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   BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03   

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https://dejure.org/2005,539
BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03 (https://dejure.org/2005,539)
BFH, Entscheidung vom 11.01.2005 - IX R 15/03 (https://dejure.org/2005,539)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - IX R 15/03 (https://dejure.org/2005,539)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 7 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1; VermG § 1, § 3

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 7 Abs. 1
    Instandsetzungs- und Modernisierungsbedingte Ausgleichszahlungen im Restitutionsverfahren nach dem VermG als Anschaffungskosten im Rahmen der AfA

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 7 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1; VermG § 1, § 3

  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 1; ; EStG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 1; ; VermG § 1; ; VermG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im Zusammenhang mit Restitutionsverfahren als Anschaffungskosten rückübertragener Grundstücke; Zulässigkeit der AfA ab Rückübertragung der Grundstücke

  • datenbank.nwb.de

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen bei Restitutionsverfahren als Anschaffung rückübertragener Grundstücke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Restitutionsverfahren: Zahlungen als Anschaffungskosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsverfahren für Immobilien in den neuen Bundesländern ? Ausgleichszahlungen an den Verfügungsberechtigten für Erhaltungsaufwand bei der Rückübertragung keine sofort abziehbaren Werbungskosten, sondern Anschaffungskosten des Wohngebäudes ? Beginn der AfA ab Jahr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Neue Bundesländer - Ausgleichszahlungen bei Rückübertragung von Grundstücken

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten; Berücksichtigung von im Zusammenhang mit der (beabsichtigten) Vermietung eines Gebäudes stehenden Anschaffungskosten oder Herstellungkosten als Werbungskosten; Kategorisierung von Aufwendungen als ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Restitutionsverfahren

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, HGB § 255, VermG § 3
    Anschaffungskosten; Ausgleichszahlung; Vermögensrückgabe; Vorweggenommene Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 77
  • BB 2005, 1154 (Ls.)
  • BB 2005, 1383
  • DB 2005, 1146
  • DB 2007, 2
  • BStBl 2005 II Seite, 477
  • BStBl II 2005, 477
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03
    Voraussetzung für die Berücksichtigung solcher vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484).

    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich, soweit § 6 Abs. 1a EStG (noch) nicht eingreift, für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569; vom 18. Mai 2004 IX R 57/01, BFHE 206, 238, BStBl II 2004, 872).

  • BFH, 24.06.2003 - IX R 28/01

    Wohnungen im Beitrittsgebiet: keine Anwendung der sog. großen Übergangsregelung

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03
    cc) Soweit das FG seine abweichende Auffassung mit der Gefahr einer doppelten AfA-Berücksichtigung sowohl bei den Verfügungsberechtigten als auch bei der Klägerin begründet hat, ist dieser Einwand schon deshalb unbeachtlich, weil die Eigennutzung der Verfügungsberechtigten weder nach DDR-Recht noch nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG eine die AfA-Befugnis vermittelnde Nutzungswertbesteuerung im Bereich der früheren DDR zuließ (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2003 IX R 28/01, BFH/NV 2004, 1383).
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92

    Rechtmäßigkeit der Ansetzung eines Nutzungswertes für eine selbstgenutzte Wohnung

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03
    Dieser erforderliche Zusammenhang ist z.B. gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen belegen lässt, durch die Errichtung oder den Erwerb eines Gebäudes und dessen anschließende Vermietung und Verpachtung auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Gebäudes einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (BFH-Urteil vom 28. Januar 1986 IX R 70/82, BFH/NV 1986, 334) und dieser Entschluss nicht wieder aufgegeben worden ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.1993 - V R 101/88

    Keine Umsatzsteuerermäßigung für Bräunungsstudio (§ 12 UStG )

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03
    Daran fehlt es, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder ihr zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung zugrunde liegen (BFH-Urteile vom 18. Juni 1993 V R 101/88, BFH/NV 1994, 746; vom 23. August 1994 VII R 93/93, BFH/NV 1995, 572; vom 9. Juli 2003 IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382).
  • BFH, 19.10.2001 - V R 75/98

    Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03
    Revisionsrechtlich nachprüfbar ist danach auch, ob das FG die für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, insbesondere die Interessenlage der Beteiligten erforscht und zutreffend gewürdigt hat (vgl. BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 V R 75/98, BFH/NV 2002, 547; vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282).
  • BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00

    Vermietung/Verpachtung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03
    Dieser erforderliche Zusammenhang ist z.B. gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen belegen lässt, durch die Errichtung oder den Erwerb eines Gebäudes und dessen anschließende Vermietung und Verpachtung auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Gebäudes einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (BFH-Urteil vom 28. Januar 1986 IX R 70/82, BFH/NV 1986, 334) und dieser Entschluss nicht wieder aufgegeben worden ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03

    Nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG erlangte Mietentgelte sind als Entschädigung zu

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03
    Bis zu dieser Übertragung war das Eigentum unverändert dem Verfügungsberechtigten zuzurechnen (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 66/03).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04

    Grundstücksverkauf - Räumungsfrist kein unentgeltliches Nutzungsrecht

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03
    Aus der weiteren Vereinbarung, das Grundstück "so schnell wie möglich, spätestens bis zum 31.3.1993" zu räumen, lässt sich deshalb allenfalls eine Regelung über die Vereinbarung einer Räumungsfrist schließen, die für sich genommen keine die Verfügungsmacht des Eigentümers einschränkende Nutzungsüberlassung darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 5/04, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist die Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG, zu der auch die Auslegung von Verträgen gehört, nur dann nach § 118 Abs. 2 FGO für den BFH bindend, wenn sie zumindest möglich ist (BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II.2.a. (3), m.w.N.).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03
    Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, ferner die Nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 19. November 2003 IX R 50/02, BFH/NV 2004, 767).
  • BFH, 31.01.1964 - VI 252/62 U

    Einstufung einmaliger Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts als

  • BFH, 23.08.1994 - VII R 93/93

    Haftung aufgrund von Umsatzsteuerschulden - Vorliegen wahrheitswidriger Angabe

  • FG Berlin, 15.07.2002 - 9 K 9338/99

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rückübertragung des Eigentums an einem im

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01

    Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 30/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

  • BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02

    Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 31.07.2002 - X R 48/99

    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

  • BFH, 28.01.1986 - IX R 70/82

    Einordnung von Beiträge zur Risiko-Lebensversicherung als Werbungskosten

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

  • BFH, 19.11.2003 - IX R 50/02

    Anschaffungsnaher Aufwand

  • BFH, 18.10.2023 - X R 7/20

    Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts

    Voraussetzung für die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 04.07.1990 - GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C.III.2 a; BFH-Urteil vom 11.01.2005 - IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, unter II.1.a).
  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 56/14

    Zur Abschreibbarkeit des immateriellen Wirtschaftsgutes "wirtschaftlicher Vorteil

    bb) Diese Würdigung verstößt nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze (vgl. zur Bindung gemäß § 118 Abs. 2 FGO z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477; vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; vom 24. Oktober 2012 IX R 6/12, BFH/NV 2013, 907).
  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 62/05

    Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen

    Ob Aufwendungen als Anschaffungskosten zu beurteilen sind, bestimmt sich sowohl für die Gewinneinkünfte als auch für die Überschusseinkünfte nach § 255 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (vgl. allgemein Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C.III.1.c dd der Gründe; BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 18. Mai 2004 IX R 57/01, BFHE 206, 238, BStBl II 2004, 872, und vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).

    Danach sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben, ferner die Nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).

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