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   BFH, 07.12.1993 - IX R 134/92   

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https://dejure.org/1993,6462
BFH, 07.12.1993 - IX R 134/92 (https://dejure.org/1993,6462)
BFH, Entscheidung vom 07.12.1993 - IX R 134/92 (https://dejure.org/1993,6462)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 1993 - IX R 134/92 (https://dejure.org/1993,6462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abfluß von Werbungskosten durch Abbuchung vom Konto einer KG

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.04.1990 - I R 82/86

    Rechtmäßige Änderung eines Einkommenssteuerbescheids - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 07.12.1993 - IX R 134/92
    Eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 kommt in Betracht, wenn ein Sachverhalt zunächst Gegenstand eines Feststellungsverfahrens war, dann aber abschließend festgestellt wird, daß er nicht im Grundlagenbescheid, sondern bei der Einkommensteuerveranlagung unmittelbar zu berücksichtigen oder zu prüfen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 1990 I R 82/86, BFH/NV 1991, 143; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Mai 1993 IX 27/90, BFHE 171, 486, BStBl II 1993, 820 m.w.N.).
  • BFH, 23.04.1991 - IX R 303/87

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte einer

    Auszug aus BFH, 07.12.1993 - IX R 134/92
    Zwar geht es im vorliegenden Fall um Sonderwerbungskosten, die grundsätzlich im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind (Senatsurteil vom 23. April 1991 IX R 303/87, BFH/NV 1991, 653 m.w.N.).
  • BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82

    Gesonderte und einheitliche Feststellung - Erforderlichkeit - Vorliegen von

    Auszug aus BFH, 07.12.1993 - IX R 134/92
    Das finanzgerichtliche Verfahren war nicht gemäß § 74 FGO auszusetzen, um dem FA D Gelegenheit zu geben, über die strittigen Werbungskosten im Feststellungsverfahren zu entscheiden (vgl. Senatsurteil vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).
  • BFH, 11.05.1993 - IX R 27/90

    Nach Erlaß eines sog. negativen Feststellungsbescheides sind die betreffenden

    Auszug aus BFH, 07.12.1993 - IX R 134/92
    Eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 kommt in Betracht, wenn ein Sachverhalt zunächst Gegenstand eines Feststellungsverfahrens war, dann aber abschließend festgestellt wird, daß er nicht im Grundlagenbescheid, sondern bei der Einkommensteuerveranlagung unmittelbar zu berücksichtigen oder zu prüfen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 1990 I R 82/86, BFH/NV 1991, 143; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Mai 1993 IX 27/90, BFHE 171, 486, BStBl II 1993, 820 m.w.N.).
  • BFH, 19.09.2012 - IX B 65/12

    Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG als gesondert und einheitlich

    Abgesehen davon, dass die Tatbestände des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG hier --worauf die Beschwerdeerwiderung zutreffend hinweist-- ersichtlich nicht erfüllt wären, sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auch Sonderwerbungskosten im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung zu berücksichtigen (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 23. August 2011 IX R 8/11, BFH/NV 2012, 2; vom 25. Februar 2009 IX R 43/07, BFH/NV 2009, 1235, und vom 7. Dezember 1993 IX R 134/92, BFH/NV 1994, 547).
  • BFH, 09.03.1995 - X B 242/94

    Anforderungen an eine Divergenzrüge

    In einem solchen Falle sind die fraglichen Besteuerungsgrundlagen sodann bei der Einkommensteuerveranlagung unmittelbar zu berücksichtigen (vgl. auch BFH-Urteile vom 11. April 1990 I R 82/86, BFH/NV 1991, 143; vom 7. Dezember 1993 IX R 134/92, BFH/NV 1994, 547).
  • FG München, 28.03.2012 - 5 K 1701/09

    Aussetzung

    Der Verweis der Klägerin auf das BFH-Urteil vom 7. Dezember 1993 IX R 134/92 (BFH/NV 1994, 547) macht die Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO gleichfalls nicht entbehrlich.
  • FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03

    Voraussetzungen der Gewährung einer Tarifbegünstigung für einen

    Eine derartige Nachholung der Veranlagungsarbeit bis hin zur Nachschiebung einer anderen Besteuerungsgrundlage unter freier Würdigung des Sachverhalts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht kommt insbesondere dann in Betracht, wenn in einem geänderten Grundlagenbescheid abschließend die negative Entscheidung getroffen wird, den Sachverhalt nicht mehr in das Grundlagenbescheidsverfahren einzubeziehen (BFH- Urteil vom 11. April 1990 I R 82/86, BFH/NV 1991, 143; BFH-Urteil vom 7. Dezember 1993 IX R 134/92, BFH/NV 1994, 547, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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