Rechtsprechung
BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einkommensteuerrechtlich relevanten Vermögensnutzungen beim Betreiben eines Märchenwaldes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 19.09.1990 - IX R 72/85
Besteuerung des Nutzungswertes einer Immobilie in Spanien
Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die Überschußerzielungsabsicht zu verneinen, wenn das Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung durch den Nutzenden negativ ist, wobei steuerfreie Veräußerungsgewinne außer Betracht bleiben (Senatsentscheidung vom 19. September 1990 IX R 72/85, BFH/NV 1991, 369 m.w.N.).Es müssen ausreichende Beweisanzeichen dafür hinzukommen, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen oder Neigungen aufrechterhält (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 369).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
Nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751 unter Abschn. C. IV. 3. c) ist eine einkommensteuerrechtlich relevante Vermögensnutzung gegeben, wenn die Absicht besteht, durch die Vermögensnutzung auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. - BFH, 05.05.1988 - III R 41/85
Mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit oder steuerlich unbeachtliche …
Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
Dabei ist von den Ergebnissen auszugehen, die sich nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften voraussichtlich ergeben werden, und ggf. zu prüfen, ob Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG) in Betracht kommen (BFH-Urteil vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778).
- BFH, 16.07.1985 - IX R 1/79
Nutzungswert einer Wohnung im einkommensteuerrechtlichen Sinne
Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
Es hat dabei nicht berücksichtigt, daß eine Wohnung, für die nach § 21 Abs. 2 EStG ein Nutzungswert angesetzt werden kann, eine Zusammenfassung von Räumen ist, die die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglicht (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, 27, BStBl II 1983, 660; Senatsentscheidung vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77). - BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80
Wohnung - Begriffsdefinition
Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
Es hat dabei nicht berücksichtigt, daß eine Wohnung, für die nach § 21 Abs. 2 EStG ein Nutzungswert angesetzt werden kann, eine Zusammenfassung von Räumen ist, die die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglicht (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, 27, BStBl II 1983, 660;… Senatsentscheidung vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77). - BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89
Werbungskosten beim Grundstückskauf
Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
Der erkennende Senat verweist hierzu auf sein Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89 (BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761). - BFH, 15.12.1981 - VIII R 116/79
Für ein in Abbruchabsicht erworbenes und bis zum Abbruch genutztes Gebäude ist …
Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
Der möglicherweise beabsichtigte Abriß des Gebäudes stünde einer Berücksichtigung von Werbungskosten während seiner Zwischennutzung nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1981 VIII R 116/79, BFHE 135, 267, BStBl II 1982, 385; von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, §§ 9 Rdnrn. B 841 ff. m.w.N.). - BFH, 06.03.1991 - X R 57/88
Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen …
Auszug aus BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87
Dies wäre grundsätzlich zu bejahen, wenn der Kläger schon in den Streitjahren abschließend bestimmt hätte, daß das Grundstück in Zukunft betrieblich genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246 [BFH 06.03.1991 - X R 57/88], BStBl II 1991, 829 m.w.N.).
- BFH, 28.03.2000 - X B 82/99
Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
Bei der Vercharterung einer im Schiffsregister eingetragenen Yacht ist daher vorrangig zu prüfen, ob Einkünfte aus § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG) in Betracht kommen (Urteile des Bundesfinanzhof --BFH-- vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778; vom 31. März 1992 IX R 11/87, BFH/NV 1993, 8).Letzterer Grundsatz entspricht der langjährigen Rechtsprechung des BFH (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 2. und 3.; Urteile in BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778, und BFH/NV 1993, 8).
- FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude …
d) In diesem Zeitraum ist die Erzielung eines Überschusses zunächst auf der Grundlage der bisher vorliegenden Ergebnisse der Einnahmeüberschußrechnungen für die Jahre 1979 bis 1999, soweit sie den einkommensteuerlichen Vorschriften entsprechen, zu ermitteln (vgl. z.B. BFH-Urteil v. 15.05.1996 X R 99/92, BFH-NV 1996, 891; vom 31.03.1992 IX R 11/87, BFH-NV 1993, 8).Entgegen der Auffassung der Kläger ist ihre Einkünfteüberschusserzielungsabsicht auf der Grundlage des sich nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften voraussichtlich ergebenden Ergebnisses zu würdigen (BFH-Urteil vom 31.03.1992 IX R 11/87, BFH-NV 1993, 8).
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12
Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige …
Bei der Ermittlung dieses Gewinns sind die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zugrunde zu legen (BFH-Urteile vom 31.03.1992 IX R 11/87, BFH/NV 1993, 8 …und vom 15.05.1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891).
- BFH, 15.05.1996 - X R 99/92
Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten
Für die Ermittlung des Gewinns sind nach ständiger Rechtsprechung die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften maßgebend (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 unter C. IV. 2. und 3.; BFH-Urteile vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778, und vom 31. März 1992 IX R 11/87, BFH/NV 1993, 8). - FG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - III 1552/97
Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; Berücksichtigung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 30.09.1997 - 8 K 707/93
Gestaltungsmissbrauch - verbindliche Auskunft - Erhöhte Gebäudeabschreibung bei …
Denn für die Prüfung der Überschußerzielungsabsicht ist von den Ergebnissen auszugehen, die sich nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften voraussichtlich ergeben werden (vgl. BFH-Urteile vom 5.5.1988 III R 41/85, BStBl II 1988, 778 und vom 31.3.1992 IX R 11/87, BFH/NV 1993, 8). - BFH, 28.11.1996 - XI R 76/95
Fristwahrung bei unrichtig beschrifteter Postsendung
Der Senat kann offenlassen, ob das FA wie erforderlich (…BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 1988 IV R 202/85, BFH/NV 1990, 42; vom 24. September 1992 XI B 36/91, BFH/NV 1993, 8;… vom 8. Mai 1996 X B 12/96, BFH/NV 1996, 833) innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO, die am 2. Januar 1996 endete, die Umstände, auf die es seinen Antrag stützt, vollständig mitgeteilt hat.