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BFH, 21.11.1997 - IX B 93/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92
Liebhaberei bei vermieteter Einliegerwohnung
Auszug aus BFH, 21.11.1997 - IX B 93/97
ist, ob das Finanzamt (FA) bei der Steuerfestsetzung für das Jahr 1986 den Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung tatsächlich durch Einnahme-Überschußrechnung ermittelt hat, sondern, ob der Nutzungswert bei zutreffender Anwendung des Gesetzes nach dieser Rechnungsmethode hätte ermittelt werden müssen (BFH-Urteil vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99). - BFH, 19.02.1996 - VIII B 5/95
Verfristung der Beschwerde
Auszug aus BFH, 21.11.1997 - IX B 93/97
Vielmehr ist grundsätzlich darzulegen, daß das erstinstanzliche Gericht seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der von einem ebenso tragenden abstrakten Rechtssatz in der Divergenzentscheidung abweicht (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 19. Februar 1996 VIII B 5/95, BFH/NV 1996, 686, ständige Rechtsprechung). - BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94
Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen …
Auszug aus BFH, 21.11.1997 - IX B 93/97
Die Kläger berufen sich auf das Urteil des BFH vom 7. Mai 1996 IX R 69/94 (BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196), wonach im Rahmen des Fremdvergleichs nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließt.
- BFH, 10.09.2003 - IX B 43/03
Verfahrensmangel; große Übergangsregelung gem. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG
Für die Anwendung der großen Übergangsregelung (§ 52 Abs. 21 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) ist nicht entscheidend, ob das FA bei der Steuerfestsetzung für das Jahr 1986 den Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung tatsächlich durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt hat, sondern, ob er bei zutreffender Anwendung des Gesetzes nach dieser Rechnungsmethode hätte ermittelt werden müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 21. November 1997 IX B 93/97, BFH/NV 1998, 576).