Rechtsprechung
   BFH, 10.08.2000 - IX B 67/00   

Volltextveröffentlichungen (4)




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Wird zitiert von ... (6)  

  • BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02  

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Ob der infrage stehende Mietvertrag im Wesentlichen einem Fremdvergleich standhält, ist aber das Ergebnis einer tatsächlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. August 2000 IX B 67/00, BFH/NV 2001, 159; vom 5. Dezember 2001 IX B 70/01, BFH/NV 2002, 528; vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803).
  • FG Münster, 28.05.2001 - 4 K 1392/99  

    Wohnungserwerb vom Ehemann

    Hingegen schadet die fehlende Vereinbarung oder abweichende Durchführung von Nebenpflichten für sich genommen noch nicht (vgl. die Rechtsprechung zu den Nebenkosten bei einem Mietvertrag (BFH, Urteil vom 7.5.1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377 , BStBl. II 1997, 196 (197); Urteil vom 17.2.1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397 , BStBl. II 1998, 349 (350); FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.1.2000 12 K 120/98, EFG 2000, 627 (628), rkr.), die im Verhältnis zur Hauptleistung von weitaus größerer Bedeutung als die hier zu zahlenden Verzugszinsen sind), bleibt allerdings im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung zu berücksichtigen (BFH, Beschluss vom 10.8.2000 IX B 67/00, BFH/NV 2001, 159 ).
  • FG Münster, 19.02.2002 - 1 K 734/00  

    Gesamtwürdigung bei der Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen

    Dieser Gesichtspunkt bleibt allerdings im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 10.8.2000 IX B 67/00, BFH/NV 2001, 159).
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  • FG Münster, 08.05.2001 - 1 K 5312/98  

    Wohnungsvermietung an eigenes Kind

    Vielmehr können im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der objektiven Gegebenheiten darüber hinaus noch andere Sachverhaltsmerkmale eine Rolle spielen und zu berücksichtigen sein (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2000 IX R 11/97 nv; vom 21.11.2000 IX R 73/97 nv und BFH-Beschluß vom 10.08.2000 IX B 67/2000 BFH/NV 2001 S. 159 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.09.2002 - 2 K 345/00  

    Steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen Eheleuten und ihrer

    Sind sie erfüllt, steht deshalb noch nicht fest, dass das Mietverhältnis nach dem Maßstab des Fremdvergleichs steuerlich anzuerkennen ist; vielmehr ist weiterhin eine Gesamtwürdigung aller objektiven Gegebenheit erforderlich (siehe hierzu BFH-Beschluss vom 10. August 2000 IX B 67/00, BFH/NV 2001, 159 ).
  • FG Münster, 25.01.2001 - 1 K 1654/98  
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