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   BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00   

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https://dejure.org/2000,10152
BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00 (https://dejure.org/2000,10152)
BFH, Entscheidung vom 02.11.2000 - IX B 95/00 (https://dejure.org/2000,10152)
BFH, Entscheidung vom 02. November 2000 - IX B 95/00 (https://dejure.org/2000,10152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungsgemäße Begründung - Grundsätzliche Bedeutung - Herstellungskosten eines Gebäurdes - Vergebliche Planungskosten

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Herstellungskosten
    Herstellungskosten bei Gebäuden
    Planungskosten
    Herstellungskosten
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.08.1994 - I B 35/94

    Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkünften aus einer Tätigkeit beim

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00
    Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und dem bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt und wenn daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 2/90

    Schadensersatzleistungen wegen Vertragsrücktritts als Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00
    Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und dem bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt und wenn daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81

    Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass die Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes gehören, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (BFH-Urteile vom 8. September 1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20; vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. November 1983 VIII R 173/81, BFHE 140, 212, BStBl II 1984, 306).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 173/81

    Zu den Herstellungskosten eines Einfamilienhauses gehören grundsätzlich auch die

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass die Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes gehören, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (BFH-Urteile vom 8. September 1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20; vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. November 1983 VIII R 173/81, BFHE 140, 212, BStBl II 1984, 306).
  • BFH, 08.09.1998 - IX R 75/95

    Vergebliches Architektenhonorar als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass die Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes gehören, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (BFH-Urteile vom 8. September 1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20; vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. November 1983 VIII R 173/81, BFHE 140, 212, BStBl II 1984, 306).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07

    Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als

    bb) Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung gehören zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 8. September 1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592).
  • BFH, 03.11.2005 - IX B 110/05

    Herstellungskosten für Gebäude; vergebliche Planungskosten

    Wenn danach nicht positiv festgestellt werden muss, dass die bisherigen Planungen dem tatsächlich errichteten Gebäude dienten, so ist die damit verbundene "Vereinfachung" Folge der (typisierenden) Überlegung, dass bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des ursprünglich geplanten und des später errichteten Bauwerks (hier die geplante und dann auch vollzogene Errichtung einer Betriebshalle) grundsätzlich auch die Kosten der ursprünglichen Planung wertbestimmend in das Gebäude eingehen (vgl. BFH-Urteil vom 9. September 1980 VIII R 44/78, BFHE 131, 479, BStBl II 1981, 418; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592).
  • FG Münster, 03.11.2021 - 13 K 1116/18

    Einstufung von Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung - AfaA - und für

    Nach der Rechtsprechung des BFH gehören die Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (BFH-Urteile vom 8.9.1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20, Rz. 8; vom 29.11.1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303, Rz. 14; BFH-Beschluss vom 2.11.2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592, Rz. 2).

    Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und dem bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt und wenn daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient (BFH-Urteil vom 30.8.1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, Rz. 13 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 2.11.2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592, Rz. 2).

  • FG Thüringen, 15.08.2017 - 3 K 259/17

    Herstellungsbeginn i.S.d. Investitionszulagengesetzes 2010 - Abschluss eines der

    Zu dieser Klarstellung könnte sich der Gesetzgeber möglicherweise veranlasst gesehen haben, weil Planungskosten unstreitig zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören (vgl. zu vergeblichen Planungskosten BFH-Beschluss vom 02.11.2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 591).
  • FG München, 10.06.2005 - 8 K 1515/04

    Kosten für die Planung nicht verwirklichter Bauvorhaben als vorweggenommene

    Denn nach der Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss vom 2. November 2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592 ) gehören vergebliche Planungskosten nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und dem bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt und wenn daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient, wie z. B. bei der Errichtung eines Fabrikgebäudes anstelle eines ursprünglich geplanten Wohngebäudes (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381).
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