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   BFH, 17.08.2005 - IX R 14/05   

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https://dejure.org/2005,7335
BFH, 17.08.2005 - IX R 14/05 (https://dejure.org/2005,7335)
BFH, Entscheidung vom 17.08.2005 - IX R 14/05 (https://dejure.org/2005,7335)
BFH, Entscheidung vom 17. August 2005 - IX R 14/05 (https://dejure.org/2005,7335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EigZulG § 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 8 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; BGB § 518 Abs. 1; ; AO 1977 § 41 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG §§ 1 2 Abs. 1 § 8
    Mittelbare Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung der Voraussetzungen einer mittelbaren Grundstücksschenkung; Voraussetzungen für die Gewährung einer Eigenheimzulage; Zulässigkeit der Gewährung einer Eigenheimzulage bei Nichttragung der Kosten durch den Begünstigten; Abstellen auf den Zeitpunkt der wirksamen ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1, EigZulG § 8 Abs 1
    Anschaffungskosten; Mittelbare Grundstücksschenkung; Unentgeltlicher Erwerb

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.07.1998 - X R 54/95

    § 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 17.08.2005 - IX R 14/05
    Wie in dem Fall, über den der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95 (BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128) entschieden habe, habe auch die Klägerin die Wohnung durch eine sog. mittelbare Grundstücksschenkung unentgeltlich erworben.

    Entscheidend für die Bestimmung des Schenkungsgegenstandes ist vielmehr, wie sich die Vermögensmehrung im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung beim Bedachten darstellt, d.h. worüber der Bedachte im Verhältnis zum Schenker --endgültig-- tatsächlich und rechtlich verfügen kann (BFH-Urteile vom 10. Mai 2005 IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764; vom 10. November 2004 II R 44/02, BFHE 207, 360, BStBl II 2005, 188, und in BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128).

  • BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04

    EigZul: mittelbare Grundstücksschenkung durch Geldzuwendung

    Auszug aus BFH, 17.08.2005 - IX R 14/05
    Entscheidend für die Bestimmung des Schenkungsgegenstandes ist vielmehr, wie sich die Vermögensmehrung im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung beim Bedachten darstellt, d.h. worüber der Bedachte im Verhältnis zum Schenker --endgültig-- tatsächlich und rechtlich verfügen kann (BFH-Urteile vom 10. Mai 2005 IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764; vom 10. November 2004 II R 44/02, BFHE 207, 360, BStBl II 2005, 188, und in BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128).

    Denn § 41 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) lässt die Wirkungen des zivilrechtlich unwirksamen Rechtsgeschäftes steuerrechtlich nur zu, soweit die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts eintreten lassen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1764, m.w.N.).

  • BFH, 10.11.2004 - II R 44/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung

    Auszug aus BFH, 17.08.2005 - IX R 14/05
    Entscheidend für die Bestimmung des Schenkungsgegenstandes ist vielmehr, wie sich die Vermögensmehrung im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung beim Bedachten darstellt, d.h. worüber der Bedachte im Verhältnis zum Schenker --endgültig-- tatsächlich und rechtlich verfügen kann (BFH-Urteile vom 10. Mai 2005 IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764; vom 10. November 2004 II R 44/02, BFHE 207, 360, BStBl II 2005, 188, und in BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128).
  • BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06

    Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung - Vorliegen eines

    Nicht mit Anschaffungskosten belastet und deshalb nicht anspruchsberechtigt ist, wer den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommt (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH zur mittelbaren Grundstücksschenkung, z.B. BFH-Urteile vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260, m.w.N., und in BFHE 209, 141, BStBl II 2005, 531).
  • BFH, 18.03.2010 - IX B 208/09

    Zur mittelbaren Grundstücksschenkung - Rügeverlust bei Nichtteilnahme an der

    NV: Begleicht ein Elternteil die Kaufpreisverbindlichkeit für eine vom Kind angeschaffte Eigentumswohnung, leistet er damit aber zugleich --im abgekürzten Zahlungsweg-- auf seine Verbindlichkeit gegenüber dem Kind aus einem Pflichtteilsverzichtsvertrag, so liegt darin --mangels einer unentgeltlichen Zuwendung-- keine mittelbare Grundstücksschenkung (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260).

    Es bedarf keiner Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, denn die Vorentscheidung weicht nicht von der Rechtsprechung des BFH zur mittelbaren Grundstücksschenkung ab (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 38/06, BFH/NV 2008, 29, und vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260).

    Anders als im Fall, über den der BFH in seinem Urteil in BFH/NV 2006, 260 zu befinden hatte, war hier der von der Mutter gezahlte Betrag von 169.000 EUR die von ihr vertraglich geschuldete Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht des Klägers.

  • FG Köln, 11.12.2023 - 11 K 1766/14

    Steuerbescheid: Bekanntgabe - Nachholung der Bekanntgabe eines

    Das Fehlen einer notwendigen Feststellung macht den Feststellungsbescheid nicht unrichtig; dies ergibt der Umkehrschluss aus § 179 Abs. 3 AO 1977 (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6.12.2005 - VIII R 99/02, BFH/NV 2006, 260).
  • FG Hamburg, 29.08.2006 - 5 K 63/06

    Gewährung der Eigenheimzulage bei nachweisbaren eigenen Aufwendungen

    Um eine Schenkung des Geldes handelt es sich, wenn dieses vor der Anschaffung der Immobilie i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG in die eigene Verfügungsgewalt des Käufers gelangt ist (vgl. BFH vom 17. August 2005, IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260; vom 10. Mai 2005, IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764).

    So liegen regelmäßig die Voraussetzungen für eine mittelbare Schenkung der Immobilie vor, wenn der geschenkte Geldbetrag vom Schenker unmittelbar auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird - wie hier - (vgl. BFH vom 27. Juni 2006, IX R 59/04, BFH/NV 2006, 2040; vom 17. August 2005, IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260; vom 10. Mai 2005, IX R 65/04, BFH/NV 2005).

    Erst der durch Kaufpreiszahlung bewirkte Vollzug der Schenkung heilt diesen Formmangel (§ 518 Abs. 2 BGB) und ist auch für die steuerrechtliche Beurteilung der Zuwendung maßgeblich (vgl. BFH vom 17. August 2005, IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260; vom 10. Mai 2005, IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764).

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Indes kann er die Kaufpreiszahlungen nicht als Anschaffungskosten i.S. des § 8 EigZulG geltend machen, weil ihm das Grundstück mittelbar durch Zuwendung des Geldes geschenkt wurde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 2005 IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764; vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260; jeweils m.w.N.).

    Eine solche mittelbare Grundstücksschenkung ist regelmäßig anzunehmen, wenn z.B. der geschenkte Geldbetrag unmittelbar auf das Notaranderkonto (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128) oder unmittelbar auf das Konto des Verkäufers (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1764, und BFH/NV 2006, 260) überwiesen wird.

  • FG Saarland, 25.11.2009 - 1 K 2368/05

    Anschaffungskosten einer Wohnung; Abgrenzung mittelbare / verschleierte

    Bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung ist der Erwerber nicht mit Anschaffungskosten i. S. d. § 8 S. 1 EigZulG belastet und deshalb nicht zur Inanspruchnahme der Eigenheimzulage berechtigt, wenn er den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag schenkweise von einem Dritten zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises zur Verfügung gestellt bekommen hat (vgl. u.a. BFH vom 7. November 2006 IX R 4/06, BStBl II 2007, 372, BFH vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260,).

    Eine mittelbare Grundstücksschenkung kommt bei dem gegebenen Sachverhalt nicht in Betracht, da die Veräußerer des Grundstücks identisch mit dem Schenkern sind (vgl. BFH vom 17. August 2005 IX R 14/05, a.a.O.).

  • BFH, 18.09.2007 - IX R 38/06

    Mittelbare Grundstücksschenkung keine Anschaffung

    Das kann auch durch Zuwendung von Geld geschehen, wenn damit mittelbar die Wohnung geschenkt wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 2005 IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764; vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260; vom 27. Juni 2006 IX R 59/04, BFH/NV 2006, 2040, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07

    Anspruch auf Eigenheimzulage für die Anschaffung einer Wohnung im eigenen Haus;

    Hiernach ist ein Erwerber nicht mit Anschaffungskosten i. S. d. § 8 Satz 1 EigZulG belastet und deshalb nicht zur Inanspruchnahme der Eigenheimzulage berechtigt, wenn er den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag schenkweise vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises zur Verfügung gestellt bekommen hat (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372;vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260, und vom 2. Februar 2005 II R 31/03, BFHE 209, 141, BStBl II 2005, 531).
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