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   BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00   

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https://dejure.org/2001,57
BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00 (https://dejure.org/2001,57)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2001 - IX B 90/00 (https://dejure.org/2001,57)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2001 - IX B 90/00 (https://dejure.org/2001,57)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1; § 52 Abs. 39 Satz 1; GG Art. 20 Abs. 3

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1; 52, 39 S. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die rückwirkende Verlängerung der "Spekulationsfrist"

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1; § 52 Abs. 39 Satz 1; GG Art. 20 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Aussetzungsverfahren - Summarische Prüfung - Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke - Verfassungsrechtliche Bedenken

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerungsfrist für Grundstücke; rückwirkende Fristverlängerung; Spekulationsfrist

  • Judicialis

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1; ; EStG § 52 Abs. 39 Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • RA Kotz

    §§ 23, 52 EStG; Art. 20 Abs. 3 GG
    Rückwirkende Verlängerung der "Spekulationsfrist" verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist verfassungsrechtlich zweifelhaft

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sensationelle Entscheidung des BFH - Spekulationsfrist von zehn Jahren gilt nicht für alle Grundstücksverkäufe

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Spekulationsgeschäfte - Rückwirkende Verlängerung bedenklich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerentlastungsgesetz: Rückwirkende Verlängerung der "Spekulationsfrist" verfassungswidrig ? (IBR 2001, 344)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 205
  • NJW 2001, 1671
  • BB 2001, 661
  • DB 2001, 622
  • BStBl II 2001, 405
  • BauR 2001, 1004 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00
    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im nachhinein --rückwirkend-- belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (BVerfG-Beschlüsse vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 257; vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78).

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die Neuregelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG n.F. im Streitfall eine verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässige sog. "echte Rückwirkung" oder lediglich eine regelmäßig verfassungsrechtlich zulässige "unechte Rückwirkung" im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 72, 200, 257 f. und in BVerfGE 97, 67, 78 f.) entfaltet, da im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung schon bei Annahme einer unechten Rückwirkung schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bestehen.

    Schutzwürdig ist jedenfalls --vom Tag der Dispositionsentscheidung an-- das betätigte Vertrauen, d.h. eine hinreichend gewichtige Investition oder wirtschaftliche Disposition des Steuerpflichtigen, die auf dem Vertrauen in das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht beruht (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 5. Mai 1987 1 BvR 724, 1000, 1015/81; 1 BvL 16/82 und 5/84, BVerfGE 75, 246, 280 und in BVerfGE 97, 67, 80).

    Entscheidet sich der Steuerpflichtige wegen eines vom Gesetzgeber als Subvention angebotenen steuerlichen Vorteils für ein bestimmtes wirtschaftliches Verhalten, das er ohne den steuerlichen Anreiz so nicht gewählt hätte und nimmt der Gesetzgeber die Verschonungssubvention für die in der Vergangenheit begründete Disposition des Steuerpflichtigen zurück, kann darin eine Verletzung verfassungsmäßig geschützter Rechte liegen (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 97, 67, 80).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00
    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im nachhinein --rückwirkend-- belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (BVerfG-Beschlüsse vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 257; vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78).

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die Neuregelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG n.F. im Streitfall eine verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässige sog. "echte Rückwirkung" oder lediglich eine regelmäßig verfassungsrechtlich zulässige "unechte Rückwirkung" im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 72, 200, 257 f. und in BVerfGE 97, 67, 78 f.) entfaltet, da im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung schon bei Annahme einer unechten Rückwirkung schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bestehen.

  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2000 - 2 V 13/00

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücken

    Auszug aus BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00
    Vorinstanz: FG Baden-Württemberg (EFG 2000, 1004).

    Der Antragsteller legte gegen die in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1004 veröffentlichte Entscheidung des FG Beschwerde ein.

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00
    Schutzwürdig ist jedenfalls --vom Tag der Dispositionsentscheidung an-- das betätigte Vertrauen, d.h. eine hinreichend gewichtige Investition oder wirtschaftliche Disposition des Steuerpflichtigen, die auf dem Vertrauen in das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht beruht (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 5. Mai 1987 1 BvR 724, 1000, 1015/81; 1 BvL 16/82 und 5/84, BVerfGE 75, 246, 280 und in BVerfGE 97, 67, 80).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und

    Auszug aus BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 und 3 FGO können auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein (BVerfG-Urteil vom 21. Februar 1961 1 BvR 314/60, BVerfGE 12, 180, 186, BStBl I 1961, 63; BFH-Beschluss vom 9. November 1992 X B 137/92, BFH/NV 1994, 324, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 14.05.1992 - V R 79/87

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse (§ 15a UstG

    Auszug aus BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00
    Ein voller Schutz zugunsten des Fortbestands der bisherigen Gesetzeslage könnte den dem Gemeinwohl verpflichteten demokratischen Gesetzgeber in wichtigen Bereichen gegenüber den Einzelinteressen lähmen und das Gemeinwohl gefährden; dies würde den Widerstreit zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Blick auf den Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (BVerfG-Beschluss vom 30. September 1987 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, 348; s. auch BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983).
  • BFH, 14.09.1994 - IX B 142/93

    Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Rückkaufsangebote und Verkaufsgarantien bei

    Auszug aus BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00
    Ernstliche Zweifel liegen nach der ständigen Rechtsprechung vor, wenn neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (BFH-Beschluss vom 14. September 1994 IX B 142/93, BFHE 175, 421, BStBl II 1995, 778).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00
    Ein voller Schutz zugunsten des Fortbestands der bisherigen Gesetzeslage könnte den dem Gemeinwohl verpflichteten demokratischen Gesetzgeber in wichtigen Bereichen gegenüber den Einzelinteressen lähmen und das Gemeinwohl gefährden; dies würde den Widerstreit zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Blick auf den Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (BVerfG-Beschluss vom 30. September 1987 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, 348; s. auch BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983).
  • BFH, 09.11.1992 - X B 137/92
    Auszug aus BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 und 3 FGO können auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein (BVerfG-Urteil vom 21. Februar 1961 1 BvR 314/60, BVerfGE 12, 180, 186, BStBl I 1961, 63; BFH-Beschluss vom 9. November 1992 X B 137/92, BFH/NV 1994, 324, ständige Rechtsprechung).
  • Drs-Bund, 09.01.1996 - BT-Drs 13/3446
    Auszug aus BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00
    Das Vertrauen des Antragstellers war zu diesem Zeitpunkt auch nicht durch die Kenntnis von Umständen erschüttert worden, die auf eine Verlängerung der Spekulationsfrist durch den Gesetzgeber hindeuteten; denn die Bundesregierung hat noch im Jahr 1996 ausdrücklich betont, an der zweijährigen Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a. F. festhalten zu wollen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion der SPD zu steuerlichen Aspekten der Wohnungsbauförderung vom 9. Januar 1996, Drucksachen des Deutschen Bundestags --BTDrucks-- 13/3446, S. 12 f.; s. auch Lüdemann/Zugmaier, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 1636, 1639).
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