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   BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95   

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https://dejure.org/1996,7238
BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95 (https://dejure.org/1996,7238)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1996 - IX R 1/95 (https://dejure.org/1996,7238)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - IX R 1/95 (https://dejure.org/1996,7238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und Umdeutung der Revisionsschrift in eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.12.1987 - VIII R 132/86

    Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Revision

    Auszug aus BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils geltend gemachte Richterablehnung als Revisionsgrund i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO selbst dann nicht in Betracht, wenn dem Betroffenen der Ablehnungsgrund erst nachträglich bekanntgeworden ist (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86, BFH/NV 1988, 506, und vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 1992 II ZR 230/91, BGHZ 120, 141 zu § 551 Nr. 3 der Zivilprozeßordnung).

    Der Senat kann offenlassen, ob dieser Rechtsprechung auch dann zu folgen wäre, wenn es dem Betroffenen bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht möglich war, einen Ablehnungsantrag beim FG vor Abschluß des dortigen Verfahrens einzureichen (vgl. auch BFH in BFH/NV 1988, 506).

  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom

    Auszug aus BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils geltend gemachte Richterablehnung als Revisionsgrund i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO selbst dann nicht in Betracht, wenn dem Betroffenen der Ablehnungsgrund erst nachträglich bekanntgeworden ist (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86, BFH/NV 1988, 506, und vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 1992 II ZR 230/91, BGHZ 120, 141 zu § 551 Nr. 3 der Zivilprozeßordnung).
  • BFH, 17.05.1995 - X R 55/94

    Ablehnung des Richters - Revision

    Auszug aus BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils geltend gemachte Richterablehnung als Revisionsgrund i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO selbst dann nicht in Betracht, wenn dem Betroffenen der Ablehnungsgrund erst nachträglich bekanntgeworden ist (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86, BFH/NV 1988, 506, und vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 1992 II ZR 230/91, BGHZ 120, 141 zu § 551 Nr. 3 der Zivilprozeßordnung).
  • BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66

    Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben - Umdeutung einer Revision in eine

    Auszug aus BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95
    Eine Umdeutung der Revisionsschrift in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt nicht in Betracht (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BFH, insbesondere Beschlüsse vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, und vom 22. September 1995 VII R 52/95, BFH/NV 1996, 241).
  • BFH, 29.06.1989 - V R 112/88

    Schlüssige Rüge - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Klage gegen

    Auszug aus BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95
    Dazu müssen die zur Begründung der Rüge vorgetragenen Tatsachen -- als wahr unterstellt -- die Schlußfolgerung auf den behaupteten Verfahrensmangel rechtfertigen (BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1989 V R 112/88, V B 72/89, BFHE 157, 308, BStBl II 1989, 850, und vom 21. September 1994 VIII R 80--82/93, BFH/NV 1995, 416).
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95
    Hinsichtlich einer solchen Rüge geht § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO als speziellere Regelung dem § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO vor (vgl. BFH-Beschluß vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, 531, BStBl II 1982, 217).
  • BFH, 22.09.1995 - VII R 52/95
    Auszug aus BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95
    Eine Umdeutung der Revisionsschrift in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt nicht in Betracht (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BFH, insbesondere Beschlüsse vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, und vom 22. September 1995 VII R 52/95, BFH/NV 1996, 241).
  • BFH, 21.09.1994 - VIII R 80/93
    Auszug aus BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95
    Dazu müssen die zur Begründung der Rüge vorgetragenen Tatsachen -- als wahr unterstellt -- die Schlußfolgerung auf den behaupteten Verfahrensmangel rechtfertigen (BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1989 V R 112/88, V B 72/89, BFHE 157, 308, BStBl II 1989, 850, und vom 21. September 1994 VIII R 80--82/93, BFH/NV 1995, 416).
  • BFH, 06.06.2001 - X B 169/00

    Richterablehnung; Schluss der mündlichen Verhandlung

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung könne ein Richter auch dann abgelehnt werden, wenn der Ablehnungsgrund zwar nach der mündlichen Verhandlung und Beratung, aber vor Zustellung des Urteils und damit vor dessen Wirksamkeit bekannt geworden sei (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1996 IX R 1/95, BFH/NV 1997, 582).

    Mit der Beschwerde vom 3. November 2000 gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs brachte der Prozessbevollmächtigte vor: Eine Richterablehnung sei auch noch möglich, wenn der Ablehnungsgrund nach der mündlichen Verhandlung, aber vor Zustellung des Urteils und damit vor dessen Wirksamkeit bekannt geworden sei (BFH in BFH/NV 1997, 582).

    Dagegen ist ein Ablehnungsgesuch auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung noch statthaft, solange das Urteil noch nicht wirksam geworden ist (BFH in BFH/NV 1997, 582).

    Entgegen der Auffassung des Klägers steht der BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 582 hierzu nicht in Widerspruch.

    Auf die in BFH/NV 1997, 582 offen gelassene Frage, ob ein Ablehnungsgesuch auch dann unzulässig ist, wenn es dem Betroffenen nicht möglich war, den Antrag vor dem Wirksamwerden der Entscheidung beim FG anzubringen, kommt es im Streitfall nicht an, da der Prozessbevollmächtigte des Klägers nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 27. Juni 2000 durch Rechtsanwalt D über die beanstandete Äußerung des Richters B informiert worden ist und somit das Ablehnungsgesuch vor Wirksamwerden des Urteils hätte stellen können.

  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

    Insbesondere hat sie nicht in der gebotenen Weise dargelegt, dass es ihr selbst unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht möglich gewesen wäre, einen Ablehnungsantrag vor Abschluss des Verfahrens vor dem FG einzureichen (dies als Ausnahmefall offenlassend BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 1996 IX R 1/95, BFH/NV 1997, 582; vom 6. Juni 2001 X B 169/00, BFH/NV 2001, 1143).
  • BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99

    Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung

    Die Richtigkeit ihres Vortrags unterstellt, ergibt sich aus diesem ein Verfahrensfehler i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO a.F. i.V.m. Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze --2.FGOÄndG-- (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1996 IX R 1/95, BFH/NV 1997, 582; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Rdnr. 3, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 20/99

    Richterablehnung; Rügeverlust

    b) Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass eine erst nach Erlass des angefochtenen Urteils geltend gemachte Richterablehnung als Revisionsgrund i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO selbst dann nicht in Betracht kommt, wenn dem Betroffenen der Ablehnungsgrund erst nachträglich bekannt geworden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604, m.w.N.; vom 17. Dezember 1996 IX R 1/95, BFH/NV 1997, 582).
  • BFH, 30.04.2003 - VII E 8/03

    Aufteilung von Gerichtsgebühren: Insolvenzforderungen - Masseverbindlichkeiten

    Dieser Gerichtsbescheid hat deshalb keine Wirksamkeit erlangt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 1996 IX R 1/95, BFH/NV 1997, 582; vom 6. Juni 2001 X B 169/00, BFH/NV 2001, 1143, 1144).
  • BFH, 27.03.2000 - III R 35/99

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; nicht vorschriftsmäßige Besetzung

    Vielmehr stellt die Regelung in § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO die für Fälle der Richterablehnung maßgebende --freilich eine erfolgreiche Ablehnung voraussetzende-- Sonderregelung dar (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217, Abschn. C. II. 3. b aa; BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1996 IX R 1/95, BFH/NV 1997, 582).
  • BFH, 25.11.1997 - VI R 50/97

    Rüge von Verfahrensfehlern wegen Befangenheit eines Richters

    Dies setzt voraus, daß innerhalb der Revisionsbegründungsfrist Tatsachen vorgetragen werden, die -- als wahr unterstellt -- die Schlußfolgerung auf einen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO rechtfertigen (BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1996 IX R 1/95, BFH/NV 1997, 582).
  • FG München, 26.05.2021 - 12 K 178/18

    Unzulässigkeit eines Ablehungsgesuchs

    Dagegen ist ein Ablehnungsgesuch auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung noch statthaft, solange das Urteil noch nicht wirksam geworden ist (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1996 IX R 1/95, BFH/NV 1997, 582).
  • FG München, 23.08.2021 - 12 K 178/18

    Stichwort: 1. Für ein Gesuch auf Richterablehnung fehlt das

    Dagegen ist ein Ablehnungsgesuch auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung noch statthaft, solange das Urteil noch nicht wirksam geworden ist (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1996 IX R 1/95, BFH/NV 1997, 582 ).
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