Rechtsprechung
BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verteilung der Feststellungslast für das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 30.10.1990 - IX R 92/89
Revision mangels zureichender tatsächlicher Begründung von Beweisangebot
Auszug aus BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91
Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige (vgl. die Senatsurteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774;… vom 11. August 1987 IX R 143/86, BFH/NV 1988, 292, und vom 30. Oktober 1990 IX R 92/89, BFH/NV 1991, 390).In dem Urteil in BFH/NV 1991, 390 hat der Senat überdies ausgesprochen, daß die Einkünfteerzielungsabsicht auch dann zu verneinen ist, wenn sich die Beteiligten an dem Mietkaufmodell in den Streitjahren noch nicht entschieden haben, ob sie das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen wollen.
- BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83
Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß
Auszug aus BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91
Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige (vgl. die Senatsurteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774;… vom 11. August 1987 IX R 143/86, BFH/NV 1988, 292, …und vom 30. Oktober 1990 IX R 92/89, BFH/NV 1991, 390). - BFH, 11.08.1987 - IX R 143/86
Ermittlung des Einkommens für die Einkommensteuer - Gemeinsame Veranlagung von …
Auszug aus BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91
Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige (vgl. die Senatsurteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774; vom 11. August 1987 IX R 143/86, BFH/NV 1988, 292, …und vom 30. Oktober 1990 IX R 92/89, BFH/NV 1991, 390).
- BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86
Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein …
Auszug aus BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91
Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige (vgl. die Senatsurteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774;… vom 11. August 1987 IX R 143/86, BFH/NV 1988, 292, …und vom 30. Oktober 1990 IX R 92/89, BFH/NV 1991, 390). - BFH, 15.04.1992 - III R 96/88
Aufwendungen für Hotelbesichtigung als vorweggenommene Betriebsausgaben
Auszug aus BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91
Das entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der Aufwendungen erst dann als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sind, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen läßt, daß der Steuerpflichtige den Entschluß, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefaßt hat (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1983 VIII R 160/82, BFHE 140, 216, BStBl II 1984, 307; vom 15. April 1992 III R 96/88, BStBl II 1992, 819). - BFH, 29.11.1983 - VIII R 160/82
Abstandszahlung - Vertragsrücktritt - Werbungskosten
Auszug aus BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91
Das entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der Aufwendungen erst dann als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sind, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen läßt, daß der Steuerpflichtige den Entschluß, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefaßt hat (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1983 VIII R 160/82, BFHE 140, 216, BStBl II 1984, 307; vom 15. April 1992 III R 96/88, BStBl II 1992, 819).
- BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97
A)
Ferner spricht es auch gegen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht, wenn aus den Umständen im Einzelfall zu folgern ist, dass der Steuerpflichtige sich noch nicht endgültig entschieden hat, ob er sein Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).Das Revisionsgericht kann --neben der Überprüfung der insoweit maßgebenden Kriterien (…vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 118 FGO Tz. 78)-- die Feststellungen des FG nur darauf überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlussfolgerungen des FG sind rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (vgl. Senatsurteile vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).
- BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96
Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn …
Die Absicht, einen Überschuß zu erzielen, fehlt dann, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (BFH in BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658; und Urteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).Generell liegt die Feststellungslast für das Vorhandensein der Überschußerzielungsabsicht beim Steuerpflichtigen (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 301, und in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, zu 2.).
Das Revisionsgericht kann die Feststellungen des FG nur darauf prüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlußfolgerungen des FG sind rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und in BFH/NV 1994, 301).
- BFH, 28.10.1999 - VIII R 7/97
Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften aus Aktien
Das FG hätte vielmehr bei seiner Tatsachenwürdigung und Prognose den Umstand beachten müssen, daß X in Betracht des jederzeit ausübbaren Ankaufsrechts des Y stets und auch kurzfristig gewärtigen mußte, sein (wirtschaftliches) Eigentum an den Aktien an Y zu verlieren (vgl. hierzu auch die zu den vergleichbaren Fällen des sog. Mietkaufmodells bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ergangenen BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, unter 2. der Gründe, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, unter 2. der Gründe;… vom 11. August 1987 IX R 143/86, BFH/NV 1988, 292, unter 3. der Gründe;… vom 30. Oktober 1990 IX R 92/89, BFH/NV 1991, 390; vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).Bei dieser Sachlage kam der von X gewählten mittelfristigen Refinanzierung der Kapitalanlage keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 301, unter I. 2. der Gründe).
Die späteren Ereignisse --die Ausübung der Kaufoption seitens des Y bereits sieben Monate nach dem Erwerb der Aktien durch X-- bestätigen diese Annahme (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 301, unter I. 2. der Gründe).
- BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93
Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft
Getränkegroßhandel, dazu Anm. u. a. in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR- 1986, 236, und Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG- vom 18. November 1986 1 BvR 330/86, HFR 1988, 34, 35; ferner ohne Einschränkungen bei von Privaten betriebenen Gewerbebetrieben der Bundesgerichtshof - BGH- im Urteil vom 18. Januar 1968 VII ZR 101/65, BGHZ 49, 258, 260), es sei denn die Art. des Betriebs bzw. seine Bewirtschaftung sprächen von vornherein dagegen, weil das Unternehmen nach der Lebenserfahrung typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, persönlichen Neigungen der Steuerpflichtigen (…Urteile vom 26. November 1992 IV R 6/91, BFH/NV 1994, 240, 241; vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301, 302 betr.Insbesondere enthält die Würdigung des FG keine Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeinen Erfahrungssätze (vgl. zur revisionsgerichtlichen Überprüfung BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 301, 302).
- BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds
Ferner spricht es auch gegen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht, wenn aus den Umständen im Einzelfall zu folgern ist, dass der Steuerpflichtige sich noch nicht endgültig entschieden hat, ob er sein Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).Das Revisionsgericht kann --neben der Überprüfung der insoweit maßgebenden Kriterien (…vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 118 FGO Tz. 78)-- die Feststellungen des FG nur darauf überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlussfolgerungen des FG sind rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (vgl. Senatsurteile vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und in BFH/NV 1994, 301).
- BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?
Eine andere Beurteilung ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn nach den maßgebenden Verhältnissen des Streitjahres nicht feststeht, daß der Steuerpflichtige das Mietobjekt langfristig nutzen wird und auf die Dauer der Vermögensnutzung gesehen ein positives Gesamtergebnis erzielen kann, insbesondere aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu folgern ist, daß sich der Steuerpflichtige noch nicht endgültig entschieden hat, ob er das Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt dann im Zweifel der Steuerpflichtige (vgl. zuletzt das Senatsurteil in BFH/NV 1994, 301 m. w. N.).
- BFH, 12.03.2003 - X R 17/99
Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts
Die Schlussfolgerungen des FG haben schon dann Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (BFH-Urteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301). - BFH, 28.08.2003 - VII R 22/01
Unterbrechung der Zahlungsverjährung
Diese Schlussfolgerung des FG hat schon dann Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich ist (BFH-Urteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301). - BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95
Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht
Ferner spricht es auch gegen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht, wenn aus den Umständen im Einzelfall zu folgern ist, daß der Steuerpflichtige sich noch nicht endgültig entschieden hat, ob er sein Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301). - BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00
Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie
Die Absicht, einen Überschuss zu erzielen, fehlt dann, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (BFH in BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, und Urteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).b) Die Feststellung, ob der Steuerpflichtige die Absicht hatte, langfristig Einkünfte aus dem Objekt zu erzielen, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und in BFH/NV 1994, 301, zur revisionsrechtlichen Überprüfbarkeit).
- BFH, 18.11.2003 - VII R 5/02
Erledigung der Hauptsache; Eintritt der Zahlungsverjährung
- BFH, 14.05.2003 - XI R 8/02
Gewerblicher Grundstückshandel - finanzielle Schwierigkeiten, Zwangsverwaltung
- BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie
- BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98
Mietwohngrundstück; Überschuss-Erzielungsabsicht; auf Dauer angelegte Vermietung
- BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98
Einkommensteuer - Grundstück - Nutzungswert - Kostenmiete - Einliegerwohnung - …
- BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93
Rückkaufangebot bei Bauherrenmodell
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99
Überschusserzielungsabsicht bei Errichtung, Vermietung und Veräußerung von zwei …
- BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93
Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der …
- BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Wiederverkaufsgarantie
- FG München, 20.09.2010 - 5 V 886/10
Annahme einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit - …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2003 - 4 K 2699/98
Zur Einkünfteerzielungsabsicht beim kurzfristigen Halten eines bebauten …
- FG Düsseldorf, 17.04.1996 - 5 K 84/90
Erfassung der positiven und negativen Einkünfte bei der Ermittlung des …
- BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie
- FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94
Ansetzen von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Frist für die …
- BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99
Geschlossener Immobilienfonds, Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Hamburg, 15.08.1996 - III 2/96
Berücksichtigug von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; Vorliegen einer …
- FG Saarland, 14.06.1995 - 1 K 213/94
Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01
Keine Berücksichtigung von Vermietungsverlusten wegen privater Mitveranlassung
- FG Niedersachsen, 02.12.2003 - 8 K 10406/01
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Voraussetzungen der …
- FG Berlin, 11.03.1998 - 6 K 6305/93
- FG Niedersachsen, 04.06.1997 - IX 23/97
Gewinnerzielungsabsicht bei Wohnmobilvermietung; Steuerliche Anerkennung der …
- FG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - V 972/97
Anspruch auf Feststellung der für eine Grundstücksgemeinschaft erklärten …
- FG Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 12 K 138/95
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 EStG …
- FG Niedersachsen, 13.02.1997 - IX 251/96
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung von Wohnmobilen; …
- BFH, 24.10.1995 - IX B 106/95
Einkunftserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - I 210/99
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen
- FG Saarland, 27.10.2010 - 1 K 1275/07
Darlegungslast und Feststellungslast über den Zugang eines Verwaltungsakts beim …
- FG München, 10.12.1999 - 8 K 1252/97
Einkünfteerzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell mit …
- FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 54/03
Gewinnerzielungsabsicht bei Verträgen unter nahen Angehörigen
- FG München, 29.07.2002 - 13 K 3773/01
Auf Dauer angelegtes Mietverhältnis bei den Einkünften aus Vermietung und …
- FG Köln, 25.07.2000 - 13 K 2033/91
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Nachweis der …
- FG Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 6 K 471/97
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Vorliegen einer …