Rechtsprechung
   BFH, 07.07.1998 - IX R 16/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1042
BFH, 07.07.1998 - IX R 16/96 (https://dejure.org/1998,1042)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1998 - IX R 16/96 (https://dejure.org/1998,1042)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1998 - IX R 16/96 (https://dejure.org/1998,1042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 5, 5 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 5, § 5a
    Degressive AfA für neue Mietwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Dachgeschoßausbau - Degressive Abschreibung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Degressive Abschreibung bei Funktionszusammenhang mit Altbestand? (IBR 1999, 94)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 5, EStG § 7 Abs 5 a
    Dachgeschoßausbau

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 371
  • NJW 1999, 448 (Ls.)
  • NZM 1998, 1029
  • BB 1998, 1938 (Ls.)
  • BB 1998, 1938 L
  • DB 1998, 1894
  • BStBl II 1998, 625
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IX R 16/96
    Der BFH hat jedoch in ständiger Rechtsprechung (seit dem Beschluß des Großen Senats vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter C II 2) den Begriff "Gebäude" --für das Betriebs- und das Privatvermögen-- dahin ausgelegt, daß er auch selbständige Wirtschaftsgüter bildende Gebäudeteile umfaßt und diese damit besonderen AfA-Grundsätzen unterliegen können.

    Als solche selbständige Wirtschaftsgüter sind Gebäudeteile anzusehen, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen (z.B. Beschluß in BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter C II 3; Beschluß vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C II; vgl. dazu auch Blümich/Brandis, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 7 EStG Rz. 462 f.).

    Ein gemischtgenutztes Gebäude ist danach anhand der unterschiedlichen Nutzungsarten zu beurteilen; es ist höchstens in vier eigenständige Wirtschaftsgüter, (eigen- oder fremdbetrieblichen Zwecken sowie eigenen oder fremden Wohnzwecken dienende Gebäudeteile) aufzuteilen (vgl. Beschluß in BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter C II 3 d).

  • BFH, 25.11.1993 - IV R 68/92

    Umbau eines Gebäudes mit Zahnarztpraxis (§ 7 EStG )

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IX R 16/96
    Der Senat kann --wie die Vorinstanz-- offen lassen, ob durch den Ausbau des Dachgeschosses ein Neubau i.S. von § 7 Abs. 5, 5 a EStG (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhhofs --BFH-- vom 31. März 199 IX R 175/87, BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808, und vom 25. November 1993 IV R 68/92, BFH/NV 1994, 705) entstanden ist; die Klägerinnen haben jedenfalls mit dem Dachgeschoßausbau kein selbständiges unbewegliches Wirtschaftsgut hergestellt.

    Entscheidend ist, ob der Gebäudeteil --sofern er als selbständiges Wirtschaftsgut zu beurteilen ist-- in bautechnischer Hinsicht neu ist; eine lediglich zur Nutzungs- und Funktionsänderung führende bauliche Umgestaltung des vorhandenen Gebäudes ohne Beeinträchtigung seiner wesentlichen Substanz berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der degressiven AfA (vgl. Urteile in BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808, und in BFH/NV 1994, 705, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87

    AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IX R 16/96
    Der Senat kann --wie die Vorinstanz-- offen lassen, ob durch den Ausbau des Dachgeschosses ein Neubau i.S. von § 7 Abs. 5, 5 a EStG (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhhofs --BFH-- vom 31. März 199 IX R 175/87, BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808, und vom 25. November 1993 IV R 68/92, BFH/NV 1994, 705) entstanden ist; die Klägerinnen haben jedenfalls mit dem Dachgeschoßausbau kein selbständiges unbewegliches Wirtschaftsgut hergestellt.

    Entscheidend ist, ob der Gebäudeteil --sofern er als selbständiges Wirtschaftsgut zu beurteilen ist-- in bautechnischer Hinsicht neu ist; eine lediglich zur Nutzungs- und Funktionsänderung führende bauliche Umgestaltung des vorhandenen Gebäudes ohne Beeinträchtigung seiner wesentlichen Substanz berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der degressiven AfA (vgl. Urteile in BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808, und in BFH/NV 1994, 705, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IX R 16/96
    Als solche selbständige Wirtschaftsgüter sind Gebäudeteile anzusehen, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen (z.B. Beschluß in BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter C II 3; Beschluß vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C II; vgl. dazu auch Blümich/Brandis, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 7 EStG Rz. 462 f.).

    Der Gesetzgeber hat diese Rechtsprechung in § 7 Abs. 4 und 5 EStG durch die unterschiedlichen Abschreibungssätze für Wirtschaftsgebäudeteile einerseits und Wohngebäudeteile andererseits sowie durch den neu eingefügten § 7 Abs. 5 a EStG bestätigt (BFHE 176, 267, BStBl 1995, 281, a.a.O.; vgl. auch BTDrucks 8/900, S. 10).

  • BFH, 29.09.1994 - III R 80/92

    Ein eigenbetrieblich genutztes Gebäude ist auch dann ein einheitliches

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IX R 16/96
    Eine weitere Unterscheidung innerhalb des jeweils maßgebenden Nutzungs- und Funktionszusammenhangs ist nicht vorzunehmen (BFH-Urteil vom 29. September 1994 III R 80/92, BFHE 176, 93, BStBl II 1995, 72, zu § 4b des Investitionszulagengesetzes; vgl. auch Blümich/Schreiber, a.a.O., § 5 EStG Rz. 426 f., m.w.N.).
  • FG München, 01.03.1996 - 6 K 868/95

    Steuerliche Abschreibung von Herstellungskosten für Wohnungen; Ausbau eines

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - IX R 16/96
    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage, mit der die Klägerinnen nur noch AfA nach § 7 Abs. 5 EStG 1990 von den Herstellungskosten der drei Dachgeschoßwohnungen (358 826 DM) beanspruchten, wies das Finanzgericht (FG) durch sein in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 692 veröffentlichtes Urteil ab.
  • BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    a) Daß Aufwendungen einem bestimmten Gebäudeteil zugeordnet werden können, ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des BFH, wonach die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehenden Teile eines Gebäudes --höchstens-- vier eigenständige Wirtschaftsgüter (eigen- oder fremdbetrieblichen Zwecken sowie eigenen oder fremden Wohnzwecken dienender Gebäudeteil) darstellen (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter C. II. 3., und vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C. II.; vgl. auch Urteil des Senats vom 7. Juli 1998 IX R 16/96, BFHE 186, 371, BStBl II 1998, 625).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Der Große Senat geht im übrigen mit der Vorlage und der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, m.w.N.; BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 IX R 16/96, BFHE 186, 371, BStBl II 1998, 625; BFH-Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, zu C. II. 3.) davon aus, daß Teile eines Gebäudes, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, selbständige Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 1 EStG sind.
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 11 K 271/00

    Dachgeschosserneuerung und Aufstockung als Neubau eines fremden Wohnzwecken

    Eine degressive Abschreibung könne nicht für neu geschaffene Wohnungen gewährt werden, die in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit bereits vorhandenen Wohnzwecken dienenden Räumen stünden (so BFH-Urteil v. 7. Juli 1998 IX R 16/96, BStBl II 1998, 625).

    Das FA hat daher zutreffend die Aufwendungen für die neu geschaffenen Wohnungen im zweiten Obergeschoss und im Dachgeschoss als nachträgliche Herstellungskosten des selbständigen Wirtschaftsguts "fremden Wohnzwecken dienender Gebäudeteil" beurteilt (so auch BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 IX R 16/96, BStBl II 1998, 625, mit weiteren Nachweisen).

    Auch eine lediglich zur Nutzungs- und Funktionsänderung bzw. -erweiterung führende bauliche Umgestaltung des vorhandenen Gebäudeteils ohne Beeinträchtigung seiner wesentlichen Substanz würde nicht zur Inanspruchnahme der degressiven AfA berechtigen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 IX R 16/96, a. a. O., mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 04.05.2004 - XI R 43/01

    Dachausbau; wirtschaftliches Eigentum; degressive AfA

    Er stellt damit einen neu hergestellten, selbständigen unbeweglichen Gebäudeteil dar (Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., 2004, § 7 Rz. 170, m.w.N.; Ritzrow in Dankmeyer/Giloy, Einkommensteuer, Juni 2001, § 7 Rz. 334 ff.; Handzik in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, August 2003, § 7 EStG Rz. 467 ff., 472; Kirchhof/Lambrecht, Einkommensteuergesetz, 3. Aufl., 2003, § 7 Rz. 180 ff.; a.A. FG Münster vom 14. Juli 1992 6 K 7589/90 E, EFG 1993, 70), für den die degressive AfA nach § 7 Abs. 5, 5 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch genommen werden kann (BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 IX R 16/96, BFHE 186, 371, BStBl II 1998, 625; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Juli 1996, BStBl I 1996, 689).
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 11 K 271/04

    Degressive AfA bei Neuaufbau eines Daches

    Eine degressive Abschreibung könne nicht für neu geschaffene Wohnungen gewährt werden, die in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit bereits vorhandenen Wohnzwecken dienenden Räumen stünden (so BFH-Urteil v. 7. Juli 1998 IX R 16/96, BStBl II 1998, 625).

    Das FA hat daher zutreffend die Aufwendungen für die neu geschaffenen Wohnungen im zweiten Obergeschoss und im Dachgeschoss als nachträgliche Herstellungskosten des selbständigen Wirtschaftsguts "fremden Wohnzwecken dienender Gebäudeteil" beurteilt (so auch BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 IX R 16/96, BStBl II 1998, 625, mit weiteren Nachweisen).

    Auch eine lediglich zur Nutzungs- und Funktionsänderung bzw. -erweiterung führende bauliche Umgestaltung des vorhandenen Gebäudeteils ohne Beeinträchtigung seiner wesentlichen Substanz würde nicht zur Inanspruchnahme der degressiven AfA berechtigen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 IX R 16/96, a. a. O., mit weiteren Nachweisen).

  • FG München, 19.07.2007 - 5 K 87/06

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei dem Erwerb eines

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH -(vgl. z.B. BFH- Beschluss vom 30.01.1995 GrS 4/92, BStBl II 1995, 281 , m.w.N.; BFH-Urteil vom 07.07.1998 IX R 16/96, BFHE 186, 371 , BStBl II 1998, 625 ; BFH-Beschluss vom 26.11.1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242 , BStBl II 1974, 132 , zu C. II. 3.) sind Teile eines Gebäudes, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, selbständige Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 1 EStG.
  • BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04

    Dachgeschossausbau; Herstellung einer Eigentumswohnung

    Damit war die Wohnung vor der Begründung des Wohnungseigentums zum unselbständigen Bestandteil des einheitlich zu fremden Wohnzwecken genutzten Wirtschaftsgutes "Gebäude" geworden (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 IX R 16/96, BFHE 186, 371, BStBl II 1998, 625).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2002 - 2 K 211/01

    Zuordnung des Kaufpreises zu den einzelnen Wohnungen bei teils entgeltlichem,

    Das von der Klägerin erworbene Zweifamilienhaus ist in zwei Wirtschaftsgüter aufzuteilen, nämlich in die vermietete Wohnung im Dachgeschoss, aus der die Klägerin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, und die Wohnung im Erdgeschoss, die von den Eltern der Klägerin genutzt wird (z. B. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. November 1973 GrS 5/71, BStBl II 1974, 132 , Urteil des BFH vom 7. Juli 1998 IX R 16/96, BStBl II 1998, 625 ).
  • FG Düsseldorf, 01.07.2004 - 16 K 7407/00

    Vermietung und Verpachtung; Degressive AfA; Dachgeschossausbau;

    Zwar kann die degressive AfA nach § 7 Abs. 5 und 5a EStG nicht für eine neu geschaffene Wohnung gewährt werden, die in einem rechtlich unaufgeteilten Miethaus in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit bereits vorhandenen Wohnungen steht (zB BFH-Urteil vom 7.7.1998 IX R 16/96, BStBl II 1998, 625 - Dachgeschoßausbau ohne Eigentumswohnung - m.w.H.).
  • FG Hamburg, 02.03.2001 - II 387/99

    Berücksichtigung des Umbaus von zwei Einzelzimmern in eine Zweizimmerwohnung als

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG München, 10.09.2007 - 5 K 87/06

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei dem Erwerb eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 2098/01

    Aufteilung von Schuldzinsen im Zusammenhang

  • FG Thüringen, 20.02.2008 - III 539/04

    Keine Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 bei Schaffung eines neuen

  • FG München, 16.04.2002 - 13 K 1141/98

    Bemessungsgrundlage des selbständigen unbeweglichen Wirtschaftsguts

  • FG München, 03.11.1998 - 2 K 2491/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht