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   BFH, 07.11.1996 - IX B 55/96   

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https://dejure.org/1996,12826
BFH, 07.11.1996 - IX B 55/96 (https://dejure.org/1996,12826)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1996 - IX B 55/96 (https://dejure.org/1996,12826)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1996 - IX B 55/96 (https://dejure.org/1996,12826)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 07.11.1996 - IX B 55/96
    Im Streitfall kann offenbleiben, ob die Kläger die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinreichend dargelegt haben (vgl. dazu allgemein Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 61 f.); denn diese ist zumindest nach dem Urteil des Senats vom 7. Mai 1996 IX R 69/94 (BFHE 180, 377) nicht mehr gegeben.

    Die hierin zum Ausdruck kommende Gesamtbeurteilung entspricht der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. BFHE 180, 377).

  • BFH, 21.07.1999 - X B 203/98

    NZB; Verfahrensmangel

    b) Zum andern beschränkt sich die zu § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gegebene Beschwerdebegründung darauf, in allgemeinen Wendungen Verletzung der Sachaufklärungspflicht zu behaupten, statt --vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG aus gesehen (BFH-Beschlüsse vom 7. November 1996 IX B 55/96, BFH/NV 1997, 300, und vom 28. Januar 1999 III B 112/98, BFH/NV 1999, 955; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 34 und § 120 Rz. 39, m.w.N.)-- konkret aufzuzeigen, welche entscheidungserheblichen Punkte genau noch hätten aufgeklärt werden müssen und welche Beweismittel im einzelnen hierzu in der Weise zur Verfügung standen, daß sie entweder im Klageverfahren in einem bestimmten Beweisantrag benannt worden seien oder sich dem FG hätten aufdrängen müssen (s. näher dazu: BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 1498, 1499, und vom 8. Dezember 1998 VIII B 66/98, BFH/NV 1999, 798, 799; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 65 und § 120 Rz. 40, m.w.N.).
  • BFH, 21.07.1999 - X B 201/98

    NZB; Verfahrensmangel

    b) Zum andern beschränkt sich die zu § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gegebene Beschwerdebegründung darauf, in allgemeinen Wendungen Verletzung der Sachaufklärungspflicht zu behaupten, statt --vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG aus gesehen (BFH-Beschlüsse vom 7. November 1996 IX B 55/96, BFH/NV 1997, 300, und vom 28. Januar 1999 III B 112/98, BFH/NV 1999, 955; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 34 und § 120 Rz. 39, m.w.N.)-- konkret aufzuzeigen, welche entscheidungserheblichen Punkte genau noch hätten aufgeklärt werden müssen und welche Beweismittel im einzelnen hierzu in der Weise zur Verfügung standen, daß sie entweder im Klageverfahren in einem bestimmten Beweisantrag benannt worden seien oder sich dem FG hätten aufdrängen müssen (s. näher dazu: BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 1498, 1499, und vom 8. Dezember 1998 VIII B 66/98, BFH/NV 1999, 798, 799; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 65 und § 120 Rz. 40, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 12 K 226/95

    Steuerliche Beurteilung der Unfallkosten; Benutzung von Fahrzeugen des

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