Rechtsprechung
   BFH, 31.07.2001 - IX R 15/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9738
BFH, 31.07.2001 - IX R 15/98 (https://dejure.org/2001,9738)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2001 - IX R 15/98 (https://dejure.org/2001,9738)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - IX R 15/98 (https://dejure.org/2001,9738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Absetzungen für Abnutzung - Eigentumswohnung - Schätzungsgrundsätze - Ermittlung der Bemessungsgrundlage - Wertermittlungsverordnung

  • Judicialis

    EStG § 21; ; EStG § ... 7 Abs. 5; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7; ; WertV 1988 § 7; ; WertV 1988 §§ 21 ff.; ; WertV 1988 § 22 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 2; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 5
    Eigentumswohnung; Kaufpreisaufteilung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 31.07.2001 - IX R 15/98
    Das FG weiche in seiner Entscheidung von anerkannten Schätzungsgrundsätzen ab, welche der BFH in seiner Entscheidung vom 15. Januar 1985 IX R 81/83 (BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252) aufgeführt habe.

    a) Für die Schätzung des Werts des Grund- und Boden- sowie des Gebäudeanteils kann die Wertermittlungsverordnung (WertV 1988) entsprechend herangezogen werden (BFH-Urteil in BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252).

    Da es der BFH in diesem Zusammenhang für ungeeignet hält, den Gebäudewert anhand des Vergleichswertverfahrens oder des Ertragswertverfahrens zu ermitteln (BFH-Urteile in BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183, und in BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252), verbleibt als einzig geeignete Verkehrswertermittlung das Sachwertverfahren nach den §§ 21 ff. WertV 1988.

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 86/97

    Gesamtkaufpreis

    Auszug aus BFH, 31.07.2001 - IX R 15/98
    Zu Recht geht das FG allerdings davon aus, dass das FA die Kaufpreisanteile, die auf den Grund- und Bodenanteil sowie auf den Gebäudeanteil entfallen, schätzen durfte (§ 162 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--); denn es fehlt eine Einigung der Vertragsparteien über den Grundstücksanteil im Gesamtkaufpreis, die grundsätzlich der Aufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude zugrunde zu legen ist, solange dagegen keine nennenswerten Zweifel bestehen (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183, m.w.N.).

    Der BFH als Revisionsgericht muss aber prüfen, ob das FG dabei die zutreffende Methode angewandt hat (BFH-Urteil in BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183, m.w.N.).

    Da es der BFH in diesem Zusammenhang für ungeeignet hält, den Gebäudewert anhand des Vergleichswertverfahrens oder des Ertragswertverfahrens zu ermitteln (BFH-Urteile in BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183, und in BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252), verbleibt als einzig geeignete Verkehrswertermittlung das Sachwertverfahren nach den §§ 21 ff. WertV 1988.

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 31.07.2001 - IX R 15/98
    Normalherstellungskosten i.S. des § 22 WertV 1988 sind jedenfalls Herstellungskosten und dazu rechnen nach § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) bei einem Gebäude alle Aufwendungen, die auf einer Herstellungsleistung für das Gebäude beruhen und die zum Verbrauch von Gütern oder zur Inanspruchnahme von Diensten geführt haben (zur Anwendbarkeit des § 255 HGB im Steuerrecht BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830).

    Sie bilden schon keine Ausgaben des herstellenden Bauträgers (vgl. zum Begriff der Aufwendungen BFH-Beschluss in BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; Senatsentscheidung vom 9. November 1993 IX R 81/90, BFHE 173, 97, BStBl II 1994, 289), sondern werden zu Kostenbestandteilen erst bei der Anschaffung des Gebäudes.

  • BFH, 21.10.1993 - IV R 87/92

    Steuer - Gewinnermittlung - Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 31.07.2001 - IX R 15/98
    Das Gleiche gilt jedenfalls für die Teile der Bauträgergemeinkosten, die den angemessenen Teil der nach § 255 Abs. 2 Sätze 2, 3 HGB zu berücksichtigenden notwendigen Gemeinkosten übersteigen (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 21. Oktober 1993 IV R 87/92, BFHE 172, 462, BStBl II 1994, 176).
  • BFH, 16.12.1981 - I R 131/78

    Verteilung des Überpreises - Teilwert eines Grundstücks - Bebautes Grundstück

    Auszug aus BFH, 31.07.2001 - IX R 15/98
    Dies folge aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 1981 I R 131/78 (BFHE 135, 185, BStBl II 1982, 320).
  • BFH, 09.11.1993 - IX R 81/90

    Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 31.07.2001 - IX R 15/98
    Sie bilden schon keine Ausgaben des herstellenden Bauträgers (vgl. zum Begriff der Aufwendungen BFH-Beschluss in BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; Senatsentscheidung vom 9. November 1993 IX R 81/90, BFHE 173, 97, BStBl II 1994, 289), sondern werden zu Kostenbestandteilen erst bei der Anschaffung des Gebäudes.
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 36/06

    Kaufpreisaufteilung bei einem gemischt genutzten Grundstück im Privatvermögen

    Zu Recht geht das FG allerdings davon aus, dass das FA die auf den Grund und Boden und das Gebäude entfallenden Kaufpreisanteile gemäß § 162 Abs. 1 AO schätzen durfte; denn es fehlt ausweislich des notariellen Kaufvertrags eine Einigung der Vertragsparteien über den Grundstücksanteil im Gesamtkaufpreis, die grundsätzlich der Aufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude zugrunde zu legen ist, solange dagegen keine nennenswerten Zweifel bestehen (BFH-Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 15/98, BFH/NV 2002, 324, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2003 - IX R 13/00

    Kaufpreisaufteilung bei Mietwohngrundstück

    Zu Recht geht das FG davon aus, dass das FA die auf den Grund und Boden und das Gebäude entfallenden Kaufpreisanteile gemäß § 162 Abs. 1 AO 1977 schätzen durfte; denn es fehlt eine Einigung der Vertragsparteien über den Grundstücksanteil im Gesamtkaufpreis, die grundsätzlich der Aufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude zugrunde zu legen ist, solange dagegen keine nennenswerten Zweifel bestehen (BFH-Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 15/98, BFH/NV 2002, 324, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2226/17

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen

    Der BFH fasse dies in seinem Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 15/98 wie folgt zusammen:.

    Der kalkulatorische Bauträgergewinn und allgemeine Bauträgergemeinkosten seien keine Herstellungskosten (BFH-Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 15/98).

    Der BFH fasse dies in seinem Urteil 31. Juli 2001 IX R 15/98 wie folgt zusammen:.

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2227/17

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen

    Der BFH fasse dies in seinem Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 15/98 wie folgt zusammen:.

    Der kalkulatorische Bauträgergewinn und allgemeine Bauträgergemeinkosten seien keine Herstellungskosten (BFH-Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 15/98).

    Der BFH fasse dies in seinem Urteil 31. Juli 2001 IX R 15/98 wie folgt zusammen:.

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2229/17

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen

    Der BFH fasse dies in seinem Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 15/98 wie folgt zusammen:.

    Der kalkulatorische Bauträgergewinn und allgemeine Bauträgergemeinkosten seien keine Herstellungskosten (BFH-Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 15/98).

    Der BFH fasse dies in seinem Urteil 31. Juli 2001 IX R 15/98 wie folgt zusammen:.

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2228/17

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen

    Der BFH fasse dies in seinem Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 15/98 wie folgt zusammen:.

    Der kalkulatorische Bauträgergewinn und allgemeine Bauträgergemeinkosten seien keine Herstellungskosten (BFH-Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 15/98).

    Der BFH fasse dies in seinem Urteil 31. Juli 2001 IX R 15/98 wie folgt zusammen:.

  • BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04

    Aufteilung der Werbungskosten nach dem Verhältnis der Verkehrswerte

    Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Gesamtaufwendungen zwei im unterschiedlichen Nutzungszusammenhang stehenden Wirtschaftsgütern zuzuordnen sind und diese Zuordnung nach dem jeweiligen Verhältnis der Verkehrswerte der betroffenen Wirtschaftsgüter zu erfolgen hat (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 2000 IX R 50, 51/97, BFH/NV 2000, 1396; vom 31. Juli 2001 IX R 15/98, BFH/NV 2002, 324; vom 20. August 2002 IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595).
  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2018 - 4 K 3174/16

    Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO: Unterlassen der eine Erkennbarkeit

    Der BFH fasse dies in seinem Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 15/98 wie folgt zusammen:.

    Der kalkulatorische Bauträgergewinn und allgemeine Bauträgergemeinkosten seien keine Herstellungskosten (BFH-Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 15/98).

  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2019 - 4 K 3176/16

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten für Bestimmung

    Der kalkulatorische Bauträgergewinn und allgemeine Bauträgergemeinkosten seien keine Herstellungskosten (BFH-Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 15/98).

    Der BFH fasse dies in seinem Urteil 31. Juli 2001 IX R 15/98 wie folgt zusammen:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht