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   BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07   

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https://dejure.org/2008,4620
BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07 (https://dejure.org/2008,4620)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2008 - IX R 100/07 (https://dejure.org/2008,4620)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - IX R 100/07 (https://dejure.org/2008,4620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts aus einer GmbH-Beteiligung

  • Judicialis

    EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 2; ; EStG § 17 Abs. 4; ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung der aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de

    Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entsteht vor dem Abschluss der Liquidation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung kann bereits vor Beendigung der Liquidation realisiert sein

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Abwicklung einer Körperschaft
    Besteuerung auf der Ebene des Anteilseigners
    Beteiligung befindet sich im Privatvermögen
    Gewerbliche Einkünfte gem. § 17 EStG

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 4, GmbHG § 60 Abs 1 Nr 2
    Auflösung; Auflösungsverlust; Verlust; Wesentliche Beteiligung; Zeitpunkt

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 4, GmbHG § 60 Abs 1 Nr 2
    Auflösungsverlust; Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07
    Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Auflösungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, m.w.N.).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die Gesellschafter wegen der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731) und absehbar ist, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG berücksichtigungsfähige Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen; insofern dürfen keine wesentlichen Änderungen mehr eintreten (BFH-Urteil vom 25. März 2003 VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305, m.w.N.).

  • BGH, 23.11.1998 - II ZR 70/97

    Haftung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07
    Damit kam zum Ausdruck, dass das Unternehmen der GmbH nicht werbend fortgeführt werden konnte und sollte (vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1998 II ZR 70/97, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 1481).
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07
    Ein Auflösungsverlust --der die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft voraussetzt (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344, m.w.N.)-- entsteht regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation.
  • BFH, 25.03.2003 - VIII R 24/02

    Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG; Eröffnung des Konkursverfahrens über

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die Gesellschafter wegen der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731) und absehbar ist, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG berücksichtigungsfähige Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen; insofern dürfen keine wesentlichen Änderungen mehr eintreten (BFH-Urteil vom 25. März 2003 VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305, m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 76/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Nachträgliche Anschaffungskosten bei

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07
    Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2008 IX R 76/06, BStBl II 2008, 706, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 13 K 6500/04

    Berücksichtigung eines Verlustes gemäß § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) aus der

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07
    Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 537, veröffentlicht.
  • BFH, 18.07.2023 - IX R 21/21

    Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassener

    Dies kann allerdings ebenso offenbleiben wie die Frage, ob der geltend gemachte Auflösungsverlust wegen des Umstands, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH erst im Jahr 2014 abgeschlossen wurde, im Streitjahr dem Grunde nach überhaupt berücksichtigungsfähig wäre (Hinweis u.a. auf Senatsurteile vom 28.10.2008 - IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561, unter II.1.; vom 02.12.2014 - IX R 9/14 und vom 13.10.2015 - IX R 41/14, Rz 13, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche

    Nach § 17 Abs. 1 und 4 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (EStG) gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der --regelmäßig bei Abschluss der Liquidation entstehende-- Verlust aus der Auflösung von Kapitalgesellschaften, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft qualifiziert beteiligt war und er die Beteiligung in seinem Privatvermögen hielt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2012 IX R 37/11, BFHE 236, 522, BStBl II 2012, 487; zur Entstehung vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2012 - IX R 37/11

    Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter

    Entsteht ein Auflösungsverlust --der die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft voraussetzt-- zwar regelmäßig erst bei Abschluss der Liquidation, so kann der Zeitpunkt seiner Realisierung doch ausnahmsweise schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des Verlustes nicht mehr zu rechnen ist, wenn also die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die Gesellschafter wegen der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann und absehbar ist, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561, m.w.N.).
  • BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13

    Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche

    Entsprechendes gilt für aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehende Verluste (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2010 IX R 16/10, BFH/NV 2011, 778, m.w.N.; zur zeitlichen Zuordnung vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561, m.w.N.).
  • FG Münster, 23.01.2014 - 8 K 2198/11

    Unterlassen der Erklärung eines Verlustes nach § 17 EStG als grobes Verschulden

    Denn dabei handelt es sich um eine im Einzelfall nicht leicht zu beantwortende steuerrechtliche Frage (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2008 IX R 100/07 BFH/NV 2009, 561).
  • BFH, 24.03.2016 - IX B 6/15

    Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG

    Danach ist ein Auflösungsverlust in dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, in dem der i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG beteiligte Gesellschafter nicht mehr mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen rechnen kann und feststeht, ob und in welchem Umfang noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Aufgabe- oder Veräußerungskosten anfallen werden (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561; vom 2. Dezember 2014 IX R 9/14, BFH/NV 2015, 666, und vom 13. Oktober 2015 IX R 41/14, BFH/NV 2016, 385, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.06.2011 - IX B 157/10

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätze zur

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr gerechnet werden kann und "feststeht"   oder jedenfalls   "absehbar ist", ob und in welcher Höhe   noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731; vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 9 K 9161/11

    Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungverlusts im Rahmen eines

  • FG Köln, 26.03.2015 - 10 K 1107/13

    Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

  • FG Köln, 20.03.2014 - 3 K 2518/11

    Berücksichtigung eines Gesellschafterdarlehns als Auflösungsverlust nach § 17

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2011 - 3 K 2171/08

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei einem Auflösungsverlusts gemäß §17 EStG

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 87/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes aus der Auflösung einer

  • FG München, 05.05.2014 - 7 K 1340/12

    Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei Durchführung eines

  • FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
  • FG Hessen, 04.06.2013 - 2 K 2475/11

    Realisationszeitpunkt eines Auflösungsverlustes gem. § 17 EStG bei Durchführung

  • FG München, 11.12.2012 - 2 V 3070/12

    Zulässigkeit eine Antrages nach § 69 Abs. 3 FGO bei drohender Vollstreckung

  • FG München, 23.02.2010 - 13 K 4373/07

    Entstehung des Auflösungsverlusts - Vermögenslosigkeit - Pensionsrückstellungen

  • FG Hessen, 02.12.2013 - 2 K 672/13

    Steuerliche Berücksichtigung von Zahlungen eines Arbeitnehmers an seinen

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 3183/05

    Eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen - Zeitpunkt der Realisierung des

  • FG Köln, 26.04.2016 - 8 K 2944/12

    Einkommensteuerliche Bewertung eines Darlehens im Rahmen des Verlustes

  • FG Hessen, 20.11.2014 - 2 K 672/13

    Berücksichtigung von aufgrund einer Straftat geleisteten Schadensersatz Zahlungen

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 2 K 1237/10

    Berücksichtigung des Verlustes aus der Auflösung einer GmbH gemäß § 17 Abs. 1 und

  • FG München, 21.04.2009 - 13 K 1756/07

    Zurechnung von Gesellschaftsanteilen beim Treugeber - Zeitpunkt der

  • FG München, 26.07.2012 - 10 K 742/11

    Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist verfassungsgemäß

  • FG München, 26.07.2012 - 10 K 3547/10

    Entstehungszeitpunkt des Auflösungsverlustes einer Kapitalgesellschaft

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