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   BFH, 11.05.2006 - IX B 38/06   

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https://dejure.org/2006,10023
BFH, 11.05.2006 - IX B 38/06 (https://dejure.org/2006,10023)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2006 - IX B 38/06 (https://dejure.org/2006,10023)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - IX B 38/06 (https://dejure.org/2006,10023)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/00

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung

    Auszug aus BFH, 11.05.2006 - IX B 38/06
    Das Finanzgericht (FG) ist mit seiner Entscheidung nicht von dem BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R 24/00 (BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514) abgewichen.

    Hierdurch unterscheidet sich der Streitfall von dem dem Urteil in BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514 zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • BFH, 10.12.2004 - III B 156/03

    EigZul; Wochenendhaus

    Auszug aus BFH, 11.05.2006 - IX B 38/06
    Demgegenüber macht die im Streitfall erteilte Genehmigung zur Errichtung eines Ferienhauses deutlich, dass baurechtlich keine ganzjährige Nutzung erlaubt sein sollte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2004 III B 156/03, BFH/NV 2005, 512, zur Genehmigung eines Wochenendhauses; vom 21. April 2005 IX B 179/04, BFH/NV 2005, 1245, zur Genehmigung des Wiederaufbaus eines Aparthotels).
  • BFH, 21.04.2005 - IX B 179/04

    EigZul - Dauernutzung in einem Apart-Hotel

    Auszug aus BFH, 11.05.2006 - IX B 38/06
    Demgegenüber macht die im Streitfall erteilte Genehmigung zur Errichtung eines Ferienhauses deutlich, dass baurechtlich keine ganzjährige Nutzung erlaubt sein sollte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2004 III B 156/03, BFH/NV 2005, 512, zur Genehmigung eines Wochenendhauses; vom 21. April 2005 IX B 179/04, BFH/NV 2005, 1245, zur Genehmigung des Wiederaufbaus eines Aparthotels).
  • BFH, 02.03.2005 - VI B 32/04

    Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 11.05.2006 - IX B 38/06
    Eine Divergenz als Unterfall des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kann nur gegeben sein, wenn das FG bei einem gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweicht (z.B. BFH-Beschluss vom 2. März 2005 VI B 32/04, BFH/NV 2005, 1333).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 117/10

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer

    bb) Im Übrigen scheitert eine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481 --wie der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zu Recht ausführt-- auch daran, dass das Urteil nicht zu einem gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt ergangen ist (vgl. zu diesem Erfordernis: BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2006 IX B 38/06, BFH/NV 2006, 1677, und vom 28. Juni 2006 III B 119/05, BFH/NV 2006, 1844, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 53).
  • BFH, 01.04.2008 - IX B 156/07

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einzelfall-Umstände - Tatsachenwürdigung

    Hinsichtlich des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist nicht dargelegt, dass das FG bei gleichem oder ähnlich gelagertem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abgewichen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2007 IX B 138/06, BFH/NV 2007, 1917; vom 11. Mai 2006 IX B 38/06, BFH/NV 2006, 1677, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2007 - IX B 163/06

    Darlegung einer Divergenz; auslaufendes Recht (hier: Gewährung von

    Eine Divergenz als Unterfall des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kann nur gegeben sein, wenn das FG bei einem gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweicht (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2006 IX B 38/06, BFH/NV 2006, 1677, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.2007 - VI B 97/06

    Vorliegen einer Divergenz; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51; vom 11. Mai 2006 IX B 38/06, BFH/NV 2006, 1677; vom 15. September 2005 V B 126/04, BFH/NV 2006, 557, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2007 - IX B 138/06

    Unentgeltliche Überlassung i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG

    Eine Divergenz als Unterfall des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kann nur gegeben sein, wenn das FG bei einem gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweicht (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2006 IX B 38/06, BFH/NV 2006, 1677, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2007 - IX R 163/06

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Gewährung von Eigenheimzulage -

    Eine Divergenz als Unterfall des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kann nur gegeben sein, wenn das FG bei einem gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweicht (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2006 IX B 38/06, BFH/NV 2006, 1677, m.w.N.).
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