Rechtsprechung
   BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6482
BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87 (https://dejure.org/1992,6482)
BFH, Entscheidung vom 31.03.1992 - IX R 11/87 (https://dejure.org/1992,6482)
BFH, Entscheidung vom 31. März 1992 - IX R 11/87 (https://dejure.org/1992,6482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einkommensteuerrechtlich relevanten Vermögensnutzungen beim Betreiben eines Märchenwaldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.09.1990 - IX R 72/85

    Besteuerung des Nutzungswertes einer Immobilie in Spanien

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die Überschußerzielungsabsicht zu verneinen, wenn das Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung durch den Nutzenden negativ ist, wobei steuerfreie Veräußerungsgewinne außer Betracht bleiben (Senatsentscheidung vom 19. September 1990 IX R 72/85, BFH/NV 1991, 369 m.w.N.).

    Es müssen ausreichende Beweisanzeichen dafür hinzukommen, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen oder Neigungen aufrechterhält (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 369).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
    Nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751 unter Abschn. C. IV. 3. c) ist eine einkommensteuerrechtlich relevante Vermögensnutzung gegeben, wenn die Absicht besteht, durch die Vermögensnutzung auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen.
  • BFH, 05.05.1988 - III R 41/85

    Mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit oder steuerlich unbeachtliche

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
    Dabei ist von den Ergebnissen auszugehen, die sich nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften voraussichtlich ergeben werden, und ggf. zu prüfen, ob Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG) in Betracht kommen (BFH-Urteil vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778).
  • BFH, 16.07.1985 - IX R 1/79

    Nutzungswert einer Wohnung im einkommensteuerrechtlichen Sinne

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
    Es hat dabei nicht berücksichtigt, daß eine Wohnung, für die nach § 21 Abs. 2 EStG ein Nutzungswert angesetzt werden kann, eine Zusammenfassung von Räumen ist, die die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglicht (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, 27, BStBl II 1983, 660; Senatsentscheidung vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
    Es hat dabei nicht berücksichtigt, daß eine Wohnung, für die nach § 21 Abs. 2 EStG ein Nutzungswert angesetzt werden kann, eine Zusammenfassung von Räumen ist, die die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglicht (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, 27, BStBl II 1983, 660; Senatsentscheidung vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
    Der erkennende Senat verweist hierzu auf sein Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89 (BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 15.12.1981 - VIII R 116/79

    Für ein in Abbruchabsicht erworbenes und bis zum Abbruch genutztes Gebäude ist

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
    Der möglicherweise beabsichtigte Abriß des Gebäudes stünde einer Berücksichtigung von Werbungskosten während seiner Zwischennutzung nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1981 VIII R 116/79, BFHE 135, 267, BStBl II 1982, 385; von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, §§ 9 Rdnrn. B 841 ff. m.w.N.).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
    Dies wäre grundsätzlich zu bejahen, wenn der Kläger schon in den Streitjahren abschließend bestimmt hätte, daß das Grundstück in Zukunft betrieblich genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246 [BFH 06.03.1991 - X R 57/88], BStBl II 1991, 829 m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Bei der Vercharterung einer im Schiffsregister eingetragenen Yacht ist daher vorrangig zu prüfen, ob Einkünfte aus § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG) in Betracht kommen (Urteile des Bundesfinanzhof --BFH-- vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778; vom 31. März 1992 IX R 11/87, BFH/NV 1993, 8).

    Letzterer Grundsatz entspricht der langjährigen Rechtsprechung des BFH (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 2. und 3.; Urteile in BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778, und BFH/NV 1993, 8).

  • FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97

    Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude

    d) In diesem Zeitraum ist die Erzielung eines Überschusses zunächst auf der Grundlage der bisher vorliegenden Ergebnisse der Einnahmeüberschußrechnungen für die Jahre 1979 bis 1999, soweit sie den einkommensteuerlichen Vorschriften entsprechen, zu ermitteln (vgl. z.B. BFH-Urteil v. 15.05.1996 X R 99/92, BFH-NV 1996, 891; vom 31.03.1992 IX R 11/87, BFH-NV 1993, 8).

    Entgegen der Auffassung der Kläger ist ihre Einkünfteüberschusserzielungsabsicht auf der Grundlage des sich nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften voraussichtlich ergebenden Ergebnisses zu würdigen (BFH-Urteil vom 31.03.1992 IX R 11/87, BFH-NV 1993, 8).

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12

    Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige

    Bei der Ermittlung dieses Gewinns sind die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zugrunde zu legen (BFH-Urteile vom 31.03.1992 IX R 11/87, BFH/NV 1993, 8 und vom 15.05.1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht