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   BFH, 27.08.1999 - IX B 61/99   

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https://dejure.org/1999,10124
BFH, 27.08.1999 - IX B 61/99 (https://dejure.org/1999,10124)
BFH, Entscheidung vom 27.08.1999 - IX B 61/99 (https://dejure.org/1999,10124)
BFH, Entscheidung vom 27. August 1999 - IX B 61/99 (https://dejure.org/1999,10124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ersatz üblicher Ausgangskontrollen - Versenden eines Schriftsatzes - Zurückstellung anderer Diktatsachen - Absendung eiliger Schriftsätze - Abgrenzung zu üblicher Post

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 54; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 222 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; BGB § 188 Abs. 1; ; BGB § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Postausgangskontrolle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch -

    Auszug aus BFH, 27.08.1999 - IX B 61/99
    Eine solche Anweisung ersetzt nur dann die übliche Ausgangskontrolle (vgl. dazu BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266 zu 4.), wenn die Anweisung darauf hinzielt, die Absendung des besonders eiligen Schriftsatzes gesondert von der übrigen Post sicherzustellen.
  • BFH, 24.04.2008 - IX B 164/07

    Ablauf der NZB-Begründungsfrist; Eingangszeitpunkt von Telefax-Sendungen;

    Ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten müssen sich die Kläger wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1999 IX B 61/99, BFH/NV 2000, 78; vom 13. Januar 2005 IX B 138/04, BFH/NV 2005, 720).
  • BFH, 01.10.2008 - IX B 100/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist:

    Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten muss sich der Steuerpflichtige wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1999 IX B 61/99, BFH/NV 2000, 78; vom 13. Januar 2005 IX B 138/04, BFH/NV 2005, 720).
  • BFH, 17.02.2004 - II B 80/03

    Keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Begr. einer NZB bei nicht entschuldbar

    Ein Verschulden der Fristversäumnis durch den Bevollmächtigten muss sich der Rechtsmittelführer dabei wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 1999 IX B 61/99, BFH/NV 2000, 78).
  • BFH, 16.10.2003 - VIII B 161/03

    Wiedereinsetzung bei Erkrankung eines Angehörigen der rechts- und

    Das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten muss sich ein Beteiligter nach ständiger Rechtsprechung gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung zurechnen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. August 1999 IX B 61/99, BFH/NV 2000, 78).
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