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   BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00   

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BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00 (https://dejure.org/2000,5658)
BFH, Entscheidung vom 31.08.2000 - IX B 79/00 (https://dejure.org/2000,5658)
BFH, Entscheidung vom 31. August 2000 - IX B 79/00 (https://dejure.org/2000,5658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Klare Akteneinsicht - Verstoß gegen Sachaufklärungspflicht

  • Judicialis

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 6; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1 S. 1, § 115 Abs. 2, 3
    Verfahrensmängel, Verstoß gegen Inhalt der Akten, mangelnde Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 03.02.2000 - I B 40/99

    Sachaufklärungspflicht - Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Beweislastverteilung

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00
    Eine fehlerhafte Beweiswürdigung sowie die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Beweislastverteilung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605; vom 3. Februar 2000 I B 40/99, BFH/NV 2000, 874).
  • BFH, 20.01.2000 - III B 57/99

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00
    Die Ausführungen zur grundsätzlichen Bedeutung sind zum einen erst nach Ablauf der Monatsfrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO eingegangen, zum anderen enthält der nachgereichte Schriftsatz --neben der fehlenden Formulierung einer (konkreten) Rechtsfrage-- keine schlüssigen und substantiierten Ausführungen dazu, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage --unter Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen-- im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig erscheint (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 27.03.1998 - X B 117/97

    Nichtiges Scheingeschäft entgegen einer wirksam notariellen Urkunde als Grundlage

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00
    Für die Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) fehlen die nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen genauen Angaben bzw. schlüssigen Ausführungen zu bestimmten Punkten (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1998 X B 117/97, BFH/NV 1999, 630).
  • BFH, 04.12.1997 - VIII B 18/97

    Darlegungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Rüge der Verletzung des

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00
    Soweit die Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO (wegen Verstoßes gegen den klaren Akteninhalt) geltend gemacht wird, müssen nicht nur die vom Finanzgericht (FG) übergangenen Akten, Aktenteile oder Schriftsätze genau bezeichnet werden, sondern es muss außerdem dargelegt werden, welche Schlussfolgerungen sich dem FG --ausgehend von dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- nach Ansicht der Kläger aufgrund dieser Tatsachen hätte aufdrängen müssen; ferner muss die Erheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels dargetan werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 8. April 1997 XI B 181/94, BFH/NV 1997, 782; vom 4. Dezember 1997 VIII B 18/97, BFH/NV 1998, 859).
  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00
    Soweit die Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO (wegen Verstoßes gegen den klaren Akteninhalt) geltend gemacht wird, müssen nicht nur die vom Finanzgericht (FG) übergangenen Akten, Aktenteile oder Schriftsätze genau bezeichnet werden, sondern es muss außerdem dargelegt werden, welche Schlussfolgerungen sich dem FG --ausgehend von dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- nach Ansicht der Kläger aufgrund dieser Tatsachen hätte aufdrängen müssen; ferner muss die Erheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels dargetan werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 8. April 1997 XI B 181/94, BFH/NV 1997, 782; vom 4. Dezember 1997 VIII B 18/97, BFH/NV 1998, 859).
  • BFH, 27.10.1998 - X B 115/97

    Divergenz; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00
    Für die Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) fehlen die nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen genauen Angaben bzw. schlüssigen Ausführungen zu bestimmten Punkten (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1998 X B 117/97, BFH/NV 1999, 630).
  • BFH, 11.11.1997 - X B 233/96

    Überprüfung der Beweiswürdigung in der Verfahrensrevision

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00
    Eine fehlerhafte Beweiswürdigung sowie die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Beweislastverteilung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605; vom 3. Februar 2000 I B 40/99, BFH/NV 2000, 874).
  • BFH, 08.04.1997 - XI B 181/94
    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00
    Soweit die Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO (wegen Verstoßes gegen den klaren Akteninhalt) geltend gemacht wird, müssen nicht nur die vom Finanzgericht (FG) übergangenen Akten, Aktenteile oder Schriftsätze genau bezeichnet werden, sondern es muss außerdem dargelegt werden, welche Schlussfolgerungen sich dem FG --ausgehend von dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- nach Ansicht der Kläger aufgrund dieser Tatsachen hätte aufdrängen müssen; ferner muss die Erheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels dargetan werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 8. April 1997 XI B 181/94, BFH/NV 1997, 782; vom 4. Dezember 1997 VIII B 18/97, BFH/NV 1998, 859).
  • BFH, 23.06.2003 - IX B 119/02

    NZB - Ermessensentscheidung

    Soweit sich die Kläger auf eine unzureichende Sachaufklärung (§ 76 FGO) und einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 FGO wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten berufen (S. 20, 21 der Beschwerdeschrift), sind neben den nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen genauen Angaben und Ausführungen zu bestimmten Punkten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 2000 IX B 79/00, BFH/NV 2001, 456; vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944; vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947) insbesondere Darlegungen erforderlich, inwieweit das FG nach seinem maßgebenden materiell-rechtlichen Standpunkt unter Berücksichtigung seiner nach § 102 FGO nur eingeschränkten Prüfungskompetenz zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre.
  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    b) Der Senat lässt dahingestellt, ob die Beschwerde die nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen schlüssigen Darlegungen bei entsprechenden Verfahrensrügen (Verstöße gegen die Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO, den klaren Inhalt der Akten und das Gesamtergebnis des Verfahrens nach § 96 Abs. 1 FGO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 1997 XI B 181/94, BFH/NV 1997, 782; vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630; vom 31. August 2000 IX B 79/00, BFH/NV 2001, 456), im Übrigen enthält.
  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Für die schlüssige Rüge einer Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO müssen nicht nur die vom FG übergangenen Akten, Aktenteile oder Schriftsätze genau bezeichnet werden, sondern es muss außerdem dargelegt werden, welche Schlussfolgerungen sich dem FG --ausgehend von dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- nach Ansicht des Klägers auf Grund dieser Tatsachen hätten aufdrängen müssen; ferner muss die Erheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels dargetan werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 31. August 2000 IX B 79/00, BFH/NV 2001, 456).
  • BFH, 09.12.2008 - IX B 163/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigung von Beteiligtenvorbringen -

    Dabei kann dahinstehen, ob der vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sinngemäß geltend gemachte Verfahrensmangel eines Verstoßes gegen den Akteninhalt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) hinreichend dargelegt wurde (zu den Anforderungen vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. August 2000 IX B 79/00, BFH/NV 2001, 456).

    Eine fehlerhafte Beweiswürdigung sowie die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Beweislastverteilung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 456).

  • BFH, 16.11.2001 - IX B 14/01

    Beschwerde - Beschwerdebegründung - Beschwerdeschrift - Darlegungserfordernisse -

    Für die Rüge der Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO (wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten) sowie des § 76 Abs. 1 FGO (Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht) fehlen die nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen Angaben bzw. schlüssigen Ausführungen zu bestimmten Punkten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 1997 XI B 181/94, BFH/NV 1997, 782; vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630; vom 31. August 2000 IX B 79/00, BFH/NV 2001, 456), insbesondere --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zur Erheblichkeit der gerügten Verfahrensmängel.

    Derartige Verstöße, auch wenn sie sich auf die Würdigung von Tatsachen erstrecken, sind jedoch --wie Fehler bei der Tatsachen- und Beweiswürdigung-- keine Verfahrensfehler, sondern materiell-rechtliche Fehler (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1999 IV B 76/99, BFH/NV 2000, 848; vom 25. Januar 2000 VI B 384/98, BFH/NV 2000, 868; vom 23. Mai 2000 XI B 122/98, BFH/NV 2001, 43; in BFH/NV 2001, 456; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Anm. 29; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 118 FGO Rz. 121, 122; Schwarz/Dürr, Finanzgerichtsordnung, § 115 Rz. 74), die nicht zur Zulassung der Revision führen können (vgl. Offerhaus in HHSp, a.a.O., § 115 FGO Rz. 83, 85).

  • BFH, 16.09.2002 - IX B 35/02

    Teilentgeltliches Veräußerungsgeschäft; Aufteilung in

    Soweit die Kläger damit in der Sache eine möglicherweise fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung bei der Ermittlung des Verkehrswerts geltend machen, ist diese Würdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung im Rahmen des § 115 Abs. 2 FGO entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Mai 2000 XI B 122/98, BFH/NV 2001, 43, und vom 31. August 2000 IX B 79/00, BFH/NV 2001, 456).
  • BFH, 12.06.2013 - IX B 11/13

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Derartige materiell-rechtliche Fragen sind einer Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 2005 VIII B 209/03, BFH/NV 2005, 1123; vom 31. August 2000 IX B 79/00, BFH/NV 2001, 456, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2013 - IX B 45/13

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Im Übrigen sind eine (vermeintlich) fehlerhafte Beweiswürdigung sowie die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegende (vermeintlich) fehlerhafte Beweislastverteilung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 2005 VIII B 209/03, BFH/NV 2005, 1123; vom 31. August 2000 IX B 79/00, BFH/NV 2001, 456, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2013 - IX B 7/13

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Im Übrigen sind eine (vermeintlich) fehlerhafte Beweiswürdigung sowie die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegende (vermeintlich) fehlerhafte Beweislastverteilung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 2005 VIII B 209/03, BFH/NV 2005, 1123; vom 31. August 2000 IX B 79/00, BFH/NV 2001, 456, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2003 - IX B 49/03

    NZB: Berücksichtigung des Beteiligten-Vorbringens

    Es kann dahinstehen, ob der von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachte Verfahrensmangel (Verstoß gegen §§ 76, 96 FGO) hinreichend dargelegt wurde (zu den Anforderungen s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630; vom 31. August 2000 IX B 79/00, BFH/NV 2001, 456; vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 08.12.2004 - IX B 24/04

    GbR - Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung

  • BFH, 18.03.2003 - I B 98/02

    Übergehen von Beweisanträgen; Verfahrensmangel

  • BFH, 02.05.2001 - IX R 9/98

    Einkommensteuer - Mietvertrag - Werbungskostenabzug - Anforderungen an die

  • BFH, 17.01.2002 - IX B 124/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernisse - Fortbildung des Rechts -

  • BFH, 25.02.2002 - X B 124/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel

  • BFH, 07.06.2001 - IX B 19/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernisse einer Beschwerde -

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