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   BFH, 27.09.1990 - IX B 268/89   

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https://dejure.org/1990,9871
BFH, 27.09.1990 - IX B 268/89 (https://dejure.org/1990,9871)
BFH, Entscheidung vom 27.09.1990 - IX B 268/89 (https://dejure.org/1990,9871)
BFH, Entscheidung vom 27. September 1990 - IX B 268/89 (https://dejure.org/1990,9871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung der Vorsteuer zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Vorsteuer als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.06.1982 - VIII R 6/79

    Zeitpunkt des Zuflusses eines Vorsteuerbetrages bei den Einkünften aus Vermietung

    Auszug aus BFH, 27.09.1990 - IX B 268/89
    Im Umkehrschluß folgt aus der Vorschrift, daß die Vorsteuer den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzurechnen ist, wenn und soweit sie umsatzsteuerrechtlich nicht abziehbar oder verrechenbar ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juni 1982 VIII R 6/79, BFHE 136, 238, BStBl II 1982, 755).
  • BFH, 30.05.1990 - V B 49/90
    Auszug aus BFH, 27.09.1990 - IX B 268/89
    Im Streitfall ist durch den zwischenzeitlich ergangenen Beschluß des V. Senats des BFH vom 30. Mai 1990 (Az. V B 49/90), dem sich der erkennende Senat anschließt, geklärt, daß das Zwischenmietverhältnis mit der S-GmbH umsatzsteuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, weil es rechtsmißbräuchlich war.
  • BFH, 12.04.2016 - VIII R 60/14

    Keine Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen als Werbungskosten bei

    Wie der BFH in den Fällen der Zwischenvermietung bereits entschieden hat, kommt ein Werbungskostenabzug der Vorsteuerbeträge gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 EStG nicht in Betracht, wenn die Abziehbarkeit der Vorsteuer wegen eines Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) zu versagen ist (BFH-Urteil in BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738; BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 1990 IX B 294/89, BFH/NV 1991, 301; vom 27. September 1990 IX B 268/89, BFH/NV 1991, 297; vom 20. März 1990 V B 121/89, BFH/NV 1991, 273).
  • BFH, 03.03.2005 - III R 72/03

    Kein sofortiger Abzug der nach § 15 Abs. 1b UStG 1999 nicht abziehbaren hälftigen

    Sie gehört zu den Anschaffungskosten des PKW i.S. des § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. September 1990 IX B 268/89, BFH/NV 1991, 297).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 12/89

    Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge auch bei irrtümlicher Erstattung

    Es bleibt dann bei der Grundregel, daß bei der Gebäudeerrichtung oder seinem Ausbau in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Bauaufwand zu den Herstellungskosten zählt (BFH-Urteil in BFHE 148, 306, BStBl II 1987, 374; Beschluß vom 27. September 1990 IX B 268/89, BFH/NV 1991, 297).
  • BFH, 05.10.1990 - IX B 294/89

    Rechtsmissbrauch durch Einschaltung von Zwischenmietern

    Es folgen Ausführungen, die wörtlich mit dem auf Seite 297 abgedruckten BFH-Beschluß vom 27. September 1990 - IX B 268/89 übereinstimmen (dort letzter Abs. Satz 1 bis 3).
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