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   BFH, 23.02.1994 - IX B 90/93   

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https://dejure.org/1994,5339
BFH, 23.02.1994 - IX B 90/93 (https://dejure.org/1994,5339)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1994 - IX B 90/93 (https://dejure.org/1994,5339)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - IX B 90/93 (https://dejure.org/1994,5339)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 25.06.2008 - X B 210/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen i.S. von § 115 Abs.

    Eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat deshalb keinen Erfolg, wenn zwar im Zeitpunkt der Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die grundsätzliche Bedeutung der bezeichneten Rechtsfrage zu bejahen war, diese aber später durch eine klärende Entscheidung des BFH, die mit der vom FG vertretenen Ansicht übereinstimmt, entfallen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2000 III B 66/97, BFH/NV 2001, 158, und vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 61, m.w.N.).
  • BFH, 26.03.2009 - V B 179/07

    Vorliegen eines Revisionszulassungsgrunds - Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen

    Eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat deshalb keinen Erfolg, wenn zwar im Zeitpunkt der Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die grundsätzliche Bedeutung der bezeichneten Rechtsfrage zu bejahen war, diese aber später durch eine klärende Entscheidung des BFH, die mit der vom FG vertretenen Ansicht übereinstimmt, entfallen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712; vom 28. Juli 2000 III B 66/97, BFH/NV 2001, 158; vom 25. Juni 2008 X B 210/05, BFH/NV 2008, 1649; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 61, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2002 - VII B 14/01

    Duldungsbescheid

    Denn es ergibt sich klar aus dem Gesetz (s. zu diesem Kriterium z.B. den BFH-Beschluss vom 23. Februar 1994 IX B 90/93, BFH/NV 1994, 712), dass vor dem 1. Januar 1999 erlassene Duldungsbescheide durch das AnfG 1999 nicht berührt werden sollen.
  • BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01

    Urteil, Form, Inhalt, Entscheidungsfindung

    Sie ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht klärungsbedürftig, denn ihre Beantwortung ergibt sich ohne weiteres aus dem Gesetz (s. zu diesem Kriterium etwa Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 23. Februar 1994 IX B 90/93, BFH/NV 1994, 712).
  • BFH, 27.01.2000 - VII B 90/99

    Duldungsbescheid

    Denn es ergibt sich klar aus dem Gesetz (s. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 23. Februar 1994 IX B 90/93, BFH/NV 1994, 712), dass vor dem 1. Januar 1999 erlassene Duldungsbescheide durch das AnfG 1999 nicht berührt werden sollen.
  • BFH, 30.08.1995 - V B 72/95

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über die Rechtsbehelfsfrist zur

    Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn sich die von dem Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt (ständige Rechtsprechung, z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. Februar 1994 IX B 90/93, BFH/NV 1994, 712; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 9 m. w. N.).
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