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   BFH, 21.05.1992 - IX R 109/91   

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https://dejure.org/1992,5510
BFH, 21.05.1992 - IX R 109/91 (https://dejure.org/1992,5510)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1992 - IX R 109/91 (https://dejure.org/1992,5510)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - IX R 109/91 (https://dejure.org/1992,5510)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.09.1985 - IX R 60/85

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 21.05.1992 - IX R 109/91
    Der Senat hat nunmehr nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (BFH-Beschluß vom 26. September 1985 IX R 60/85, BFH/NV 1987, 317).

    Nach Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache sind einem Beteiligten die Kosten insoweit aufzuerlegen, als er mit seiner Erledigungserklärung zugleich sei Prozeßziel aufgegeben und sich damit freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat (BFH-Beschluß in BFH/NV 1987, 317).

  • BFH, 25.07.1985 - VIII R 47/84
    Auszug aus BFH, 21.05.1992 - IX R 109/91
    Da diese Erklärungen erst im Revisionsverfahren abgegeben wurden, ist das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juli 1985 VIII R 47/84, BFH/NV 1987, 184, m. w. N.).

    Da eine Hauptsacheerledigung im Rechtsmittelverfahren zur Folge hat, daß auch die Vorentscheidung einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung wirkungslos wird, war nicht nur über die Kosten des Revisionsverfahrens, sondern auch über die Kosten des übrigen Verfahrens zu entscheiden (BFH-Beschluß in BFH/NV 1987, 184).

  • BFH, 19.03.1996 - VIII S 1/96

    Prozeßkostenhilfe für im Ausland ansässige ausländische Staatsangehörige

    c) Da die für die Bewilligung der PKH erforderlichen Nachweise erst am 18. März 1996 ordnungsgemäß erbracht worden sind, war die PKH auch erst ab diesem Zeitpunkt zu gewähren (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Januar 1992 III B 96/91, BFH/NV 1992, 834, 835; Reiche/Beermann, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz. 100, m. w. N.; Kopp, a.a.O., § 166 Rz. 4).
  • BFH, 26.08.2002 - IX R 75/01

    Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile

    Der Senat hat nunmehr nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 1992 IX R 109/91, BFH/NV 1992, 834, m.w.N.).
  • BFH, 13.05.2003 - X R 9/02

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

    Der Senat hat nunmehr nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 1992 IX R 109/91, BFH/NV 1992, 834, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.2001 - IX R 15/00

    Einkommensteuer - Vermieter - Pacht - Verpachtung - Vermietung - Werbungskosten -

    Der Senat hat nunmehr nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Mai 1992 IX R 109/91, BFH/NV 1992, 834, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.1994 - VIII B 79/93

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Durch die Nachholung dieser Erklärung im Beschwerdeverfahren hat sich an der Rechtmäßigkeit des FG-Beschlusses nichts geändert, weil die Bewilligung von PKH grundsätzlich nur für die Zukunft wirkt (so schon Senatsbeschluß vom 30. November 1989 VIII S 14/89, BFH/NV 1990, 292, 293 sowie Beschlüsse vom 18. Mai 1990 III B 62/89, BFH/NV 1991, 260; vom 9. Januar 1992 III B 96/91, BFH/NV 1992, 834 sowie vom 29. Oktober 1993 XI B 42/93, BFH/NV 1994, 655 im Anschluß u.a. an die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1981 IVb ZR 694/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 446, und vom 6. Dezember 1984 VII ZR 223/83, NJW 1985, 921).
  • BFH, 24.02.1997 - XI B 179/96

    Begründung einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe mit der

    Nach dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Februar 1996 III B 182/95 (BFH/NV 1996, 781) kann eine Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH nicht erfolgreich darauf gestützt werden, daß vor dem FG unterlassene Angaben zu bestimmten Fragen über die wirtschaftlichen Verhältnisse im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (so auch bereits BFH-Beschluß vom 9. Januar 1992 III B 96/91, BFH/NV 1992, 834).
  • BFH, 29.05.1996 - I R 79/95
    Da die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend erklärt haben, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, hat der beschließende Senat nur noch über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (§ 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--; vgl. BFH-Beschluß vom 21.Mai 1992 IX R 109/91, BFH/NV 1992, 834, m.w.N).
  • BFH, 24.02.1993 - IX B 70/92

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Eine Rückwirkung der Bewilligung auf den Zeitpunkt der Antragstellung wird nur dann zugelassen, wenn der Antragsteller einen formgerechten Antrag unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen gestellt hat (BFH-Beschluß vom 9. Januar 1992 III B 96/91, BFH/NV 1992, 834 m.w.N.).
  • BFH, 16.06.1994 - IX R 60/93

    Entscheidung über die Kosten nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Der Senat hat nunmehr nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Mai 1992 IX R 109/91, BFH/NV 1992, 834 m.w.N.).
  • BFH, 03.03.1995 - II R 33/92
    Es entspricht damit billigem Ermessen, daß der Kläger gemäß § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Kosten des Verfahrens trägt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 1992 IX R 109/91, BFH/NV 1992, 834, und vom 26. September 1985 IX R 60/85, BFH/NV 1987, 317).
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