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   BFH, 22.03.1994 - IX R 100/91   

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https://dejure.org/1994,3398
BFH, 22.03.1994 - IX R 100/91 (https://dejure.org/1994,3398)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1994 - IX R 100/91 (https://dejure.org/1994,3398)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1994 - IX R 100/91 (https://dejure.org/1994,3398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einkommensteuer; Verkaufsbedingte Vorfälligkeitsentschädigung (§ 9 EStG )

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85

    Sind die Kosten für vorzeitige Darlehensrückzahlungen Werbungskosten?

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 100/91
    Mit Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 8/85 (BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464) hat der Senat entschieden, daß eine Vorfälligkeitsentschädigung dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist, wenn sie allein durch den Verkauf eines Wohngrundstücks veranlaßt ist.
  • BFH, 23.04.1996 - IX R 5/94

    Wann können Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten abgezogen werden?

    Ist diese allerdings durch die Grundstücksveräußerung veranlaßt, betrifft sie - wie Veräußerungskosten allgemein - den nicht steuerbaren Vermögensbereich und ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, nicht als Werbungskosten abziehbar (vgl. z. B. Urteile in BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; vom 22. März 1994 IX R 100/91, BFH/NV 1994, 782, und in BFH/NV 1995, 966).
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 55/97

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung

    Dieser hat bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) in ständiger Rechtsprechung dann, wenn ein Hypothekendarlehen wegen der Grundstücksveräußerung vorzeitig zurückgezahlt wurde, die Vorfälligkeitsentschädigung nicht den Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG), sondern dem nicht steuerbaren Vermögensbereich zugeordnet (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; vom 22. März 1994 IX R 100/91, BFH/NV 1994, 782; vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966; vom 23. April 1996 IX R 5/94, BFHE 180, 374, BStBl II 1996, 595, m.w.N.).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 28/01

    Vorkostenabzug - Vorfälligkeitsentschädigung

    Ist die Vorfälligkeitsentschädigung allerdings durch die Grundstücksveräußerung veranlasst, betrifft sie den nicht steuerbaren Vermögensbereich und ist deshalb nicht als Werbungskosten abziehbar (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; vom 22. März 1994 IX R 100/91, BFH/NV 1994, 782, und vom 23. September 2003 IX R 20/02, BFHE 203, 362, BFH/NV 2004, 125).
  • FG Bremen, 27.02.1997 - 195090K 6

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung

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  • FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96

    Verrechenbarkeit der bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung zu leistenden

    Es handelt sich demnach um nicht als Werbungskosten abziehbare den Vermögensbereich betreffende Kosten der Veräußerung (Urteile des BFH vom 22. März 1994 - IX R 100/91, BFH/NV 1994, 782, vom 25. April 1995 - IX R 114/92, aaO.).
  • BFH, 12.09.1996 - VIII B 16/96

    Voraussetzungen der Einordnung von Maklerkosten als abzugsfähige Werbungskosten

    die streitigen Maklerkosten schon deswegen keine Werbungskosten darstellten, weil die Aufwendungen der Verwirklichung des Entschlusses zur Veräußerung des Mehrfamilienhausgrundstücks und damit der Beendigung der Einkünfteerzielung aus diesem Objekt gedient hätten (vgl. auch BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; vom 22. März 1994 IX R 100/91, BFH/NV 1994, 782; vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966), selbst wenn man indes einen wirtschaftlichen Zusammenhang der streitigen Maklerkosten auch mit den angestrebten Kapitaleinnahmen bejahen würde, der begehrte Werbungskostenabzug gleichwohl an § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) scheitern müßte.
  • FG Sachsen, 19.10.1995 - 1 K 162/95

    Anspruch auf Berücksichtigung eines Verlustabzugs bei der Festsetzung der

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  • FG Niedersachsen, 08.03.2001 - 9 K 240/97

    Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Veräußerung eines

    Ist diese allerdings durch die Grundstücksveräußerung veranlasst, betrifft sie - wie Veräußerungskosten allgemein - den nicht steuerbaren Vermögensbereich und ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich der Senat anschließt, nicht als Werbungskosten abziehbar (BFH, Urteil vom 22. März 1994 IX R 100/91, BFH/NV 1994, 782).
  • FG Niedersachsen, 21.10.1996 - VIII 164/96

    Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung; Einkünfte aus

    Die Vorfälligkeitsentschädigung sei nach dem Urteil des BFH vom 22. März 1994 (BFH, IX R 100/91 amtl. nicht veröffentlichte Sammlung - BFH/NV - 1994, Seite 782) dem nicht steuerbaren privaten Veräußerungsvorgang zuzurechnen.
  • FG Sachsen, 10.04.1995 - 1 V 65/94
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