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   BFH, 15.12.1992 - IX R 13/90   

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BFH, 15.12.1992 - IX R 13/90 (https://dejure.org/1992,1037)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1992 - IX R 13/90 (https://dejure.org/1992,1037)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - IX R 13/90 (https://dejure.org/1992,1037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 21 Abs. 1 und Abs. 2 Alternative 2, § 9 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Nutzungsüberlassung - Werbungskosten - Veranlagungszeitraum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    - Keine Anwendung des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG 1987 auf Veranlagungszeiträume vor 1987 - Kürzung der Werbungskosten in diesen Fällen bei Unterschreiten der ortsüblichen Marktmiete um mehr als ein Drittel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erheblich verbilligte Wohnungsüberlassung - Rechtslage bis 1986

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 21 Abs. 1, Abs. 2 2. Alt., § 9 Abs. 1
    Kriterien für teilweise unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung

Papierfundstellen

  • BFHE 170, 162
  • NJW-RR 1994, 594 (Ls.)
  • BB 1993, 2214
  • BB 1993, 926
  • DB 1993, 1067
  • BStBl II 1993, 490
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.06.1986 - IX R 80/85

    Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei erheblich verbilligter

    Auszug aus BFH, 15.12.1992 - IX R 13/90
    Eine teilweise unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung mit der Folge, daß eine dem Einnahmeverzicht entsprechende Kürzung der Werbungskosten vorzunehmen ist, liegt vor, wenn die vereinbarte und gezahlte Miete erheblich niedriger als die ortsübliche Marktmiete ist (Anschluß an BFH-Urteil vom 4. Juni 1986 IX R 80/85, BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839).

    Dieser Einnahmeverzicht habe nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Senatsurteil vom 4. Juli 1986 IX R 80/85, BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839) eine entsprechende Kürzung der auf diese Wohnung entfallenden Werbungskosten zur Folge.

    Werde, wie im Streitfall, eine Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition einer nahen Angehörigen zu 51, 5 v. H. der ortsüblichen Miete überlassen, so komme nach der Rechtsprechung des BFH (Senatsurteil in BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839) eine dem Einnahmeverzicht entsprechende Kürzung des Werbungskostenabzugs (48, 5 v. H.) in Betracht.

    Denn seine Aufwendungen dienen dann entgegen § 9 Abs. 1 EStG nicht der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen (vgl. Senatsurteil in BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839).

  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von

    Auszug aus BFH, 15.12.1992 - IX R 13/90
    Der Nutzende kann in diesem Fall die Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Nutzung als Werbungskosten geltend machen (vgl. Senatsurteil vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453).
  • BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Dauerwohnrechts

    Auszug aus BFH, 15.12.1992 - IX R 13/90
    b) Hiermit übereinstimmend hat der Senat bereits entschieden, daß bei einer ganz oder teilweise unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung deren Nutzungswert gemäß § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG dem Nutzenden zuzurechnen ist, wenn ihm eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt wurde (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BFHE 145, 161, 164, BStBl II 1986, 258).
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 2/86

    Aufhebung eines Urteils, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt, über dessen

    Auszug aus BFH, 15.12.1992 - IX R 13/90
    Einer Zurückverweisung nach § 127 FGO bedarf es nicht, weil die Sache spruchreif ist (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1992 IX R 2/86, BFH/NV 1992, 759).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

    Bei einer langfristigen Vermietung ist grundsätzlich von dem Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen, solange der Mietzins nicht weniger als 75 v.H. der ortsüblichen Marktmiete beträgt (Abweichung von den BFH-Urteilen vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490, und vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).

    Damit behandelt das Gesetz solche Nutzungsüberlassungen wie voll entgeltliche mit der Rechtsfolge, dass der Überlassende die vollen Werbungskosten abziehen kann (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490, unter 3.).

    Der Senat hat für die Rechtslage vor 1987 eine teilweise unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung mit einer dem Einnahmeverzicht entsprechenden Kürzung der Werbungskosten nur angenommen, wenn die vereinbarte und gezahlte Miete die ortsübliche Marktmiete um mehr als ein Drittel unterschreitet (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490; IX R 131/90, BFHE 170, 165, BStBl II 1993, 492; IX R 72/89, BFH/NV 1993, 521; so auch für 1994: BFH-Urteil in BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).

    Hieran hält er für die Rechtslage, wie sie durch das Einfügen des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG mit Wirkung ab Veranlagungszeitraum 1987 (zur zeitlichen Anwendbarkeit dieser Vorschrift vgl. BFH-Urteil in BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490) geschaffen wurde, nicht mehr fest.

  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob der ab 1987 nur für die Überschußeinkunftsart "Vermietung und Verpachtung" geltende § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des Wohneigentumsförderungsgesetzes vom 15. Mai 1986 (BGBl I 1986, 730, BStBl I 1986, 278) insofern eine systemwidrige Begünstigung enthält, als er allgemeine Grundsätze zum Werbungskostenabzug nicht nur klarstellend normiert, sondern konstitutiv verändert (zu letzterem BFH- Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490, unter 3.; kritisch zu § 21 Abs. 2 Satz 2 Trzaskalik in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 21 Rdnr. C 47: "willkürverdächtig").
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 88/94

    Die Aufteilung der Nutzungslassung in einen entgeltlichen und einen

    Dies gilt entsprechend bei einer teilentgeltlichen Nutzungsüberlassung (Senatsurteile vom 4. Juni 1986 IX R 80/85, BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839; vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490, und vom 30. August 1994 IX R 63/92, BFH/NV 1995, 388).

    In einem solchen Fall ist davon auszugehen, daß das Absenken der Marktmiete durch Gründe bedingt ist, die nicht der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, und daß damit die Nutzungsüberlassung in der entsprechenden Höhe als unentgeltlich zu behandeln ist (vgl. Senatsurteile in BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490, und in BFH/NV 1995, 388).

  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/99

    Zinseinnahmen GesellschafterDarlehen

    Dies gilt bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Nutzung zu einem deutlich unter der ortsüblichen Miete liegenden Mietzins überlassen worden ist, für Veranlagungszeiträume, in denen § 21 Abs. 2 EStG noch nicht anwendbar war (vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1986 IX R 80/85, BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839; vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490; vom 30. August 1994 IX R 63/92, BFH/NV 1995, 388; vom 28. Januar 1997 IX R 88/94, BFHE 182, 546, BStBl II 1997, 605).
  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auch in den Entscheidungen vom 30. August 1994 IX R 63/92 (BFH/NV 1995, 388, zu 2.), vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90 (BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490) und vom 4. Juni 1986 IX R 80/85 (BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839) hat der Senat die Absicht, Überschüsse zu erzielen, nicht allein aufgrund des Verzichts auf die Marktmiete in Frage gestellt.
  • BFH, 29.04.1999 - IV R 49/97

    Verbilligte Wohnungsüberlassung im Betriebsvermögen

    In typisierender Betrachtung behandelt das Gesetz solche Nutzungen als voll entgeltlich, womit der früher anderslautenden Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 4. Juni 1986 IX R 80/85, BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839; vgl. auch Urteile vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490, und vom 30. August 1994 IX R 63/92, BFH/NV 1995, 388) in dieser Hinsicht die Grundlage entzogen worden ist.
  • BFH, 30.11.1993 - IX R 99/91

    Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen (§ 12 EStG )

    Vielmehr ist einerseits die tatsächlich gezahlte Miete als Einnahme zu berücksichtigen, andererseits aber sind entsprechend dem Einnahmeverzicht die auf die Einliegerwohnung entfallenden Werbungskosten zu kürzen (Senatsurteile vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490; vom 23. März 1993 IX R 130/92, BFHE 171, 181, BStBl II 1993, 606).

    Da der Kläger dann insoweit den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht erfüllt, steht ihm auch der anteilige Werbungskostenabzug nicht zu (Senatsurteil in BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490, unter II/1. m.w.N.).

    Eine unentgeltliche Überlassung i.S. des § 21 Abs. 2 2. Alternatvie EStG liegt vor, wenn dem Nutzenden eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt wurde (Senatsurteil in BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490, unter II/1. b m.w.N.).

  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

    Bei dieser Sachlage ist die Frage einer Kürzung der Werbungskosten nicht entscheidungserheblich (vgl. hierzu aber BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490).
  • BFH, 23.03.1993 - IX R 130/92

    Für Veranlagungszeiträume vor 1987 ist bei Unterschreitung der ortsüblichen Miete

    Wird für Veranlagungszeiträume vor 1987 eine Wohnung zu einem vereinbarten und gezahlten Mietzins überlassen, der die ortsübliche Miete um nicht mehr als ein Drittel unterschreitet, ist die Wohnungsüberlassung als vollentgeltlich zu beurteilen, so daß keine Werbungskostenkürzung vorzunehmen ist (Anschluß an Senatsurteil vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490).

    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen unter 1. bis 3. in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490.

  • BFH, 27.04.1993 - IX R 127/92

    Steuerliche Wirkungen der unentgeltlichen Überlassung eines Teils einer Wohnung

    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen unter 1. bis 3. in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90 BFHE .

    ., BStBl II 1993, 490.

  • BFH, 16.09.1993 - IV B 50/93

    Vernehmung eines ausländischen Zeugen im Wege des Rechtshilfeersuchens -

  • BFH, 15.12.1992 - IX R 131/90

    Versteuerung des Nutzwertes, wenn Nutzungsentgelt erheblich niedriger als

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 82/95

    Übergangsregelung für Wohnungen des land- und forstwirtschaftlichen

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 63/92

    Vertrauensschutz bei geänderter Rechtsprechung

  • BFH, 09.02.1993 - IX R 86/90

    Voraussetzungen für Zugrundelegung eines Mietverhältnisses zwischen nahen

  • BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88

    Versteuerung des Nutzungswerts bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung in

  • BFH, 15.12.1992 - IX R 1/92

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen unentgeltlich überlassenen Teil einer

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 18/92

    Ermittlung des Nutzungswerts einer selbstgenutzten Wohnung

  • BFH, 11.05.1993 - IX R 2/92

    Voraussetzungen einer teilweise unentgeltlichen Nutzungsüberlassung einer Wohnung

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