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   BFH, 15.05.2003 - IX B 30/03   

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https://dejure.org/2003,13156
BFH, 15.05.2003 - IX B 30/03 (https://dejure.org/2003,13156)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2003 - IX B 30/03 (https://dejure.org/2003,13156)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - IX B 30/03 (https://dejure.org/2003,13156)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 104 Abs. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung; nachgereichte Schriftsätze

  • datenbank.nwb.de

    Keine Berücksichtigung eines Schriftsatzes, der nach Verkündung des Urt. gereicht wird; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Gesamtwürdigung durch FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 15.05.2003 - IX B 30/03
    Das FG hat vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699) auf Grund einer Gesamtwürdigung aller Umstände geprüft, ob die Mietverträge der Kläger mit ihrer Tochter und mit den Eltern der Klägerin einem Fremdvergleich standhalten.
  • BFH, 25.11.2002 - I B 2/02

    NZB: fehlerhaftes FG-Urteil

    Auszug aus BFH, 15.05.2003 - IX B 30/03
    Aus dem Gebot der einzelfallorientierten Würdigung ergibt sich die Möglichkeit, dass vergleichbar erscheinende Fallgestaltungen an unterschiedlichen Beurteilungskriterien gemessen werden (vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. November 2002 I B 2/02, BFH/NV 2003, 488, unter II. 2. a).
  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    Vielmehr hat das FG bei den Veräußerungen an die Söhne der Kläger lediglich die Fremdüblichkeit bestimmter in den Grundstückskaufverträgen enthaltenen Regelungen im Rahmen einer einzelfallbezogenen Würdigung (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 25. November 2002 I B 2/02, BFH/NV 2003, 488, unter II. 2. a; vom 15. Mai 2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206) verneint.
  • BFH, 13.05.2015 - I B 64/14

    Technisch fehlgeschlagene Aufzeichnung von Zeugenaussagen - Richterablehnung nach

    Es stellt sich insoweit die Frage, warum sich die Klägerin nicht durch Antrag auf Sitzungsunterbrechung --laut Protokoll wurde die mündliche Verhandlung nach Einführung des Prüfberichts für 70 Minuten unterbrochen--, Vertagung, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung oder Nachreichen eines Schriftsatzes bis zum Verkündungstermin (dazu z.B. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206) Gehör verschaffen konnte.
  • BFH, 30.12.2008 - I B 171/08

    Inhaltliche Reichweite eines FG-Urteils - Unmittelbare Aufhebung eines

    Sie bewirkt, dass das FG das Urteil fortan nur nach Maßgabe der §§ 107 bis 109 FGO ergänzen oder berichtigen, nicht aber ganz oder teilweise zurücknehmen oder inhaltlich abändern darf; auch eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung kommt dann nicht in Betracht (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 15. Mai 2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 104 FGO Rz 7).
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 154/07

    NZB: Fremdvergleich, Einzelfall-Umstände, Verstoß gegen Denkgesetze, fehlerhafte

    Des Weiteren liegt die hinsichtlich des Fremdvergleichs gerügte Divergenz zu den Urteilen der Finanzgerichte Berlin vom 15. April 1997 5355/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1517) und Baden-Württemberg vom 21. Juni 2005 4 K 250/01 (EFG 2005, 1943) schon deshalb nicht vor, weil es bei der Prüfung der Fremdüblichkeit eines Mietverhältnisses auf die konkreten Umstände im Einzelfall ankommt, die das jeweilige FG im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung als Tatfrage zu beurteilen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. September 2002 IX B 14/02, BFH/NV 2003, 191; vom 15. Mai 2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206).
  • BFH, 08.10.2013 - X B 105/12

    Sachaufklärung des Gerichts; Terminsverlegung

    Die erst nach Verkündung des Urteils nachgereichte Bescheinigung über die stationäre Behandlung des Klägers ist unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206).
  • BFH, 09.06.2011 - XI B 67/10

    Keine Berücksichtigung eines nach Urteilsverkündung eingegangenen Schriftsatzes

    Ein Schriftsatz ist aber nicht mehr zu berücksichtigen, wenn ihn der Kläger bei Gericht einreicht, nachdem das Urteil durch Verkündung wirksam geworden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206).
  • FG Niedersachsen, 22.08.2013 - 16 K 128/13

    Anforderungen an die notwendige finanzielle Eingliederung einer

    Die Erwägungen der Klägerin in ihrem Schreiben vom 23. August 2013 haben das Gericht erst nach Verkündung des Urteils erreicht und konnten schon deshalb nicht in die Entscheidungsfindung einfließen (vgl. BFH, Beschluss vom 15. Mai 2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206).
  • FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zusage gemäß §§ 204-207

    Nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel durch die Geschäftsstelle sind beim Gericht eingereichte Schriftsätze nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.06.2011 XI B 67/10, BFH/NV 2011, 1714; vom 07.07.2006 IV B 94/05, BFH/NV 2006, 2266; vom 15.05.2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206).
  • BFH, 06.12.2006 - II B 24/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer gerichtlichen Verletzung der

    Denn nach Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, können nachgereichte Schriftsätze nicht mehr berücksichtigt werden (BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206; vom 29. April 2005 VIII B 128/03, BFH/NV 2005, 1823; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 93 Rz. 7).
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 9 K 9027/23

    Unzulässigkeit der Klage wegen Verstoßes des Steuerberaters gegen die Pflicht zur

    Das Gericht kann nach Schluss der mündlichen Verhandlung nachgereichte Schriftsätze nur noch bis zur Verkündung des Urteils zur Kenntnis nehmen (BFH, Beschluss vom 15. Mai 2003 - IX B 30/03 -, BFH/NV 2003, 1206-1207).
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