Rechtsprechung
   BFH, 28.01.1991 - IX B 46/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3249
BFH, 28.01.1991 - IX B 46/90 (https://dejure.org/1991,3249)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1991 - IX B 46/90 (https://dejure.org/1991,3249)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1991 - IX B 46/90 (https://dejure.org/1991,3249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn einer neuer Rechtsmittelfrist durch spätere Zustellung eines Urteils an einen weiteren Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.01.1980 - 2 B 76.79

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung

    Auszug aus BFH, 28.01.1991 - IX B 46/90
    Die spätere Zustellung setzt keine neue Rechtsmittelfrist in Lauf (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juli 1983 VI R 46/80, nicht veröffentlicht; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 21. Dezember 1983 1 B 152/83, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 2115, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 45, und vom 29. Januar 1980 2 B 76/79, NJW 1980, 2269, HFR 1981, 387; offengelassen in BFH-Urteil vom 20. Januar 1989 III R 91/85, BFH/NV 1989, 646; Gräber / Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 62 Anm. 96; Thomas / Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 16. Aufl., § 84 ZPO Anm. 2d).
  • BVerwG, 21.12.1983 - 1 B 152.83

    Prozessbevollmächtigter - Zustellung der Entscheidung - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BFH, 28.01.1991 - IX B 46/90
    Die spätere Zustellung setzt keine neue Rechtsmittelfrist in Lauf (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juli 1983 VI R 46/80, nicht veröffentlicht; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 21. Dezember 1983 1 B 152/83, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 2115, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 45, und vom 29. Januar 1980 2 B 76/79, NJW 1980, 2269, HFR 1981, 387; offengelassen in BFH-Urteil vom 20. Januar 1989 III R 91/85, BFH/NV 1989, 646; Gräber / Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 62 Anm. 96; Thomas / Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 16. Aufl., § 84 ZPO Anm. 2d).
  • BFH, 27.02.1986 - IV R 72/85

    Steuerberater - Sorgfaltspflicht - Einspruchsentscheidung - Fristen - Klagefrist

    Auszug aus BFH, 28.01.1991 - IX B 46/90
    Dieser wäre den ihm obliegenden Pflichten nur dann nachgekommen, wenn er Rechtsanwalt Y unverzüglich von der Zustellung der FG-Entscheidung am 13. Januar 1990 unterrichtet und ihn über die zu beachtenden Fristen seinerseits in Kenntnis gesetzt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 72/85, BFHE 146, 206, BStBl II 1986, 547, 550, zu den Sorgfaltspflichten des Steuerberaters im Verwaltungsverfahren bei gesonderter Bestellung eines Prozeßbevollmächtigten für das Klageverfahren; Gräber/Koch, a.a.O., § 56 Anm. 32 a.E.).
  • BFH, 20.01.1989 - III R 91/85

    Verschuldet verspäteter Eingang der Revisionsschrift auf Grund mangelnder

    Auszug aus BFH, 28.01.1991 - IX B 46/90
    Die spätere Zustellung setzt keine neue Rechtsmittelfrist in Lauf (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juli 1983 VI R 46/80, nicht veröffentlicht; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 21. Dezember 1983 1 B 152/83, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 2115, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 45, und vom 29. Januar 1980 2 B 76/79, NJW 1980, 2269, HFR 1981, 387; offengelassen in BFH-Urteil vom 20. Januar 1989 III R 91/85, BFH/NV 1989, 646; Gräber / Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 62 Anm. 96; Thomas / Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 16. Aufl., § 84 ZPO Anm. 2d).
  • BFH, 29.07.1983 - VI R 46/80
    Auszug aus BFH, 28.01.1991 - IX B 46/90
    Die spätere Zustellung setzt keine neue Rechtsmittelfrist in Lauf (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juli 1983 VI R 46/80, nicht veröffentlicht; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 21. Dezember 1983 1 B 152/83, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 2115, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 45, und vom 29. Januar 1980 2 B 76/79, NJW 1980, 2269, HFR 1981, 387; offengelassen in BFH-Urteil vom 20. Januar 1989 III R 91/85, BFH/NV 1989, 646; Gräber / Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 62 Anm. 96; Thomas / Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 16. Aufl., § 84 ZPO Anm. 2d).
  • BFH, 25.06.2002 - XI R 8/97

    Wiedereinsetzung; Beschwerdeeinlegung durch neuen Bevollmächtigten

    Entgegen der Auffassung der Klägerin endete die Bevollmächtigung des K auch nicht mit der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde für sie durch Rechtsanwalt P. Da sich ein Beteiligter von mehreren Prozessbevollmächtigten vertreten lassen kann (§ 155 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 84 Satz 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--), enthält die Bestellung eines weiteren Prozessbevollmächtigten nicht zugleich den Widerruf der Vollmacht des bisherigen Prozessbevollmächtigten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612).

    Bei ordnungsgemäßer Erfüllung der ihm als berufsmäßigem Vertreter obliegenden Sorgfaltspflichten hätte er die Klägerin selbst oder Rechtsanwalt P unverzüglich vom Erhalt des Zulassungsbeschlusses unterrichten müssen (vgl. BFH in BFH/NV 1991, 612).

  • BFH, 28.01.2003 - X B 84/02

    Mehrere Prozessbevollmächtigte; Beginn der Rechtsmittelfrist

    Sind --wie hier-- mehrere Bevollmächtigte bestellt, genügt die Zustellung an einen von ihnen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 1996 III R 53/93, BFHE 181, 547, BStBl II 1997, 269, unter 1., das zwar die Bekanntgabe von Steuerbescheiden betrifft, aber einen allgemeinen Rechtssatz zum Ausdruck bringt; zur Zustellung von Urteilen BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612; vom 26. Oktober 1998 VIII B 67/98, juris Nr. STRE985131760).

    In jedem Fall hätte der eine Prozessbevollmächtigte (hier StB X) den anderen über die erfolgte Zustellung informieren müssen; das Unterlassen einer solchen Information ist schuldhaft (BVerwG in NJW 1980, 2269, unter II.; BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 612, unter 2.).

  • BFH, 15.05.1996 - X R 99/92

    Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten

    Hat ein Beteiligter für dasselbe Verfahren zwei Prozeßbevollmächtigte bestellt und wird die Entscheidung beiden Prozeßbevollmächtigten zugestellt, beginnt die Rechtsmittelfrist mit der ersten Zustellung des Beschlusses zu laufen; eine spätere Zustellung an den zweiten Prozeßbevollmächtigten setzt die Rechtsmittelfrist nicht erneut in Gang (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612, m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2016 - 13 K 2290/14

    Ermessensfehler bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden - Keine Wiedereinsetzung

    Hierbei kann zunächst dahinstehen, ob der Umstand, dass der Bescheid trotz der vorgelegten Prozessvollmacht zunächst nur den Klägern persönlich erfolgreich bekannt gegeben wurde und nicht auch dem Prozessbevollmächtigten, im vorliegenden Fall wegen eines durch den Beklagten erregten Irrtums die Annahme eines schuldlosen Fristversäumnisses rechtfertigen kann (so FG Hamburg, Urteil vom 22. August 2006 5 K 199/05, EFG 2007, 370), oder ob dies, wie es von der Rechtsprechung jedenfalls für die Fälle mehrerer Prozessbevollmächtigter angenommen wird, nicht der Fall ist, da zwischen den Klägern und ihrem Prozessbevollmächtigten im Falle des Ergehens von Steuerbescheiden eine gegenseitige Informations- und Abstimmungspflicht besteht, deren Nichteinhaltung grundsätzlich ein Verschulden begründet, das die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ausschließt (BFH, Beschlüsse vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612; vom 28. Januar 2003, X B 84/02, BFH/NV 2003, 648; vom 31. Juli 2008 IV B 73/07, juris).
  • BFH, 27.06.1996 - IX S 3/96

    Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen der Gegenvorstellung vor dem

    Die Aufhebung oder Änderung einer -- formell rechtskräftigen -- Entscheidung auf Gegenvorstellung durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht möglich (z. B. BFH- Beschluß vom 21. Dezember 1990 V B 40/90, BFH/NV 1991, 612).

    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen das Bundesverfassungsgericht eine solche Gegenvorstellung ausnahmsweise für zulässig hält (vgl. Beschluß in BFH/NV 1991, 612), liegen im Streitfall offensichtlich nicht vor.

  • FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05

    Abgabenordnung/Verwaltungszustellungsgesetz: Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei

    Ebenso besteht wegen der Zustellungsart sowie wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der ersten Zustellung eine Informations- und Erkundigungspflicht zwischen verschiedenen Zustellungsempfängern oder Bevollmächtigten und entschuldigt eine mangelnde Absprache nicht (vgl. BFH vom 28. Januar 2003, X B 84/02, BFH/NV 2003, 648 ; vom 28. Januar 1991, IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612; BVerwG vom 29. Januar 1980, 2 B 76/79, HFR 1981, 387, NJW 1980, 2269).
  • BFH, 17.11.2008 - VII B 148/08

    Fristbeginn bei Heilung von Zustellungsmängeln

    Das FG konnte die spätestens am 19. Juni 2008 bewirkte Zustellung, mit der prozessuale Fristen zu laufen begonnen hatten, weder nachträglich für unwirksam erklären noch wurde mit der zweiten Zustellung des FG-Urteils eine neue Rechtsmittel- bzw. Begründungsfrist in Lauf gesetzt (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612).
  • BFH, 31.07.2008 - IV B 73/07

    Rechtsmittelfristen bei mehreren Bevollmächtigten - Wiedereinsetzung in den

    Demgemäß war auch X --zur Vermeidung eines Verschuldens i.S. von § 56 FGO-- dazu verpflichtet, sich über den Zeitpunkt der Zustellung an die Y zu unterrichten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612; in BFH/NV 2002, 1468; BGH-Beschluss in NJW 2003, 2100).
  • BFH, 28.04.2004 - VII B 29/04

    Zustellung des Urt. an mehrere Vertreter zu verschiedenen Zeitpunkten

    Wird nämlich die anzufechtende Entscheidung mehreren Vertretern zu verschiedenen Zeitpunkten zugestellt, so ist die erste Zustellung für den Fristbeginn maßgebend; die spätere Zustellung setzt keine neue Rechtsmittelfrist in Lauf (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1986 II R 88/86, BFH/NV 1988, 371; vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612).
  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 100/91

    Rechtliche Wirkungen des Hinweises der Statthaftigkeit der Beschwerde in der

    Indessen könnte es entsprechend den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom 30. November 1981 GrS 1/80 (BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217) ausnahmsweise geboten sein, eine Beschwerde jedenfalls dann als zulässig zu erachten, wenn der Beschluß des FG über die Aussetzung der Vollziehung wegen Mitwirkung erfolgreich abgelehnter Richter offensichtlich gesetzwidrig sein sollte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 V R 40/90, BFH/NV 1991, 612 und vom 15. Januar 1992 IX B 3/91, BFH/NV 1992, 614).
  • BFH, 18.08.1992 - V B 209/91

    Voraussetzungen für das allgemeine Rechtschutzbedürfnis im finanzgerichtlichen

  • BFH, 26.10.1998 - VIII B 67/98

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittelfrist - Fristbeginn - Wiedereinsetzung in

  • BFH, 10.10.1995 - III B 49/95

    Streitwertermittlung beim Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung von

  • BFH, 22.02.1994 - V B 168/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gegendarstellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht