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   BFH, 20.01.1987 - IX R 147/83   

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https://dejure.org/1987,4036
BFH, 20.01.1987 - IX R 147/83 (https://dejure.org/1987,4036)
BFH, Entscheidung vom 20.01.1987 - IX R 147/83 (https://dejure.org/1987,4036)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 1987 - IX R 147/83 (https://dejure.org/1987,4036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrüge des Verstoßes gegen materielles Recht - Anforderungen an die Entstehung eines Spekulationsgewinns

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.11.1974 - IV R 3/70

    Mietvertrag - Pachtvertrag - Vertragliche Vereinbarung - Überlassung des

    Auszug aus BFH, 20.01.1987 - IX R 147/83
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des FA nicht aus dem BFH-Urteil vom 14. November 1974 IV R 3/70 (BFHE 114, 22, BStBl II 1975, 281).

    Im Falle des Urteils in BFHE 114, 22, BStBl II 1975, 281 ging es um die Frage, ob ein Mieter als wirtschaftlicher Eigentümer des gemieteten Grundstücks anzusehen sei.

    Anders als im Falle des Urteils in BFHE 114, 22, BStBl II 1975, 281 kann im vorliegenden Fall gerade nicht davon ausgegangen werden, daß die Eheleute D das Grundstück in Besitz genommen und genutzt hatten.

  • BFH, 06.12.1979 - IV B 56/79

    Mitunternehmeranteil - Nachzahlung - Anschaffungskosten - Beiladung

    Auszug aus BFH, 20.01.1987 - IX R 147/83
    Unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Dezember 1979 IV B 56/79 (BFHE 130, 1, BStBl II 1980, 314) ist das FA, das sich im übrigen der Auffassung des FG zur Frage des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums anschließt, insbesondere der Auffassung, in die steuerliche Beurteilung des streitigen Veräußerungsvorgangs müsse auch der vorangegangene Kaufvertrag mit den Eheleuten D und dessen Aufhebung einbezogen werden.
  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 276/81

    Stille Gesellschaft - Atypische stille Gesellschaft - Sonderbetriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 20.01.1987 - IX R 147/83
    Der Abschluß eines notariellen Kaufvertrags und auch die Zahlung eines Teils des Kaufpreises führen noch nicht zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (BFH-Urteil vom 2. Mai 1984 VIII R 276/81, BFHE 141, 498, 502 f., BStBl II 1984, 820, 822).
  • BFH, 07.06.2006 - IX R 45/05

    "Aufgabeaufwendungen" als vorab entstandene Werbungskosten

    Weil der Grundstückskaufvertrag vor dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums rückgängig gemacht wurde, lag darin auch kein Veräußerungsgeschäft (vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 1987 IX R 147/83, BFH/NV 1987, 428).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 17/96

    Vergebliche Eigenheimaufwendungen als Umzugskosten

    Denn im Streitfall war allein aufgrund des notariellen Kaufvertrages das wirtschaftliche Eigentum am Grundstück noch nicht übergegangen (vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 1987 IX R 147/83, BFH/NV 1987, 428, 430, m.w.N.).
  • BFH, 16.05.2002 - IV R 19/00

    Jagd als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

    In einem solchen Fall entsteht das wirtschaftliche Eigentum mit dem Übergang der Sachherrschaft, dem Zeitpunkt also, zu dem Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten nach dem Willen der Vertragsbeteiligten auf den Erwerber übergehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209; vom 10. April 1973 VIII R 157/72, BFHE 109, 263, BStBl II 1973, 595, und vom 20. Januar 1987 IX R 147/83, BFH/NV 1987, 428; s. auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1989 IV R 1/88, BFHE 159, 177, BStBl II 1990, 317, Nr. 1 a der Gründe).
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