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   BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89   

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BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89 (https://dejure.org/1993,5998)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1993 - IX R 142/89 (https://dejure.org/1993,5998)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1993 - IX R 142/89 (https://dejure.org/1993,5998)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.06.1991 - X R 136/87

    Steuerliche Behandlungen von Aufwendungen bei Erbbaurecht

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89
    Ursprünglich sind - im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - solche Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gerechnet worden, die - wie andere einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (z.B. Notariats-, Vermessungs- und Gerichtskosten - vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187; oder auch Grunderwerbsteuer und Maklerprovision - vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 X R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70) - im Wege der AfA auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417).

    Allerdings hat das FG zu Unrecht nicht untersucht, ob im Streitjahr AfA auf das Wirtschaftsgut Erbbaurecht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70) als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften der Kläger aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen waren.

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89
    Zwar haben die Kläger das Einfamilienhaus erst nach der Fertigstellung am 1. April 1987 und damit nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung zum 31. Dezember 1986 (§ 52 Abs. 21 Satz 1 EStG) bezogen; gleichwohl kommt eine Berücksichtigung dieser Aufwendungen als Werbungskosten im Streitjahr in Betracht (Senatsurteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 20.11.1980 - IV R 126/78

    Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten ist

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89
    Demgegenüber wird bei bilanzierenden Erbbauberechtigten in der Übernahme der Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen sei (BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407; vom 18. Oktober 1993 VIII R 87/91, BFHE 172, 376, BStBl II 1994, 109); nach dieser Rechtsprechung ist es gleichgültig, ob der Erbbauberechtigte die Erschließungskosten unmittelbar trägt oder sie dem Grundstückseigentümer erstattet (BFH-Urteil in BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 87/91

    Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für neben dem Erbbauzins übernommene Beiträge

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89
    Demgegenüber wird bei bilanzierenden Erbbauberechtigten in der Übernahme der Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen sei (BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407; vom 18. Oktober 1993 VIII R 87/91, BFHE 172, 376, BStBl II 1994, 109); nach dieser Rechtsprechung ist es gleichgültig, ob der Erbbauberechtigte die Erschließungskosten unmittelbar trägt oder sie dem Grundstückseigentümer erstattet (BFH-Urteil in BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407).
  • BFH, 31.01.1964 - VI 252/62 U

    Einstufung einmaliger Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts als

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89
    Ursprünglich sind - im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - solche Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gerechnet worden, die - wie andere einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (z.B. Notariats-, Vermessungs- und Gerichtskosten - vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187; oder auch Grunderwerbsteuer und Maklerprovision - vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 X R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70) - im Wege der AfA auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417).
  • BFH, 17.04.1985 - I R 132/81

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung eines Erbbaurechts bei Übernahme von

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89
    Demgegenüber wird bei bilanzierenden Erbbauberechtigten in der Übernahme der Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen sei (BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407; vom 18. Oktober 1993 VIII R 87/91, BFHE 172, 376, BStBl II 1994, 109); nach dieser Rechtsprechung ist es gleichgültig, ob der Erbbauberechtigte die Erschließungskosten unmittelbar trägt oder sie dem Grundstückseigentümer erstattet (BFH-Urteil in BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407).
  • BFH, 21.11.1989 - IX R 170/85

    Kein sofortiger Zufluß von Einnahmen bei dem Erbbaurechtsverpflichteten bei

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89
    Der erkennende Senat hat es hingegen bislang ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind (Senatsurteil vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310); die Anwendung der für die bilanzierende Erbbauberechtigte geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschußeinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (Senatsurteil vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712).
  • BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89

    Behandlung der vom Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer gezahlten

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89
    Der erkennende Senat hat es hingegen bislang ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind (Senatsurteil vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310); die Anwendung der für die bilanzierende Erbbauberechtigte geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschußeinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (Senatsurteil vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712).
  • BFH, 08.12.1988 - IV R 33/87

    1. Erschließungskosten als Entgelt im Rahmen eines Erbbaurechtsverhältnisses - 2.

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89
    Demgegenüber wird bei bilanzierenden Erbbauberechtigten in der Übernahme der Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen sei (BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407; vom 18. Oktober 1993 VIII R 87/91, BFHE 172, 376, BStBl II 1994, 109); nach dieser Rechtsprechung ist es gleichgültig, ob der Erbbauberechtigte die Erschließungskosten unmittelbar trägt oder sie dem Grundstückseigentümer erstattet (BFH-Urteil in BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407).
  • BFH, 22.02.1967 - VI 295/65

    Zahlung des Erschließungsbeitrags durch den Erbbauberechtigten als

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89
    Ursprünglich sind - im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - solche Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gerechnet worden, die - wie andere einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (z.B. Notariats-, Vermessungs- und Gerichtskosten - vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187; oder auch Grunderwerbsteuer und Maklerprovision - vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 X R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70) - im Wege der AfA auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417).
  • FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94

    Vorkostenabzug von Erschließungskosten durch einen Erbbauberechtigten

    Zur Begründung führte er an, dass nach neuerer BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 23.11.1993 IX R 84/92, BStBl II 1994, 292 und IX R 142/89 BFH/NV 1994, 134 sowie vom 27.07.1994 X R 97/92, BStBl II 1994, 934 ) Erschließungskosten des Erbbauberechtigten an den Vorerbbauberechtigten Anschaffungskosten des Erbbaurechts seien.

    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) sowohl die an den Grundstückseigentümer für die Bestellung des Erbbaurechts als auch die an den bisherigen Erbbauberechtigten für die Übertragung des (bereits bestehenden) Erbbaurechts beim Erwerb gezahlten Erschließungskosten als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt beurteilt (BFH-Urteile vom 14.9.1999 IX R 31/96, BFH/NV 2000, 558 , vom 23.11.1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61 , BStBl II 1994, 292 ; IX R 142/89, BFH/NV 1994, 134; vom 27.7.1994, X R 97/92, BStBl II 1994, 934 und X R 126/93, BFHE 175, 120 , BStBl II 1995, 109 m. w. N.).

    Die Frage, ob die Vereinbarung eines Pauschalbetrags für die Erschließung zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Vorerbbauberechtigten vereinbart worden ist, war nur in den höchstrichterlich entschiedenen Fällen erheblich, in denen der Erbbauberechtigte für die Übertragung des Erbbaurechts nebst Durchführung der Erschließung (BFH in BFHE 173, 61 ) nebst Errichtung eines Gebäudes (BFH in BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 ) einen Festpreis mit dem Wohnungsunternehmen vereinbart hatte, da bei dieser Sachlage zu Recht ein Zusammenhang zwischen den vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten und dem zusätzlich bestehenden Nutzungsverhältnis aufgrund des Erbbaurechtsverhältnisses ausschied (BFH-Urteil vom 4.9.1997 IV 40/96, BFH/NV 1998, 569 m. w. N.).

    b) Die Frage nach der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der von den Klägern übernommenen, nicht schon aus den in den BFH-Urteilen in BFHE 173, 61 ; BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 genannten (sonstigen) Gründen als Anschaffungskosten des Erbbaurechts zu beurteilenden Erschließungskosten ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterschiedlich und noch nicht abschließend beurteilt worden.

    Inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar seien, sei bisher ausdrücklich offen gelassen worden (BFH-Urteile in BFHE 173, 61 , in BFH/NV 1994, 314 und vom 21.11.1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72 , BStBl II 1990, 310 ); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschusseinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschusseinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (BFH-Urteil vom 23.4.1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712 ).

  • BFH, 27.07.1994 - X R 97/92

    Zahlungen für die Übertragung des Erbbaurechts an einem vom Vorerbbauberechtigten

    Erwirbt der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem zwischenzeitlichen Erbbauberechtigten, und hat er für den Erwerb des Erbbaurechts einschließlich Erschließung des Erbbaugrundstücks einen festen Quadratmeterpreis zu zahlen, nimmt der IX. Senat des BFH aber Anschaffungskosten und kein zusätzliches Entgelt für die Nutzung des Grundstücks an (Urteile in BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292, sowie vom 23. November 1993 IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314) mit der Folge, daß das die Erschließung abgeltende Entgelt nicht sofort, sondern nur verteilt auf die Laufzeit des Erbbaurechts als Werbungskosten abgezogen werden darf (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG).

    e) Der Senat schließt sich für § 10 e EStG der Auffassung des IX. Senats des BFH in BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292, und in BFH/NV 1994, 314 an, daß die vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten zumindest in den Fällen als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt zu beurteilen sind, in denen der Steuerpflichtige das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem erbbauberechtigten Wohnungsunternehmen erwirbt und diesem für die Erschließung des Grundstücks einen pauschal ermittelten Betrag zahlt.

  • BFH, 27.07.1994 - X R 126/93

    Jährlich zu zahlende Erbbauzinsen nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt,

    d) Vom Erbbauberechtigten übernommene Erschließungskosten für das Erbbaugrundstück sind jedenfalls dann, wenn dieser - wie im Streitfall - das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem erbbauberechtigten Wohnungsunternehmen erwirbt, Anschaffungskosten des Erbbaurechts (BFH-Urteile vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292; IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314, und vom 27. Juli 1994 X R 97/92, BStBl II 1994, 934).

    Anschaffungskosten für ein Erbbaurecht dürfen aber - weil es sich bei dem Erbbaurecht um ein abnutzbares Wirtschaftsgut handelt - nicht sofort, sondern nur verteilt auf dessen Laufzeit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden - § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG - (BFH-Urteile vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187; vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417; in BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292, und in BFH/NV 1994, 314; Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 16. Dezember 1991, BStBl I 1991, 1011).

  • BFH, 14.09.1999 - IX R 31/96

    Übernahme von Erschließungskosten bei Erbbaurechtsbestellung

    Der erkennende Senat hat es bislang ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind (Senatsurteile vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292; vom 23. November 1993 IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314; vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschußeinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (Senatsurteil vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 87/94

    Abbruchkosten für ein geerbtes Einfamilienhaus

    Der Senat hat allerdings dieses Urteil auch in einem Fall angewendet, in dem Aufwendungen im Zusammenhang mit der zukünftigen Selbstnutzung eines Einfamilienhauses (Erschließungskosten) im Veranlagungszeitraum 1986 angefallen waren (Urteil vom 23. November 1993 IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314, 315).
  • FG Niedersachsen, 11.10.2006 - 2 K 619/01

    Erschließungskosten eines Gebäudes als sofort abzugsfähiger Aufwand bei der

    Der IX. BFH-Senat hat es zwar bislang ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zu Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG) entwickelten Grundsätze (s.o. unter a)) auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind (BFH-Urteile vom 14. September 1999, IX R 31/96, BFH/NV 2000, 397; vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292; vom 23. November 1993 IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314; vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310).
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