Rechtsprechung
BFH, 11.11.2009 - IX R 14/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zufluss einer Abfindung; Gestaltungsfreiheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Verhältnis von Betriebsvereinbarung und einzelvertraglicher Regelung; Günstigkeitsprinzip
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 11 Abs. 1 S. 1
Besteuerung einer Abfindungssumme - datenbank.nwb.de
Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung; Gestaltungsfreiheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Abfindungen
- Außerordentliche Einkünfte
- Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 73/06
- BFH, 11.11.2009 - IX R 14/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03
Verzicht auf Sozialplananspruch
Auszug aus BFH, 11.11.2009 - IX R 14/09
Jedoch gilt zwischen Betriebsvereinbarung und einzelvertraglicher Regelung grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar 2004 1 AZR 148/03, BAGE 109, 244;… Berg in Deubler/Kittner/Klebe, Betriebsverfassungsgesetz, 11. Aufl., § 77 Rz 19, m.w.N.). - BFH, 11.11.2009 - IX R 1/09
Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung
Auszug aus BFH, 11.11.2009 - IX R 14/09
Hinsichtlich der weiteren Begründung nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf das Urteil vom heutigen Tage in der Rechtssache IX R 1/09, BFHE 227, 93.
- BFH, 16.09.2014 - VIII R 15/13
Kein Zufluss steuerbarer Einnahmen aus Kapitalvermögen bei Verzicht auf …
Da diese ausschließlicher Rechtsgrund aller Zahlungsansprüche des Klägers blieb, kann insoweit nicht von einer Schuldumschaffung ausgegangen werden (…so schon BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 592 zu einer Wealthmaster Choice Account Police), sondern allenfalls von einer --nicht zu einem Zufluss nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG führenden-- Stundungsvereinbarung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480, unter 2.c der Entscheidungsgründe; in BFHE 229, 141, BStBl II 2014, 147; vgl. zur Ablehnung eines Zuflusses durch Novation bei Verzicht auf gerichtliche Durchsetzung bestehender Ansprüche FG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Februar 2011 4 K 264/09, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1156; zum Hinausschieben der Fälligkeit bei Abfindungen siehe BFH-Urteile vom 11. November 2009 IX R 1/09, BFHE 227, 93, BStBl II 2010, 746; IX R 14/09, BFH/NV 2010, 1089). - FG Münster, 06.09.2011 - 1 K 1547/08
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für an Mitglieder einer …
In diesem Zusammenhang hat er auf die Entscheidung des BFH vom 7.6.2006 (IX R 14/09, BFH/NV 2006, 2053) hingewiesen.