Rechtsprechung
   BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19075
BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17 (https://dejure.org/2018,19075)
BFH, Entscheidung vom 13.03.2018 - IX R 16/17 (https://dejure.org/2018,19075)
BFH, Entscheidung vom 13. März 2018 - IX R 16/17 (https://dejure.org/2018,19075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,19075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG VZ 2013
    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

  • Bundesfinanzhof

    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

  • IWW

    § 34 Abs. 1, Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 44 Abs. 1 FGO, §§ 347 ff. der Abgabenordnung, § 357 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO, § 135 Abs. 1 FGO, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • IWW

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anwender ermäßigten Steuersatzes gemäß § 34 EStG auf Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Steuerpflichtigen; Begriff der Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 lit. a EStG

  • Betriebs-Berater

    Abfindung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte - Rechtsbehelf bei Zusammenveranlagung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Anwender ermäßigten Steuersatzes gemäß § 34 EStG auf Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abfindungszahlung als Entschädigung ? Außerordentliche Einkünfte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abfindungszahlung als Entschädigung - und ihre ermäßigte Besteuerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinsame Veranlagung - und der Einspruch eines Ehegatten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrags?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abfindungszahlung als Entschädigung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Sind Abfindungen ermäßigt zu besteuern?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abfindung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte - Rechtsbehelf bei Zusammenveranlagung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abfindungszahlung als Entschädigung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigte Abfindung auch bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Klarheit beim Steuerprivileg bei Abfindungen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Tarifbegünstigung bei Abfindungszahlungen - Umkehrung der Nachweisanforderungen?

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24 Nr 1a, EStG § 34 Abs 2 Nr 2
    Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 261, 258
  • NJW 2018, 2919
  • BB 2018, 1622
  • DB 2018, 1902
  • BStBl II 2018, 709
  • NZA-RR 2018, 511
  • NZG 2018, 1279
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Die gegen sie gerichtete Einspruchsentscheidung vom 20. August 2014 durfte damit nicht gegen sie ergehen und war somit rechtswidrig (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553, unter I.1.c).
  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Nach der Rechtsprechung des BFH enthält dieser Antrag jedoch sinngemäß zugleich den zulässigen Antrag auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, soweit sie gegen die Klägerin ergangen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, unter B.I.4.; vom 13. November 2008 V R 24/06, juris, Rz 11, und vom 17. Juli 2013 X R 28/13, BFH/NV 2014, 351, Rz 8).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 28/13

    Verfahren bei fehlendem Einspruch des anderen Ehegatten - Berichtigung der

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Nach der Rechtsprechung des BFH enthält dieser Antrag jedoch sinngemäß zugleich den zulässigen Antrag auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, soweit sie gegen die Klägerin ergangen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, unter B.I.4.; vom 13. November 2008 V R 24/06, juris, Rz 11, und vom 17. Juli 2013 X R 28/13, BFH/NV 2014, 351, Rz 8).
  • BFH, 13.11.2008 - V R 24/06

    Isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung - Abgabe der Umsatzsteuererklärung

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Nach der Rechtsprechung des BFH enthält dieser Antrag jedoch sinngemäß zugleich den zulässigen Antrag auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, soweit sie gegen die Klägerin ergangen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, unter B.I.4.; vom 13. November 2008 V R 24/06, juris, Rz 11, und vom 17. Juli 2013 X R 28/13, BFH/NV 2014, 351, Rz 8).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 85/07

    Zusammenballung von Einkünften - Berechnungsjahr

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Eine Zusammenballung von Einkünften ist nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige unter Einschluss der Entschädigung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge, erhalten hätte (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. Oktober 2008 IX R 85/07, BFH/NV 2009, 558, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 64/01

    Verzicht eines GmbH-Geschäftsführers auf Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG i.V.m. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt ferner voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, soweit er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dass dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (z.B. Senatsurteil vom 27. Juli 2004 IX R 64/01, BFH/NV 2005, 191, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 10.07.2008 - IX R 84/07

    Abfindung als Entschädigung

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 10. Juli 2008 IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II.2., m.w.N., und vom 25. August 2009 IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II.1.a).
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 33/13

    Außerordentliche Einkünfte beim Wechsel von unselbständiger zu selbständiger

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Das FG hat insoweit zutreffend auch die Renteneinkünfte des Klägers im Streitjahr berücksichtigt, da im Rahmen der Vergleichsberechnung zur Ermittlung der Ist-Größe nicht die Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Art der vereinnahmten Einkünfte im Streitjahr maßgebend sind, sondern die potenziell progressionssteigernde Wirkung der tatsächlich bezogenen Einkünfte (vgl. z.B. Senatsurteil vom 8. April 2014 IX R 33/13, BFH/NV 2014, 1358, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 20.12.2012 - III R 59/12

    Rechtsbehelfseinlegung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Selbst wenn angenommen würde, dass der den Rechtsbehelf einlegende Ehegatte bereits aufgrund der gemeinsamen, von beiden Eheleuten unterschriebenen Einkommensteuererklärung von dem anderen Ehegatten wirksam zur Vornahme aller im Besteuerungsverfahren erforderlichen Rechtshandlungen bevollmächtigt worden wäre, so ist für die wirksame Rechtsbehelfseinlegung des einen Ehegatten auch für den anderen erforderlich, dass der das Rechtsmittel führende Ehegatte unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er lege den Rechtsbehelf auch für den anderen Ehegatten ein (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Dezember 2012 III R 59/12, BFH/NV 2013, 709, Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 3/09

    Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17
    Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 10. Juli 2008 IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II.2., m.w.N., und vom 25. August 2009 IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II.1.a).
  • BFH, 23.11.2016 - X R 48/14

    Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

  • BFH, 08.04.2014 - IX R 28/13

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

  • FG Münster, 17.03.2017 - 1 K 3037/14

    Besteuerung der Abfindung - Fünftelregelung möglich auch wenn Arbeitnehmer die

  • FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20

    Qualifizierung der Abfindung eines (ehemaligen) Arbeitgebers als Entschädigung

    IX R 16/17, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2018, 709, Rz. 9; Urteil vom 12.03.2019 IX R 44/17, BStBl II 2019, 574, Rz. 10; jeweils m.w.N.).

    Eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1a EStG i.V.m. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt weiterhin voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, soweit er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dass dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (BFH in BStBl II 2018, 709, Rz. 9).

    Dass der Arbeitnehmer unter solchen Umständen bei Abschluss des Vertrags über die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses unter einem nicht unerheblichen tatsächlichen Druck stand, bedarf dann keiner weiteren tatsächlichen Feststellungen mehr (BFH in BStBl II 2018, 709, Rz. 14).

    Eine Zusammenballung von Einkünften ist nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige unter Einschluss der Entschädigung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge, erhalten hätte (vgl. z.B. BFH in BStBl II 2018, 709, Rz. 10).

  • BFH, 12.03.2019 - IX R 44/17

    Keine Steuersatzermäßigung für Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld

    Sie muss u.a. unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt, d.h. durch den Fortfall der erwarteten oder zu erwartenden Einnahmen sachlich begründet sein, und dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen sowie auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 10. Juli 2008 IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II.2., m.w.N., und vom 13. März 2018 IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 9, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2021 - VI R 50/18

    Kein Ansatz von pauschalen Kilometersätzen bei Benutzung von regelmäßig

    a) Bei Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden, kommt eine isolierte Aufhebung der gegenüber beiden Ehegatten erlassenen Einspruchsentscheidung in Betracht, wenn der Rechtsbehelf nur von einem Ehegatten eingelegt wird und dieser nicht unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er lege den Rechtsbehelf auch für den anderen Ehegatten ein (z.B. BFH-Urteil vom 13.03.2018 - IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 23, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 12.05.2022 - 5 K 141/18

    Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bei Umzug ins

    c) Es kann offenbleiben, ob die Abfindung zu den nach § 39b Abs. 3 Satz 9 EStG ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zählt und zu einer Zusammenballung von Einkünften führt (vgl. hierzu BFH, Urteile vom 13. März 2018, IX R 16/17, BStBl II 2018, 709; vom 8. April 2014, IX R 33/13, BFH/NV 2014, 1358).
  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2022 - 12 K 2861/19

    Keine Einnahmen der durch die ursprüngliche interne Teilung begünstigten Partei

    Bei Arbeitnehmern muss die Zahlung unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen, und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. März 2018 - IX R 16/17, BStBl II 2018, 709 und v. 12. März 2019 - IX R 44/17, BStBl II 2019, 574, jeweils m.w.N.).

    Eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG i.V.m. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt weiterhin voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, soweit er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dass dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (BFH-Urteil vom 13. März 2018 - IX R 16/17, BStBl II 2018, 709).

  • FG Münster, 22.08.2018 - 13 K 2941/15

    Entschädigungen - Steuerbarkeit von Schadensersatzzahlungen aufgrund der

    Während der BFH ein solches Tatbestandsmerkmal früher in ständiger Rechtsprechung angenommen hat (BFH-Urteile vom 11.1.2005 IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044; vom 14.12.2004 XI R 12/04, BFH/NV 2005, 1251; vom 24.10.1990 X R 161/88, BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337), hat er sich jüngst hierzu zweifelnd geäußert (BFH-Urteile vom 13.3.2018 IX R 16/17, BFHE nn, zum Sonderfall des Über-/ Unterordnungsverhältnisses; vom 23.11.2016 X R 48/14, BFHE 256, 290, BStBl II 2017, 383).
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21

    Von Versicherung im Rahmen einer Schadensregulierung erstatteter Steuerschaden im

    Die Entschädigung muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (BFH, Urteil vom 13.03.2018 IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709).
  • FG Hamburg, 12.09.2018 - 2 K 108/18

    Zuordnung einer Nachzahlung von Lohn für vorherige Jahre und Zahlung einer

    Die Zusammenballung von Einkünften ist nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige unter Einschluss der Entschädigung in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge, erhalten hätte (ständige Rechtsprechung, vergleiche BFH-Urteile vom 9. Oktober 2008 IX R 85/07, BFH/NV 2009, 558; vom 27. Januar 2010 IX R 31/09 BStBl II 2011, 28; vom 8. April 2014 IX R 33/13 BFH/NV 2014, 1358; vom 13. März 2018 IX R 16/17 - juris; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. November 2013 BStBl I 2013, 1326, Rz. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht