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   BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05   

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https://dejure.org/2005,1101
BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05 (https://dejure.org/2005,1101)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2005 - IX R 15/05 (https://dejure.org/2005,1101)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - IX R 15/05 (https://dejure.org/2005,1101)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j, § 3c Abs. 2, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j, § 3c Abs. 2, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j; ; EStG § 3c Abs. 2; ; EStG § 22 Nr. 2; ; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 23 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Halbeinkünfteverfahren bei privaten Veräußerungsgeschäften

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Halbeinkünfteverfahren ? Verlust aus der Veräußerung von (nach Aktienerwerb entstandenen) Bezugsrechten innerhalb der Spekulationsfrist nur zu Hälfte steuerbar ? Nur hälftige Berücksichtigung der Anschaffungskosten kein Verstoß gegen das Nettoprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Halbeinkünfteverfahren bei privaten Veräußerungsgeschäften

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlagen - Halbeinkünfteverfahren gilt bei Verkauf von Bezugsrechten

  • IWW (Kurzinformation)

    Halbeinkünfteverfahren bei Verkauf von Bezugsrechten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Halbeinkünfteverfahren bei privaten Veräußerungsgeschäften

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts; Zulässigkeit der Berücksichtigung des vollen Veräußerungspreises bei Berücksichtigung der halben Anschaffungskosten; Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Veräußerung ...

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Kapitalanleger: Bezugsrechte nur zur Hälfte versteuern

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 40 Buchst j, EStG § 23 Abs 1 Nr 2, EStG § 23 Abs 3
    Aktien; Bezugsrecht; Halbeinkünfteverfahren; Spekulationsgeschäft; Spekulationsverlust; Wertpapier

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 273
  • BB 2005, 2789
  • DB 2005, 2724
  • BStBl II 2006, 171
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.05.2003 - IX R 9/00

    Spekulationsgeschäft bei Veräußerung von Bezugsrechten

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05
    Mit Veräußerungsgeschäften über Wirtschaftsgüter erfasst diese Vorschriften auch die Veräußerung von Bezugsrechten aus einer Kapitalerhöhung innerhalb der mit dem Erwerb der Altaktie beginnenden Spekulationsfrist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712).

    Weil auch § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG derartige Wertsteigerungen erfasst (BFH-Urteile in BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712, und vom 21. September 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543), ist es geboten, den auf § 23 EStG Bezug nehmenden § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG entsprechend auszulegen.

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05
    Schon unter Geltung des EStG 1961 --also zu einer Zeit, als es noch keine im Gesetz enthaltene Umschreibung des Anteilsbegriffs unter Einschluss von Bezugsrechten gab-- zählte der BFH zu den Anteilen an einer Kapitalgesellschaft auch Bezugsrechte, um dadurch die Realisierung einer Wertsteigerung zu erfassen, zu der es bei der Veräußerung eines Bezugsrechts wegen des Substanztransfers von der Altaktie auf das Bezugsrecht kommt (BFH-Urteil vom 20. Februar 1975 IV R 15/71, BFHE 115, 223, BStBl II 1975, 505 zum EStG 1961; vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05
    § 23 EStG erfasst die seit der Anschaffung erzielten Wertsteigerungen des Privatvermögens (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284 unter B. III. 1., m.w.N.).
  • BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01

    Ansatz des Bezugsrechts von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05
    Weil auch § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG derartige Wertsteigerungen erfasst (BFH-Urteile in BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712, und vom 21. September 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543), ist es geboten, den auf § 23 EStG Bezug nehmenden § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG entsprechend auszulegen.
  • BFH, 20.02.1975 - IV R 15/71

    Bezugsrechte auf GmbH-Geschäftsanteile sind Anteile an einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05
    Schon unter Geltung des EStG 1961 --also zu einer Zeit, als es noch keine im Gesetz enthaltene Umschreibung des Anteilsbegriffs unter Einschluss von Bezugsrechten gab-- zählte der BFH zu den Anteilen an einer Kapitalgesellschaft auch Bezugsrechte, um dadurch die Realisierung einer Wertsteigerung zu erfassen, zu der es bei der Veräußerung eines Bezugsrechts wegen des Substanztransfers von der Altaktie auf das Bezugsrecht kommt (BFH-Urteil vom 20. Februar 1975 IV R 15/71, BFHE 115, 223, BStBl II 1975, 505 zum EStG 1961; vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.1970 - I R 22/67

    Ausschüttungen - Ausländische Investmentfonds - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05
    Die Leistungen der schwedischen Kapitalgesellschaft gehören beim Kläger ersichtlich zu den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 23. September 1970 I R 22/67, BFHE 100, 369, BStBl II 1971, 47; Wassermeyer, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 20 Rdnr. C. 6., m.w.N.), so dass die Voraussetzungen des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG auch im Übrigen erfüllt sind.
  • BFH, 02.09.2014 - IX R 43/13

    Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2

    Für Veräußerungsvorgänge i.S. von § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG ist der in § 3c Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG vorgeschriebene Abzug von nur 60 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der übrigen dort genannten Werte vor dem Hintergrund des Teileinkünfteverfahrens und auch des objektiven Nettoprinzips folgerichtig (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171 zur Einkünfteermittlung gemäß § 23 Abs. 3, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG im Halbeinkünfteverfahren; BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05, BFHE 218, 251, BStBl II 2008, 551, unter II.2.c zum Halbabzugsverbot; BFH-Urteil vom 16. Oktober 2007 VIII R 51/06, juris; BFH-Beschluss vom 5. Februar 2009 VIII B 59/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 641).

    Würden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder anderen Werte) in vollem Umfang zum Abzug zugelassen, die Veräußerungspreise aber nur zu 60 % als Einnahmen angesetzt, so könnten realisierte Wertsteigerungen entgegen dem Normzweck nicht vollständig, sondern nur noch erfasst werden, soweit sie die Anschaffungskosten übersteigen (BFH-Urteil in BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171; BFH-Urteil in BFHE 218, 251, BStBl II 2008, 551; vgl. auch Heuermann, Der Betrieb 2005, 2708).

  • BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten

    Gemeint sind damit die Einnahmen und nicht der Gewinn bei der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).

    Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich danach eindeutig, dass bei der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens nicht der nach der Verrechnung mit dem Veräußerungsverlust verbleibende Gewinn zu halbieren ist, sondern bereits bei der Berechnung des Veräußerungsverlusts der Veräußerungspreis und die mit dem Erwerb der Wertpapiere zusammenhängenden Anschaffungs- und Werbungskosten zu halbieren sind (BFH-Urteil in BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171).

    c) Der BFH hat bereits entschieden, dass er das Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) und dessen typisierende Verknüpfung mit dem Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) für verfassungsgemäß erachtet (BFH-Urteil in BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171; Senatsurteil vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05, BFHE 218, 251, BStBl II 2008, 551; Verfassungsbeschwerde wurde gemäß §§ 93a, 93b des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. Februar 2010  2 BvR 2221/07).

    Bei einem Abzug in vollem Umfang könnten realisierte Wertsteigerungen entgegen dem Normzweck nicht vollständig, sondern nur erfasst werden, soweit sie die Anschaffungskosten übersteigen (BFH-Urteil in BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171).

  • BFH, 18.04.2012 - X R 5/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    Der IX. Senat des BFH hat in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05 (BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171) zu privaten Veräußerungsgeschäften i.S. der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darauf abgestellt, dass dem einkommensteuerrechtlich nur zur Hälfte berücksichtigten Veräußerungspreis auch nur die Hälfte der korrespondierenden Anschaffungskosten gegenübergestellt werden könne.
  • BFH, 23.01.2008 - I R 101/06

    Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten körperschaftsteuerpflichtig -

    Gemäß § 8b Abs. 2 KStG 2002 bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG 2002 führen, außer Ansatz, nicht aber Gewinne aus der Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts an einem entsprechenden Anteil (Bestätigung des BMF-Schreibens vom 28. April 2003, BStBl I 2003, 292, 295; Abgrenzung von dem BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171).

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 31. August 2006 15 K 444/05, das im Wesentlichen mit dem zu § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j des Einkommensteuergesetzes (EStG 2002) ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05 (BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171) begründet wurde, ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 214 abgedruckt.

    Der IX. Senat hat dazu in seinem Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05 (BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171) die Rechtsauffassung vertreten, dass zu den Anteilen an Körperschaften in diesem Sinne auch die Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts gehöre.

  • BFH, 19.12.2007 - VIII R 14/06

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer Option auf den Erwerb eines

    Es soll der durch die Veräußerung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft eingetretene Zuwachs an finanzieller Leistungsfähigkeit erfasst werden (ständige Rechtsprechung, s. BFH-Urteile vom 16. Mai 1995 VIII R 33/94, BFHE 178, 197, BStBl II 1995, 870, 872; vom 13. Juli 1999 VIII R 72/98, BFHE 190, 87, BStBl II 1999, 820; vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171, m.w.N.).

    Dass die Anwartschaft im Gesetz gleichwohl als "Anteil" definiert wird, ist ein gesetzlicher Nachvollzug vorausgegangener Rechtsprechung (vgl. Darstellung in BFH-Urteil in BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171, 172).

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05

    Hälftiges Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften ist

    aa) Für Veräußerungsvorgänge i.S. von § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a bis c, j EStG ist der in § 3c Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG vorgeschriebene nur hälftige Abzug der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der übrigen dort genannten Werte vor dem Hintergrund des Halbeinkünfteverfahrens und auch des Nettoprinzips folgerichtig (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171 zur Einkünfteermittlung gemäß § 23 Abs. 3, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG).

    Würden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder anderen Werte) in vollem Umfang zum Abzug zugelassen, die Veräußerungspreise aber nur zur Hälfte als Einnahmen angesetzt, so könnten realisierte Wertsteigerungen entgegen dem Normzweck nicht vollständig, sondern nur noch erfasst werden, soweit sie die Anschaffungskosten übersteigen (BFH-Urteil in BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171; vgl. dazu im Einzelnen Heuermann, Der Betrieb --DB-- 2005, 2708).

  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    So stellt das Gesetz in § 3 Nr. 40 Buchst. c Satz 2 i.V.m. Satz 1 EStG die Hälfte des gemeinen Werts (der nach § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG als Veräußerungspreis und damit als Einnahme anzusehen ist) und nicht etwa den Gewinn (wie in § 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes) steuerfrei und zieht umgekehrt in § 3c Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG die damit (also mit den Einnahmen) in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden --im Einzelnen aufgeführten-- Aufwendungen (z.B. Anschaffungskosten) folgerichtig ebenfalls nur zur Hälfte ab (siehe dazu grundlegend BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171).
  • BFH, 18.04.2012 - X R 7/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    Der IX. Senat des BFH hat in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05 (BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171) zu privaten Veräußerungsgeschäften i.S. der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darauf abgestellt, dass dem einkommensteuerrechtlich nur zur Hälfte berücksichtigten Veräußerungspreis auch nur die Hälfte der korrespondierenden Anschaffungskosten gegenübergestellt werden könne.
  • BFH, 22.12.2010 - I R 58/10

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S.

    Dieser Gleichklang lässt sich zwar nicht immer stringent herbeiführen (s. z.B. --betreffend die Einbeziehung von Anteilsbezugsrechten-- Senatsurteil vom 23. Januar 2008 I R 101/06, BFHE 220, 352, BStBl II 2008, 719, in Abgrenzung von dem BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171); er ist jedoch im Auge zu behalten, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen dies --wie hier-- ermöglichen: § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a EStG 2002 befreit 50 v.H. (jetzt 40 v.H.) der Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften von der Einkommensteuer; § 3c Abs. 2 EStG 2002 nimmt Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben und Veräußerungskosten, die mit den Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen i.S. von § 3 Nr. 40 EStG 2002 im Zusammenhang stehen, vom Abzug aus.
  • BFH, 14.02.2006 - VIII B 107/04

    Steuerpflicht der Veräußerung einer Auslandsbeteiligung in 2001 gem. § 17 EStG

    Der damit intendierte Umgehungsschutz (vgl. BRDrucks 90/00, S. 159; BTDrucks 14/3366, S. 118) stellt --vorbehaltlich der "Bagatellgrenze" (1 v.H.)-- zugleich konzeptionell die Gleichbehandlung von Gewinnausschüttung und Veräußerung sicher (vgl. BFH-Urteile vom 1. März 2005 VIII R 25/02, BFHE 209, 275, BStBl II 2005, 436; vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BStBl II 2006, 171; Crezelius, Der Betrieb --DB-- 2001, 221, 226).
  • BFH, 06.04.2011 - IX R 40/10

    Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall

  • FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05

    Veräußerung von Bezugsrechten

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 28/04

    Finanzierungskosten einer wesentlichen Beteiligung - nachträgliche Werbungskosten

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 64/05

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: kein Abzug von Finanzierungskosten als

  • BFH, 20.10.2010 - IX R 56/09

    Keine verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Zweifel an der

  • FG Düsseldorf, 10.05.2007 - 11 K 2363/05

    Lediglich hälftige Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts i. S. d. § 17

  • FG München, 26.01.2006 - 5 V 3496/05

    Kein Halbeinkünfteverfahren für Einnahmen des Arbeitnehmers bei Ausübung von im

  • FG Schleswig-Holstein, 12.09.2019 - 4 K 113/17

    (Besteuerung nach § 6 AStG i.V.m. § 17 EStG bei Wegzug in die Schweiz - Vorherige

  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 190/06

    Einkommensteuer: Zeitliche Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei

  • BFH, 12.09.2007 - VIII R 38/04

    Kein Abzug von Zinsen für ein Refinanzierungsdarlehen nach Veräußerung der im

  • FG Köln, 27.07.2016 - 3 K 1137/12

    Bestandskräftige Feststellung laufender Einkünfte aufgrund einer vermeintlich

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06

    Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und

  • FG Düsseldorf, 02.12.2010 - 8 K 3349/06

    Halbabzugsverbot für Einbringungsverluste gem. § 20 UmwStG; Halbabzugsverbot;

  • FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1157/11

    Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Verlustabzugs bei Aktienverkäufen -

  • FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 2 K 172/05

    Einbringung von Stückaktien in eine GmbH als Veräußerungsvorgang i.S. des § 17

  • FG Düsseldorf, 09.07.2010 - 1 K 337/07

    Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR

  • FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 483/04

    Halbeinkünfteverfahren bei der Veräußerung von Bezugsrechten; Höhe des steuerlich

  • FG München, 08.12.2009 - 12 K 4089/06

    Inländische Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG sind im Veranlagungszeitraum 2001

  • FG Schleswig-Holstein, 30.10.2007 - 3 K 249/05

    Schuldzinsen für ein zur Tilgung von Verbindlichkeiten der GmbH aufgenommenes

  • FG Bremen, 27.04.2006 - 1 K 204/05

    Betriebsaufspaltung; unentgeltliche Überlassung des Betriebsgrundstücks an die

  • FG Sachsen, 08.07.2010 - 2 K 1052/06

    Anwendung des Halbabzugsverbots bei unter § 17 EStG fallender, zu einem Verlust

  • FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07

    § 3 c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG ist bei Aufgabeverlusten und

  • FG Münster, 15.12.2010 - 10 K 2061/05

    Veräußerungsverlust hindert nicht Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

  • FG Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 6 K 202/06

    Kürzungen der Aufwendungen für ein Betriebsgrundstück, das im Rahmen einer

  • FG Düsseldorf, 06.03.2018 - 9 K 298/15

    Zufluss von geldwerten Vorteilen i.R.d. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

  • FG München, 30.03.2010 - 13 K 3609/07

    Halbeinkünfteverfahren für Veräußerungsgewinn und -verluste mit ausländischen

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