Rechtsprechung
   BFH, 31.07.2007 - IX B 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14460
BFH, 31.07.2007 - IX B 36/06 (https://dejure.org/2007,14460)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2007 - IX B 36/06 (https://dejure.org/2007,14460)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - IX B 36/06 (https://dejure.org/2007,14460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.03.2007 - IX R 28/06

    Eigenheimzulage; Beteiligung an Genossenschaft

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX B 36/06
    Der BFH hat mit dem Beschluss vom 25. Juni 2007 IX B 55/07 entschieden, dass angesichts noch fehlender höchstrichterlicher Entscheidung zur Frage, in welchem Umfang die --unabdingbare (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 2007 IX R 28/06)-- wohnungswirtschaftliche Verwendung eines Geschäftsguthabens von Genossenschaften gegeben sein muss, um eine Förderung ihrer Genossen nach § 17 EigzulG zu ermöglichen und inwieweit dabei die bislang von der Finanzverwaltung zugrunde gelegte sog. Zweidrittel-Grenze von Bedeutung sein kann, ernstliche Zweifel gegen Bescheide der Finanzverwaltung bestehen, die auf diese Zweidrittel-Grenze --wie die streitbefangene Feststellung-- gegründet sind.
  • BFH, 14.09.1994 - IX B 142/93

    Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Rückkaufsangebote und Verkaufsgarantien bei

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX B 36/06
    Das ist der Fall, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 14. September 1994 IX B 142/93, BFHE 175, 421, BStBl II 1995, 778, m.w.N.).
  • FG Berlin, 27.01.2006 - 2 B 2192/05

    Begünstigte Genossenschaft nach § 17 EigZulG

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX B 36/06
    Diesen Antrag hat das FG als unbegründet mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 558 zurückgewiesen und die Beschwerde zugelassen.
  • BFH, 25.06.2007 - IX B 55/07

    Eigenheimzulage; Beteiligung an Genossenschaft

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX B 36/06
    Der BFH hat mit dem Beschluss vom 25. Juni 2007 IX B 55/07 entschieden, dass angesichts noch fehlender höchstrichterlicher Entscheidung zur Frage, in welchem Umfang die --unabdingbare (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 2007 IX R 28/06)-- wohnungswirtschaftliche Verwendung eines Geschäftsguthabens von Genossenschaften gegeben sein muss, um eine Förderung ihrer Genossen nach § 17 EigzulG zu ermöglichen und inwieweit dabei die bislang von der Finanzverwaltung zugrunde gelegte sog. Zweidrittel-Grenze von Bedeutung sein kann, ernstliche Zweifel gegen Bescheide der Finanzverwaltung bestehen, die auf diese Zweidrittel-Grenze --wie die streitbefangene Feststellung-- gegründet sind.
  • BFH, 15.01.2002 - IX R 55/00

    EigZulG § 17

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX B 36/06
    Grund dafür war nach dem Vortrag der Antragstellerin die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 15. Januar 2002 IX R 55/00 (BFHE 197, 507, BStBl II 2002, 274), dass eine Nutzung der genossenschaftlichen Wohnung durch die Anspruchsberechtigten nicht erforderlich sei.
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX B 36/06
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994 IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 3/08

    Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen - Anwendungsbereich

    Das Gesetz setzt aber nicht voraus, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossen und der aufgenommenen Kreditmittel zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2007 IX B 55/07, BFH/NV 2007, 1637; vom 31. Juli 2007 IX B 36/06, BFH/NV 2007, 2081; kritisch insbesondere hinsichtlich des Erfordernisses der wohnungswirtschaftlichen Verwendung von mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens Wacker, EigZulG, 3. Aufl., § 17 Rz 12 a.E.), und ebenso wenig, dass neu angeschaffte und errichtete Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder überlassen werden müssen (so aber Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Rz 106).
  • FG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 3 K 253/04

    Voraussetzungen der Förderung einer Genossenschaft nach § 17 EigZulG: Überlassung

    b) Der Senat verkennt hierbei nicht, dass der BFH in zwei die Auslegung des § 17 EigZulG betreffenden Beschlüssen vom 25. Juni 2007 IX B 55/07 (BFH/NV 2007, 1637) und vom 31. Juli 2007 IX B 36/06 (BFH/NV 2007, 2081) die Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung gewährt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht