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   BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94   

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https://dejure.org/1994,336
BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94 (https://dejure.org/1994,336)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1994 - IX B 78/94 (https://dejure.org/1994,336)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - IX B 78/94 (https://dejure.org/1994,336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung einer Wohnung zu Instandhaltungsarbeiten als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.02.1985 - IX R 43/82

    Erhaltungsaufwand - Reparaturkosten - Eigengenutzte Eigentumswohnung - Behebung

    Auszug aus BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94
    Der Antragsteller ist der Ansicht, bei den Instandsetzungskosten und den Finanzierungskosten handele es sich im Jahre 1986 um uneingeschränkt abziehbaren Erhaltungsaufwand im Sinne des Senatsurteils vom 12. Februar 1985 IX R 43/82 (BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422).

    Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) ermittelte die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Haus im Jahre 1986 ausschließlich nach § 21 a EStG, da die Eigentumswohnung nicht zur Behebung von Baumängeln im Sinne des Senatsurteils in BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422 geräumt worden sei, sondern um Umbaumaßnahmen vornehmen zu können, die als Herstellungskosten bzw. als Kosten der Lebensführung zu behandeln seien.

    Das FG hat es zu Recht im Hinblick auf das Senatsurteil in BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422 als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob, nachdem der Antragsteller die Eigentumswohnung am 1. April 1986 vollständig geräumt hatte, um "Instandsetzungsarbeiten" durchführen zu können, der uneingeschränkte Werbungskostenabzug für Erhaltungsaufwand mit der Begründung versagt werden könne, die Räumung der Wohnung stelle einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. von § 42 AO 1977 dar, so daß für den gesamten Veranlagungszeitraum 1986 weiterhin die Pauschalierungsregelung des § 21 a EStG ausschließlich anzuwenden sei.

  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

    Auszug aus BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94
    Hinsichtlich des zu berücksichtigenden Prozeßstoffs findet im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO wegen dessen Eilbedürftigkeit eine Beschränkung auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere die Akten der Finanzbehörde und auf präsente Beweismittel statt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. Februar 1989 IV B 33/88, BFHE 156, 167, BStBl II 1989, 516 m. w. N.).
  • BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85

    Aufwendungen für eine Einbauküche

    Auszug aus BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94
    Aufgrund der dem Gericht vorliegenden präsenten Beweismittel kam eine weitere Aussetzung über den vom Gericht gewährten Rahmen nicht in Betracht, da offensichtlich in den geltend gemachten "Instandsetzungskosten" von insgesamt 159.931,00 DM Aufwendungen für eine Einbauküche von 30.000,00 DM (vgl. hierzu Senatsurteil vom 13. März 1990 IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514), Aufwendungen für Bau-und Sanitärmaßnahmen an Bad und Schwimmbad in Höhe von insgesamt 75.800,00 DM sowie hiermit im Zusammenhang stehende Aufwendungen für Statiker und Architekten in Höhe von 15.570,00 DM enthalten sind, die jedenfalls bei der gebotenen summarischen Betrachtung keine uneingeschränkt abziehbaren Erhaltungsaufwendungen darstellen.
  • BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10

    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit

    b) Die Entscheidung über einen Antrag auf AdV ergeht wegen dessen Eilbedürftigkeit aufgrund des Prozessstoffs, der sich aus den dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere den Akten der Finanzbehörde und präsenten Beweismitteln ergibt (BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994 IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15

    Ein Steuerberater ist nach §§ 147 Abs. 6, 97, 104 Abs. 2 AO zur Überlassung eines

    Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Gericht sind nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994, IX B 78/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1995, 116).
  • BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03

    Vollziehungsaussetzung bei Wertpapiergeschäften

    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994 IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 69 Rz. 120 f.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Tz. 122, m.w.N.).
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