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   BFH, 11.08.1987 - IX B 41/86   

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https://dejure.org/1987,7147
BFH, 11.08.1987 - IX B 41/86 (https://dejure.org/1987,7147)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1987 - IX B 41/86 (https://dejure.org/1987,7147)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1987 - IX B 41/86 (https://dejure.org/1987,7147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Dauerwohnrechts

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX B 41/86
    Dies kommt bei einer eigentumsähnlichen Ausgestaltung des Wohnrechts in Betracht, die nach den zum Dauerwohnrecht ergangenen Urteilen des Senats vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82 (BFHE 145, 161, BStBl II 1986, 258) und vom 3. Juni 1986 IX R 63/81 (BFH/NV 1986, 605) wie die Einräumung von Wohnungseigentum gewertet werden kann.
  • FG Hamburg, 05.02.1987 - V 372/85
    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX B 41/86
    Auch wenn es sich um Werbungskosten handeln sollte, stellte sich die Frage ihrer Abgrenzung zu nachträglichen Anschaffungskosten, die der BFH im Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78 (BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410) bei Ablösung einer dinglichen Belastung angenommen hat (kritisch B. Meyer, Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ - 1984, 301; derselbe, Finanz-Rundschau - FR - 1984, 1), während nach der bisherigen Rechtsprechung die Ablösung obligatorischer Mieterrechte zu sofort abziehbaren Werbungskosten führen kann (so zuletzt FG Hamburg, Urteil vom 5. Februar 1987 V 372/85, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1987, 344 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX B 41/86
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 54/74

    Nießbrauch - Dingliches Wohnungsrecht - Nutzungswert - Einkünften aus Vermietung

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX B 41/86
    Sollte jedoch das Entgelt für die Bestellung des Wohnrechts im Jahre 1976 - oder doch ab diesem Veranlagungszeitraum - als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen gewesen sein (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1978 VIII R 54/74, BFHE 125, 535, BStBl II 1979, 332), so ist höchstrichterlich ungeklärt, wie Zahlungen zur Ablösung eines entgeltlichen Wohnrechts zu beurteilen sind.
  • BFH, 12.12.1958 - VI 25/57 U

    Geltendmachung der Rückzahlung von Beträgen aus der Versorgungsrente als

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX B 41/86
    Dafür spricht zwar die im Schrifttum vertretene Auffassung, daß die Rückzahlung einer zu Unrecht steuerfrei gelassenen Einnahme einer einkommensteuerrechtlich unbeachtlichen Rückzahlung steuerfreier Einnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1958 VI 25/57 U, BFHE 68, 242, BStBl III 1959, 96) gleichzuerachten sei (Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 9 EStG, E 15 sowie Schmidt/Drenseck, a.a.O.).
  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX B 41/86
    Soweit sich die Ablösung auf die von den Wohnberechtigten vorgenommenen Einbauten und Investitionen erstreckt, bestehen ernstliche Zweifel, ob die vom BFH im Urteil vom 26. Juli 1983 VIII R 30/82 (BFHE 139, 171, BStBl II 1983, 755) für die Fallgestaltung von entschädigungslos erbrachten Pächtereinbauten ausgesprochenen Grundsätze auch hier zum Tragen kommen (vgl. auch das BMF-Schreiben vom 4. Juni 1986 IX B 1 - S 2253 - 59/86, BStBl I 1986, 318) oder ob entsprechend dem Urteil vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80 (BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453) zu Einbauten bei unentgeltlicher Nutzung einer Wohnung mit gesicherter Rechtsposition des Nutzenden auch im vorliegenden Fall davon auszugehen wäre, daß zunächst die Wohnberechtigten gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB an den Einbauten und Investitionen Eigentum erlangt haben, das erst mit der Ablösung auf die Beschwerdegegner übergegangen sein könnte.
  • BFH, 03.06.1986 - IX R 63/81

    Nutzungswert der Wohung im eigenen Haus als Einkünfte aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX B 41/86
    Dies kommt bei einer eigentumsähnlichen Ausgestaltung des Wohnrechts in Betracht, die nach den zum Dauerwohnrecht ergangenen Urteilen des Senats vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82 (BFHE 145, 161, BStBl II 1986, 258) und vom 3. Juni 1986 IX R 63/81 (BFH/NV 1986, 605) wie die Einräumung von Wohnungseigentum gewertet werden kann.
  • BFH, 21.12.1982 - VIII R 215/78

    Grundstücksbelastung - Anschaffungskosten - Werbungskosten - Befreiung von einer

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX B 41/86
    Auch wenn es sich um Werbungskosten handeln sollte, stellte sich die Frage ihrer Abgrenzung zu nachträglichen Anschaffungskosten, die der BFH im Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78 (BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410) bei Ablösung einer dinglichen Belastung angenommen hat (kritisch B. Meyer, Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ - 1984, 301; derselbe, Finanz-Rundschau - FR - 1984, 1), während nach der bisherigen Rechtsprechung die Ablösung obligatorischer Mieterrechte zu sofort abziehbaren Werbungskosten führen kann (so zuletzt FG Hamburg, Urteil vom 5. Februar 1987 V 372/85, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1987, 344 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.07.1983 - VIII R 30/82

    Zeitpunkt des Zufließens von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX B 41/86
    Soweit sich die Ablösung auf die von den Wohnberechtigten vorgenommenen Einbauten und Investitionen erstreckt, bestehen ernstliche Zweifel, ob die vom BFH im Urteil vom 26. Juli 1983 VIII R 30/82 (BFHE 139, 171, BStBl II 1983, 755) für die Fallgestaltung von entschädigungslos erbrachten Pächtereinbauten ausgesprochenen Grundsätze auch hier zum Tragen kommen (vgl. auch das BMF-Schreiben vom 4. Juni 1986 IX B 1 - S 2253 - 59/86, BStBl I 1986, 318) oder ob entsprechend dem Urteil vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80 (BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453) zu Einbauten bei unentgeltlicher Nutzung einer Wohnung mit gesicherter Rechtsposition des Nutzenden auch im vorliegenden Fall davon auszugehen wäre, daß zunächst die Wohnberechtigten gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB an den Einbauten und Investitionen Eigentum erlangt haben, das erst mit der Ablösung auf die Beschwerdegegner übergegangen sein könnte.
  • BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95

    Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte eines Arbeitnehmers

    Der Senat kann offen lassen, ob am Institut der negativen Einnahme weiterhin festzuhalten ist, nachdem die neuere Rechtsprechung den Werbungskostenbegriff --über den final formulierten Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus-- durch Betonung des Veranlassungsprinzips weitgehend demjenigen der Betriebsausgaben angenähert hat (ebenso z.B. BFH-Urteil vom 25. Mai 1999 VIII R 59/97, BFHE 188, 569, unter II. 2. b., m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 11. August 1987 IX B 41/86, BFH/NV 1988, 232; HHR/Prinz, § 9 EStG Anm. 80, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87

    Einräumung eines Wohnrechts im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und spätere

    Ob an diesem Begriff festzuhalten ist und ob ein Abzug nicht auch deshalb unterbleiben müßte, weil A ein Nutzungsentgelt nicht versteuert hat (vgl. BFH-Beschluß vom 11. August 1987 IX B 41/86, BFH/NV 1988, 232), kann auf sich beruhen.
  • BFH, 03.08.1993 - VIII R 82/91

    Zur Abgrenzung zwischen Einlagen und negativen Einnahmen sowie Werbungskosten bei

    Es kann hier dahinstehen, ob am Institut der negativen Einnahmen auch weiterhin festzuhalten ist, nachdem die neuere BFH-Rechtsprechung den Werbungskostenbegriff durch Betonung des Veranlassungsprinzips weitgehend dem der Betriebsausgaben angenähert hat (vgl. BFH-Beschluß vom 11. August 1987 IX B 41/86, BFH/NV 1988, 232; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 20. Aufl., § 9 EStG Anm. 80; Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 9 Anm. B 725 ff.; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., § 9 Anm. 2 m; Schmidt/Heinicke, a. a. O., § 20 Anm. 7 b).
  • BFH, 10.10.1995 - VIII R 56/91

    Verzugszinsen als Werbungsko

    Es kann hier offenbleiben, ob am Institut der negativen Einnahmen weiterhin festzuhalten ist, nachdem der BFH in seiner neueren Rechtsprechung den Werbungskostenbegriff durch Betonung des Veranlassungsprinzips weitgehend dem der Betriebsausgaben angenähert hat (vgl. BFH-Beschluß vom 11. August 1987 IX B 41/86, BFH/NV 1988, 232; von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Anm. B 232 ff. m. w. N.).
  • FG Köln, 16.10.2013 - 9 K 3311/10

    Ausgleichsleistungen nach dem VermG i.V.m. EntschG und AusglLeistG

    Dabei kann offen bleiben, ob die Rückzahlung von in der Vergangenheit erzielten Einnahmen als negative Einnahmen (vgl. grundlegend zum Konzept der negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen bei zurückgezahlten Zinsen BFH-Urteil vom 13. Dezember 1963 VI 22/61 S BFHE 78, 477, BStBl III 1964, 184) oder aber - nachdem der BFH den final formulierten Werbungskostenbegriff durch Betonung des Veranlassungsprinzips dem Betriebsausgabenabzug angenähert hatte (BFH-Beschluss vom 11. August 1987 IX B 41/86, BFH/NV 1988, 232) - als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 EStG steuerlich zu berücksichtigen sind (offengelassen auch von BFH-Urteil vom 10. Oktober 1995 VIII R 56/91, BFH/NV 1996, 304; zum Diskussionsstand vgl. bswp. Loschelder in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 32. Aufl., § 9 Rn. 61; Kreft in Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz, Stand: Dezember 2010, § 9 Rn. 80ff.).
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