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   BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03   

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https://dejure.org/2003,5311
BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03 (https://dejure.org/2003,5311)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2003 - IX R 11/03 (https://dejure.org/2003,5311)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - IX R 11/03 (https://dejure.org/2003,5311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 108 Abs. 3; ; AO 1977 § ... 122; ; AO 1977 § 122 Abs. 2; ; AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 47 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1 § 9 Abs. 1 § 21 Abs. 1
    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    WK-Abzug bei leer stehender Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristwahrende Einreichung einer Klageschrift; Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen; Einnahmeerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen bei auf Dauer angelegter Vermietungsabsicht; Paralleles Angebot einer Wohnung zum Erwerb und zur Vermietung wegen Schwierigeiten ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 122 Abs 2 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, FGO § 47 Abs 1
    Bekanntgabe; Dreitagesfrist; Eigentumswohnung; Leerstandszeiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03
    Zur Verfristung der Klage bringt die Revisionsbegründung hinreichend deutlich die Rechtsauffassung der Kläger zum Ausdruck, dass der Lauf der Klagefrist (entsprechend dem Urteil des Senats vom heutigen Tage im Verfahren IX R 68/98, BStBl II 2003, 898) nicht wie vom FG angenommen bereits ab dem 1. Januar 1999, sondern erst ab dem 4. Januar 1999 zu laufen begonnen hat und die Klagefrist danach nicht als versäumt angesehen werden kann.

    Gemäß § 108 Abs. 3 AO 1977 endet, wenn das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend fällt, die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags; wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage im Verfahren IX R 68/98 entschieden hat, findet diese Vorschrift auch auf die Dreitagefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 Anwendung.

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

    Auszug aus BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03
    Daran fehlt es, solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemüht, selbst wenn er das Vermietungsobjekt daneben --z.B. wegen der Schwierigkeiten einer Vermietung-- auch zum Erwerb anbietet (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, DStR 2003, 1965, auf dessen Gründe zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird).
  • BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung

    Auszug aus BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03
    bb) Dementsprechend sind Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung --wie im Streitfall-- leer steht, jedenfalls als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkunftserzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1993 IX R 69/89, BFH/NV 1993, 532: Aufgabe der Einkünfterzielungsabsicht durch --unbedingten-- (Makler-)Auftrag zur Veräußerung eines leer stehenden Hauses).
  • BFH, 16.10.1998 - III R 7/98

    Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03
    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinander setzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1998 III R 7/98, BFH/NV 1999, 501, 502; Urteil vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, 172, BStBl II 2000, 700, 702).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03
    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen solchen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03
    Dagegen liegt ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz vor, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert und innerhalb dieser Zeit nur einen Werbungskostenüberschuss erzielt (z.B. BFH-Entscheidung vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).
  • BFH, 16.03.2000 - III R 21/99

    Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03
    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinander setzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1998 III R 7/98, BFH/NV 1999, 501, 502; Urteil vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, 172, BStBl II 2000, 700, 702).
  • FG München, 20.11.2002 - 4 K 4038/00

    § 13a Abs. 4 ErbStG setzt einen unmittelbaren Erwerb der Beteiligung vom Schenker

    Auszug aus BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03
    Das Urteil, in dem das FG die Klage im Übrigen auch mangels Einkünfteerzielungsabsicht der Kläger als unbegründet erachtete, ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 475 veröffentlicht.
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    a) Hatte der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung zunächst endgültig gefasst und noch nicht wieder aufgegeben, kann allerdings regelmäßig nicht allein deshalb, weil er seine Immobilie auch zum Verkauf anbietet, von einer endgültigen Aufgabe einer zuvor bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, solange er sich ernsthaft und nachhaltig um ihre Vermietung bemüht (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940; vom gleichen Tag IX R 30/00, juris-Dokument Nr. STRE200351488; vom 14. Oktober 2003 IX R 11/03, juris-Dokument Nr. STRE200351555).
  • BFH, 12.07.2006 - IX R 47/05

    Erbbaurecht: Fremdfinanzierung, Aufgabe der Vermietungsabsicht

    Eine solche endgültige Aufgabe ist nach ständiger Rechtsprechung nicht anzunehmen, solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemüht, selbst wenn er das Vermietungsobjekt daneben auch zum Erwerb anbietet (BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940; vom 9. Juli 2003 IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382; vom 14. Oktober 2003 IX R 11/03, BFH/NV 2004, 1384; vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37; vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299).

    - die eventuelle Verkaufsabsicht nur neben die gleichermaßen fortbestehende (ernsthafte) Absicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung getreten ist, letztere also nicht endgültig aufgegeben wurde (BFH-Urteile in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940; in BFH/NV 2004, 1382; in BFH/NV 2004, 1384; in BFH/NV 2005, 37; in BFH/NV 2005, 1299) oder .

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 1 K 2195/10

    Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Kein

    Die zunächst geäußerten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage würden mit Blick auf die geänderte Rechtsprechung des BFH zur Verlängerung der Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe in Fällen, in denen das Fristende - wie im Streitfall - auf einen Sonntag falle (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 11/03, BFH/NV 2004, 1384), nicht aufrechterhalten.

    Indessen verlängert sich diese Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, nach der Rechtsprechung des BFH bis zum nächstfolgenden Werktag (BFH-Entscheidungen vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898, in BFH/NV 2004, 1384, vom 23. Januar 2008 VII B 169/07, BFH/NV 2008, 738, und vom 19. November 2009 IV R 89/06, BFH/NV 2010, 818).

  • BFH, 27.10.2005 - IX R 3/05

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Gebäude unter Denkmalschutz

    In Bezug auf die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht wird das FG zu klären haben, in welcher Weise sich der Kläger um eine Vermietung auch ab Mai des Streitjahres 1996 weiterhin ernsthaft und nachhaltig bemüht hat, selbst wenn er das Gutshaus daneben --z.B. wegen der Schwierigkeit der Vermietung-- auch zum Erwerb anbietet (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und vom 14. Oktober 2003 IX R 11/03, BFH/NV 2004, 1384).
  • BFH, 22.03.2010 - VI R 10/10

    Mindestanforderungen an die Revisionsbegründung - Prüfungspflicht des

    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1998 III R 7/98, BFH/NV 1999, 501; BFH-Urteile vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, BStBl II 2000, 700; vom 11. März 2004 VII R 15/03, BFHE 205, 22, BStBl II 2004, 566; vom 24. Juni 2003 IX R 28/01, BFH/NV 2004, 1383; vom 14. Oktober 2003 IX R 11/03, BFH/NV 2004, 1384).
  • BFH, 23.03.2006 - VI R 13/03

    Revisionsbegründung

    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinander setzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1998 III R 7/98, BFH/NV 1999, 501; BFH-Urteile vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, BStBl II 2000, 700; vom 11. März 2004 VII R 15/03, BFHE 205, 22, BStBl II 2004, 566; vom 24. Juni 2003 IX R 28/01, BFH/NV 2004, 1383; vom 14. Oktober 2003 IX R 11/03, BFH/NV 2004, 1384).
  • BFH, 21.09.2006 - IX B 79/06

    Zur Vermietungsabsicht und deren Nachweis; Verlust des Rügerechts bei

    Eine solche endgültige Aufgabe ist nicht anzunehmen, solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemüht (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382; vom 14. Oktober 2003 IX R 11/03, BFH/NV 2004, 1384; vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37; vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299).
  • FG Köln, 13.10.2004 - 14 K 2088/00

    Finanzierungsaufwand bei Berlin-Darlehen

    Daran fehlt es, solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemüht, selbst wenn er das Vermietungsobjekt daneben - z.B. wegen der Schwierigkeiten einer Vermietung - auch zum Erwerb anbietet (BFH-Urteil in BStBl II 2003, 940; Urteile vom 09.07.2003 IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382; vom 14.10.2003 IX R 11/03, BFH/NV 2004, 1384).
  • LG Aachen, 06.10.2006 - 8 O 56/06

    Vergütungsanspruch eines Steuerberaters aufgrund Steuerberatungsvertrags i.R.e.

    Vertreten durch die von ihnen im Anschluss an Beendigung des Mandates des Klägers beauftragten neuen Steuerberater - auch dazu in die Lage versetzt, gegen den nach Abschluss der Betriebsprüfung ergangenen Bescheid vom 02.03.2005 in der Fassung vom 01.04.2005 Einspruch einzulegen, um den nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 03.12.2003 - IX R 11/03 -) zu Unrecht gekürzten Vorwegabzug von 5.924,00EUR zu erhalten.
  • FG München, 04.07.2006 - 6 K 2596/04

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung, wenn Gebäude längere

    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen solchen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 14. Oktober 2003 - IX R 11/03, BFH/NV 2004, 1384 ).
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