 268/89, BFH/NV 1991, 297). - BFH, 04.06.1991 - IX R 12/89
Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge auch bei irrtümlicher Erstattung …
Es bleibt dann bei der Grundregel, daß bei der Gebäudeerrichtung oder seinem Ausbau in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Bauaufwand zu den Herstellungskosten zählt (BFH-Urteil in BFHE 148, 306, BStBl II 1987, 374; Beschluß vom 27. September 1990 IX B 268/89, BFH/NV 1991, 297). - BFH, 05.10.1990 - IX B 294/89
Rechtsmissbrauch durch Einschaltung von Zwischenmietern
Es folgen Ausführungen, die wörtlich mit dem auf Seite 297 abgedruckten BFH-Beschluß vom 27. September 1990 - IX B 268/89 übereinstimmen (dort letzter Abs. Satz 1 bis 3).