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   BFH, 18.10.2001 - IX B 97/01   

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https://dejure.org/2001,10926
BFH, 18.10.2001 - IX B 97/01 (https://dejure.org/2001,10926)
BFH, Entscheidung vom 18.10.2001 - IX B 97/01 (https://dejure.org/2001,10926)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - IX B 97/01 (https://dejure.org/2001,10926)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 04.11.2004 - III R 61/03

    Maßgeblichkeit des ursprünglichen Bauantrags für die Anwendung des EigZulG trotz

    Selbst wenn die bauordnungsrechtliche Behandlung für die Festsetzung der Eigenheimzulage nicht rechtsverbindlich ist (s. auch BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2001 IX B 97/01, BFH/NV 2002, 163, wonach es unerheblich sei, dass der Bauherr nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung erst bei Vorlage einer Baugenehmigung bauen dürfe, da § 19 EigZulG ausdrücklich auf den Zeitpunkt des Bauantrags abstelle), so kommt ihr zumindest eine entscheidende indizielle Bedeutung in dem Sinne zu, dass der tatsächlich errichtete Anbau nicht in seinen wesentlichen baurechtlich bedeutsamen Merkmalen ein anderes Gebäude als das ursprünglich beantragte darstellt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.10.2017 - 2 K 856/14

    Zum Beginn der Herstellung bei Gewährung der Eigenheimzulage bei mehreren, im

    Die bauordnungsrechtliche Behandlung ist für die Festsetzung der Eigenheimzulage nicht rechtsverbindlich (BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2001 IX B 97/01, BFH/NV 2002, 163).

    Allerdings ist, wie bereits oben dargestellt, die bauordnungsrechtliche Behandlung ist für die Festsetzung der Eigenheimzulage nicht rechtsverbindlich (BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2001 IX B 97/01, BFH/NV 2002, 163).

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2017 - 9 K 9157/14

    Eigenheimzulage für Wohnung im Ausland aufgrund Unionsrecht -

    Die Höhe des sog. Fördergrundbetrags beträgt für Wohnobjekte, bezüglich derer - wie vorliegend - der Bauantrag bis zum 31. Dezember 2003 gestellt worden ist (vgl. § 19 Abs. 5 EigZulG sowie BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2001 IX B 97/01, BFH/NV 2002, 163), 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 2 556 EUR (§ 9 Abs. 2 EigZulG).
  • BFH, 15.04.2003 - I B 81/02

    NZB: vGA - Verkauf unter Preis

    Insoweit hat sich die Rechtslage durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) nicht geändert (BFH-Beschlüsse vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51; vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205; vom 19. Oktober 2001 IX B 97/01, BFH/NV 2002, 163; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 23 f., m.w.N.).
  • FG München, 12.08.2008 - 13 K 4791/06

    Keine Eigenheimzulage für nach dem 31.12.2003 begonnen Einbau eines Bades in ein

    Dadurch dass § 19 Abs. 5 EigZulG als Beginn der Herstellung eines Objektes auf die Stellung des Bauantrages abstellt, wird der Steuerpflichtige von der Dauer des Verwaltungsverfahrens bei der Baubehörde unabhängig (BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2001 IX B 97/01, BFH/NV 2002, 163).
  • FG Münster, 10.01.2008 - 1 K 4890/04

    Gleiche Nutzungsart als Kriterium für die Identität von ursprünglich geplanten

    Diesbezüglich besteht nämlich keine Bindungswirkung für das vorliegende steuerrechtliche Verfahren (BFH-Beschluss vom 18.10.2001 IX R 97/01, BFH/NV 2002, 163).
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