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   BFH, 10.08.2000 - IX B 67/00   

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https://dejure.org/2000,8141
BFH, 10.08.2000 - IX B 67/00 (https://dejure.org/2000,8141)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2000 - IX B 67/00 (https://dejure.org/2000,8141)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2000 - IX B 67/00 (https://dejure.org/2000,8141)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 10.08.2000 - IX B 67/00
    Das als Divergenzentscheidung bezeichnete Urteil vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97 (BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106) geht unter Nr. 1 der Entscheidungsgründe --ebenso wie das FG-- davon aus, dass Verträge unter Angehörigen nach der ständigen Rechtsprechung des BFH der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen sind, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.
  • BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Ob der infrage stehende Mietvertrag im Wesentlichen einem Fremdvergleich standhält, ist aber das Ergebnis einer tatsächlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. August 2000 IX B 67/00, BFH/NV 2001, 159; vom 5. Dezember 2001 IX B 70/01, BFH/NV 2002, 528; vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803).
  • FG Münster, 28.05.2001 - 4 K 1392/99

    Wohnungserwerb vom Ehemann

    Hingegen schadet die fehlende Vereinbarung oder abweichende Durchführung von Nebenpflichten für sich genommen noch nicht (vgl. die Rechtsprechung zu den Nebenkosten bei einem Mietvertrag (BFH, Urteil vom 7.5.1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377 , BStBl. II 1997, 196 (197); Urteil vom 17.2.1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397 , BStBl. II 1998, 349 (350); FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.1.2000 12 K 120/98, EFG 2000, 627 (628), rkr.), die im Verhältnis zur Hauptleistung von weitaus größerer Bedeutung als die hier zu zahlenden Verzugszinsen sind), bleibt allerdings im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung zu berücksichtigen (BFH, Beschluss vom 10.8.2000 IX B 67/00, BFH/NV 2001, 159 ).
  • FG Münster, 19.02.2002 - 1 K 734/00

    Gesamtwürdigung bei der Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen

    Dieser Gesichtspunkt bleibt allerdings im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 10.8.2000 IX B 67/00, BFH/NV 2001, 159).
  • FG Münster, 08.05.2001 - 1 K 5312/98

    Wohnungsvermietung an eigenes Kind

    Vielmehr können im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der objektiven Gegebenheiten darüber hinaus noch andere Sachverhaltsmerkmale eine Rolle spielen und zu berücksichtigen sein (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2000 IX R 11/97 nv; vom 21.11.2000 IX R 73/97 nv und BFH-Beschluß vom 10.08.2000 IX B 67/2000 BFH/NV 2001 S. 159 ).
  • FG Münster, 25.01.2001 - 1 K 1654/98

    Steuerliche Behandlung eines Mietvertrages unter nahen Angehörigen;

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  • FG Sachsen-Anhalt, 25.09.2002 - 2 K 345/00

    Steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen Eheleuten und ihrer

    Sind sie erfüllt, steht deshalb noch nicht fest, dass das Mietverhältnis nach dem Maßstab des Fremdvergleichs steuerlich anzuerkennen ist; vielmehr ist weiterhin eine Gesamtwürdigung aller objektiven Gegebenheit erforderlich (siehe hierzu BFH-Beschluss vom 10. August 2000 IX B 67/00, BFH/NV 2001, 159 ).
  • FG Münster, 19.02.2002 - 11 K 734/00

    Angehörigenverträge: - Gesamtwürdigung bei der Anerkennung eines

    Dieser Gesichtspunkt bleibt allerdings im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung zu berücksichtigen (B FH- Beschluss vom 10.8.2000 IX B 67/00 , BFH/NV 2001, 159).
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