Rechtsprechung
BFH, 09.08.2000 - IX B 55/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Obhutsverhältnis - Pflegekindschaftsverhältnis - Kinderzulage - Kinderfreibetrag - Kindergeld
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EigenheimZulG § 9 Abs. 5
Kinderzulage nach dem EigZulG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.07.1997 - VIII B 68/96
Forderungsverzicht durch beherrschenden Gesellschafter
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - IX B 55/00
Hierzu gehört, insbesondere wenn sich der BFH bereits zu den Rechtsfragen geäußert hat, dass der Beschwerdeführer sich mit der dazu ergangenen Rechtsprechung und den im Schrifttum vertretenen Auffassungen auseinander setzt (BFH-Beschluss vom 28. Juli 1997 VIII B 68/96, BFH/NV 1998, 29). - BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93
Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - IX B 55/00
Dazu gehört ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsfortentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625; vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, 892, ständige Rechtsprechung). - BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BFH, 09.08.2000 - IX B 55/00
Dazu gehört ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsfortentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625; vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, 892, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 25.03.2004 - III B 105/03
EigZulG - Kinderzulage
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 9 Abs. 5 Satz 1 EigZulG ist Voraussetzung für die Kinderzulage, dass der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte im jeweiligen Kalenderjahr des Förderzeitraums für das Kind einen Freibetrag für Kinder nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder Kindergeld erhält (…Senatsurteil vom 20. November 2003 III R 47/02, BFH/NV 2004, 395; ferner BFH-Beschluss vom 9. August 2000 IX B 55/00, BFH/NV 2001, 8). - BFH, 29.03.2005 - IX B 194/04
Kinderzulage
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 9 Abs. 5 Satz 1 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) ist Voraussetzung für die Kinderzulage, dass der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte "im jeweiligen Kalenderjahr" des Förderzeitraums einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält (so bereits Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 2000 IX B 55/00, BFH/NV 2001, 8).