Rechtsprechung
| BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95; IX R 19/96; IX R 29/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Schuldzinsenabzug bei sowohl mit Eigenmitteln als auch mit Darlehen finanzierter Herstellung eines Gebäudes, das teils vermietet, teils selbstgenutzt werden soll - Gestaltungsmöglichkeiten1. Bei Doppelhaus (Zweifamilienhaus)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)
Mehr absetzen als erlaubt?
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, S. 3 Nr. 1
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zuordnung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei teils selbstgenutzten, teils vermieteten Wohnungen eines Bauprojektes
- Betriebs-Berater
Zuordnung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei teils selbstgenutzten, teils vermieteten Wohnungen eines Bauprojekts
Kurzfassungen/Presse (4)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1
Zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für den Schuldzinsenabzug bei Baudarlehen für die Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes - aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Schuldzinsen
- finanztip.de (Kurzinformation)
Baudarlehenszinsen als Werbungskosten
- finanztip.de (Kurzinformation)
Gemischt-genutzte Immobilien
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
So kommen Sie steuerlich bei der Finanzierung von gemischt genutzten Gebäuden gut weg
- grundeigentum-verlag.de (Entscheidungsbesprechung)
Schuldzinsenabzug bei einem Darlehen für die Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 9 Abs 1 Nr 1
Schuldzinsen; Zwei-Konten-Modell - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Steueroptimale Finanzierung von gemischtgenutzten Grundstücken" von StB Prof. Dr. Bernd Neufang und RA Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., original erschienen in: BB 2011, 1761 - 1764.
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 23.06.1995 - III 922/93
- BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95; IX R 19/96; IX R 29/96
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 187, 276
- NJW 1999, 1888 (Ls.)
- NZM 1999, 325
- BB 1999, 2387
- BB 1999, 409
- DB 1999, 411
- BStBl II 1999, 676
Wird zitiert von ... (98)
- BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00
Steuerrecht - Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung
Finanziert der Steuerpflichtige die Anschaffung eines Gebäudes, das nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nichtsteuerbaren) Selbstnutzung dient, mit Eigenmitteln und Darlehen, kann er die Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen tatsächlich zur Anschaffung des der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils verwendet (Anschluss an BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; gegen BMF-Schreiben vom 10. Dezember 1999, BStBl I 1999, 1130).*).Zur Begründung führte es in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1064 veröffentlichten Urteil aus, die Schuldzinsen, um die es hier gehe, seien nach den Grundsätzen aufzuteilen, die der Bundesfinanzhof (BFH) für die Zuordnung von Schuldzinsen zur Finanzierung der Herstellungskosten bei gemischt genutzten Gebäuden aufgestellt habe (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, und IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678).
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn und soweit das Darlehen tatsächlich zum Erzielen von Einkünften --im vorliegenden Falle von solchen aus Vermietung und Verpachtung-- verwendet worden ist (z.B. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2., und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.; BFH-Urteil in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, m.w.N.).
In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnet, indem er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich die Aufwendungen begleicht, die der Anschaffung oder Herstellung dieses Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind (vgl. i.E. BFH-Urteile in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; in BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678; in BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680).
a) Der Werbungskostenabzug setzt bei einem vom Steuerpflichtigen errichteten Gebäude voraus, dass die Herstellungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zugeordnet werden und dass diese gesondert zugeordneten Herstellungskosten (Entgelte für Lieferungen und Leistungen) auch tatsächlich mit Darlehensmitteln gezahlt werden (BFH-Urteil in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, unter 4. und 5. der Gründe).
Maßstab hierfür ist das Verhältnis der selbstgenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Einkünfteerzielungsabsicht dienen (vgl. i.E. BFH-Urteil in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, unter 4. der Gründe).
bb) Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und den gesondert zugeordneten Anschaffungskosten besteht ferner nur dann, wenn dieser Teil der Anschaffungskosten tatsächlich mit den dafür aufgenommenen Darlehensmitteln gezahlt worden ist (vgl. i.E. BFH-Urteil in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, unter 5. der Gründe).
- BFH, 25.01.2001 - IX R 27/97
Betriebliche Schulden
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn und soweit das Darlehen tatsächlich zum Erzielen von Einkünften verwendet worden ist (z.B. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2., und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.;… BFH-Urteile vom 2. August 1994 IX R 21/91, BFH/NV 1995, 203; vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BFHE 184, 80, BStBl II 1997, 772; vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676).Der wirtschaftliche Zusammenhang kann nicht durch eine bloße gedankliche Zuweisung des Steuerpflichtigen begründet werden (BFH-Urteile vom 19. August 1998 X R 96/95, BFHE 187, 21, BStBl II 1999, 353; in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676).
Er ist frei, wie er Fremd- und Eigenmittel verwendet; seine tatsächlich durchgeführte Entscheidung ist der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. dazu z.B. Beschluss in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 2.; Urteil in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676).
bb) Werden Darlehensmittel lediglich teilweise zur Einkünfteerzielung verwandt, so sind die für den Kredit entrichteten Zinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar (z.B. BFH-Beschluss in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 3. d, m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676).
- BFH, 09.07.2002 - IX R 40/01
Gemischt genutztes Gebäuden; Schuldzinsenabzug
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn und soweit das Darlehen tatsächlich zum Erzielen von Einkünften --im vorliegenden Falle von solchen aus Vermietung und Verpachtung-- verwendet worden ist (z.B. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2., und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.; BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, m.w.N.).In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnet, indem er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich die Aufwendungen begleicht, die der Anschaffung oder Herstellung dieses Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind (vgl. i.E. BFH-Urteile in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; vom 27. Oktober 1998 IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678; in BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680).
a) Der Werbungskostenabzug setzt bei einem vom Steuerpflichtigen errichteten Gebäude voraus, dass die Herstellungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zugeordnet werden und dass diese gesondert zugeordneten Herstellungskosten (Entgelte für Lieferungen und Leistungen) auch tatsächlich mit Darlehensmitteln gezahlt werden (BFH-Urteil in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, unter 4. und 5. der Gründe).
Maßstab hierfür ist das Verhältnis der selbstgenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Einkunfterzielungsabsicht dienen (vgl. i.E. BFH-Urteil in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, unter 4. der Gründe).
bb) Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und den gesondert zugeordneten Anschaffungskosten besteht ferner nur dann, wenn dieser Teil der Anschaffungskosten tatsächlich mit den dafür aufgenommenen Darlehensmitteln gezahlt worden ist (vgl. i.E. BFH-Urteil in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, unter 5. der Gründe).
- BFH, 27.10.1998 - IX R 19/96
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Finanziert der Steuerpflichtige die Errichtung von Eigentumswohnungen, von denen eine oder mehrere dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die andere(n) der (nichtsteuerbaren) Selbstnutzung dienen, mit Eigenmitteln und einem Darlehen, kann er die Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen (tatsächlich) zur Herstellung der der Einkünfteerzielung dienenden Eigentumswohnung(en) verwendet (Anschluß an BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95).Wie der Senat durch Urteil IX R 44/95 vom heutigen Tage entschieden hat, kann der Steuerpflichtige allerdings ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil dadurch zuordnen, daß er die Darlehensvaluta (und damit auch die für das Darlehen gezahlten Zinsen) tatsächlich zur Finanzierung der Herstellung dieses Gebäudeteils verwendet.
Nach den auch im Streitfall anwendbaren Grundsätzen des Urteils IX R 44/95 sind die von den Klägern gezahlten Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des eigenständigen Wirtschaftsgutes "fremden Wohnzwecken dienender Gebäudeteil" des Hauses A zu berücksichtigen, wenn und soweit die Kläger diesem Wirtschaftsgut die zu seiner Herstellung eingesetzten Aufwendungen zugeordnet und --objektiv nachprüfbar-- mit den aufgenommenen Fremdmitteln finanziert haben.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf die Gründe des Urteils IX R 44/95.
- BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Die Bemessungsgrundlage (d.h. die anteiligen Herstellungskosten) für die auf das jeweilige Arbeitszimmer entfallende AfA ist zu schätzen (§ 162 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--), soweit die Herstellungskosten nicht eindeutig einem Arbeitszimmer zugeordnet werden können (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276).Maßstab ist das Verhältnis der Nutzflächen der Arbeitszimmer zur gesamten Wohn-/Nutzfläche der Wohnung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 276; vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500; vom 5. September 1990 X R 3/89, BFHE 161, 549, BStBl II 1991, 389; R 13 Abs. 6 der Einkommensteuer-Richtlinien).
- BFH, 23.10.2001 - IX R 65/99 Ein allein rechtlicher Zusammenhang --etwa aufgrund einer Belastung des Grundstücks mit einer Hypothek-- reicht hierzu ebenso wenig aus wie eine bloße gedankliche Zuweisung des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BFHE 184, 80, BStBl II 1997, 772; vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; vom 19. August 1998 X R 96/95, BFHE 187, 21, BStBl II 1999, 353).
Das ist der Fall, wenn mit dem den Schuldzinsen zugrunde liegenden Darlehen die Herstellungs- oder Anschaffungskosten eines bestimmten Gebäudes oder Gebäudeteils finanziert werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676).
Das FG als Tatsacheninstanz muss feststellen, wofür das Darlehen und dementsprechend die Zinsen, deren Abzug als Werbungskosten begehrt wird, im Einzelfall tatsächlich verwendet worden sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, unter 2. der Gründe).
Es hat deshalb einen Zusammenhang des Darlehens H 004 mit der Wohnung 19/3 in Zweifel gezogen und war berechtigt, nach der Beweislast zu entscheiden; denn der Kläger trägt die Feststellungslast für das Vorliegen des wirtschaftlichen Zusammenhangs (vgl. BFH-Urteil in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676).
- BFH, 27.10.1998 - IX R 29/96
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Wie der Senat durch Urteil IX R 44/95 vom heutigen Tage entschieden hat, kann der Steuerpflichtige allerdings ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil dadurch zuordnen, daß er die Darlehensvaluta (und damit auch die für das Darlehen gezahlten Zinsen) tatsächlich zur Finanzierung der Herstellung dieses Gebäudeteils verwendet.Nach den auch im Streitfall anwendbaren Grundsätzen des Urteils IX R 44/95 sind die von den Klägern gezahlten Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des eigenständigen Wirtschaftsgutes "fremden Wohnzwecken dienender Gebäudeteil" zu berücksichtigen, wenn und soweit die Kläger diesem Wirtschaftsgut die zu seiner Herstellung eingesetzten Aufwendungen zugeordnet und --objektiv nachprüfbar-- mit den aufgenommenen Fremdmitteln finanziert haben.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf die Gründe des Urteils IX R 44/95.
- BFH, 02.09.2008 - VIII R 2/07
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten - § 12 Nr. 3 EStG ist …
Denn er ist frei, wie er Fremd- und Eigenmittel verwendet; seine tatsächlich durchgeführte Entscheidung ist der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B.I.2. der Entscheidungsgründe; BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676).b) Abgesehen davon war der zur Erzielung der Zinseinnahmen angelegte Veräußerungsgewinn Eigenkapital, dessen Einsatz eine Geltendmachung von Fremdkapitalkosten unabhängig davon ausschließt, dass der Steuerpflichtige die zur Einkünfteerzielung eingesetzten Mittel auch durch Fremdfinanzierung hätte aufbringen können (vgl. BFH-Urteil in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676 zur Maßgeblichkeit der tatsächlich gewählten Finanzierungsform für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung).
- BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09
Schadensrecht - Schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen?
Zu den Werbungskosten gehören insbesondere auch die Schuldzinsen, die - wie hier - im Falle des Erwerbs eines Vermietungsobjektes für das zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung veranlasste Darlehen geleistet werden (BFH, BStBl II 1999, 676 f.). - BFH, 08.04.2003 - IX R 36/00
Die Darlehensfalle für Immobilienkäufer
Das ist beispielsweise der Fall, wenn mit dem den Schuldzinsen zugrunde liegenden Darlehen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudes oder Gebäudeteils finanziert werden (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, …und vom 23. Oktober 2001 IX R 65/99, BFH/NV 2002, 341).b) Ein allein rechtlicher Zusammenhang --etwa aufgrund einer Besicherung des Grundstücks-- reicht hierzu ebenso wenig aus wie eine bloße gedankliche Zuweisung des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BFHE 184, 80, BStBl II 1997, 772; in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; vom 19. August 1998 X R 96/95, BFHE 187, 21, BStBl II 1999, 353).
- BFH, 21.09.2005 - X R 46/04
Nichtabziehbare Betriebsausgaben; zweistufige Prüfung des Schuldzinsenabzugs; …
- BFH, 16.04.2002 - IX R 65/98
Gemischt genutzte Gebäude; Zuordnung von Darlehenszinsen
- BFH, 01.03.2005 - IX R 58/03
Steuerrecht - Darlehenszinsen als Werbungskosten?
- BFH, 16.09.1999 - IX R 42/97
Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung
- BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01
Fremdvergleich - Kaufvertrag zwischen nahen Angehörigen
- BFH, 30.06.2003 - IX B 1/03
Wirtschaftlicher Zusammenhang von Darlehen mit Einkünften aus VuV bei zum Teil zu …
- BFH, 01.10.2002 - IX R 72/99
Steuerrecht - Notargebühren als Werbungskosten
- FG Köln, 17.08.2004 - 5 K 5647/03
Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften
- BFH, 25.03.2003 - IX R 22/01
Steuerrecht - Darlehenszinsen als Werbunkskosten
- BFH, 30.08.2012 - IV R 48/09
Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Umlaufvermögen unterfallen nicht …
- FG Köln, 15.05.2001 - 1 K 8999/99
Schuldzinsenabzug bei gemischter Finanzierung
- FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 2098/01
Aufteilung von Schuldzinsen im Zusammenhang
- BFH, 27.10.1998 - IX R 39/96
Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude
- BFH, 27.10.1998 - IX R 59/95
Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude
- BFH, 01.10.2002 - IX R 12/00
Abschlussgebühr als Werbungskosten abziehbar
- BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - …
- FG Hessen, 21.11.2005 - 11 K 4434/00
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten bei Abführung einer …
- BFH, 01.12.2010 - IV R 17/09
Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Gewinn …
- FG Hamburg, 12.06.2003 - VI 220/01
Anforderungen an ein Angehörigen-Mietverhältnis
- FG München, 24.11.2004 - 1 K 4042/03
Zuordnung von Schuldzinsen; Abgrenzung Herstellungs- und Erhaltungsaufwand; …
- FG München, 07.07.1999 - 1 K 3933/94
Zuordnung von Schuldzinsen für unterschiedlich hoch verzinsliche Darlehen bei …
- FG Baden-Württemberg, 02.02.2000 - 12 K 284/99
Einkommensteuer 1991 und 1992
- BFH, 14.01.2004 - IX R 34/01
Vorfälligkeitsentschädigung
- BFH, 25.09.2007 - IX R 43/06
Vermietung - Erhaltungsaufwand für teilvermietetes Zweifamilienhaus
- FG Köln, 20.10.2011 - 15 K 1052/08
- BFH, 13.06.2002 - IX B 215/01
Gemischt genutztes Gebäude; Schuldzinsenabzug; Zuordnung von Darlehensmitteln
- BFH, 03.12.2002 - IX R 14/00
Drittaufwand; Schuldzinsen nach Schuldbeitritt
- BFH, 22.09.2005 - IX R 44/03
Vermietung - "Sondertilgung" für Fremdwährungskredit nicht abziehbar
- BFH, 04.08.2009 - IX B 56/09
Aufteilung von Anschaffungskosten bei gemischt genutzten Grundstücken in …
- FG Düsseldorf, 07.09.2001 - 18 K 5112/94
Leibrentenversicherung; Einmalbetrag; Fremdfinanzierung; …
- BFH, 13.06.2002 - IX B 205/01
- BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
Immobiliengeschäft unter Ehegatten - Verkauf eines Anteils an einer Mietwohnung
- BFH, 05.03.2007 - IX B 2/07
Schuldzinsen - Gemischt genutzte Gebäude richtig finanzieren
- FG Niedersachsen, 09.03.2000 - 10 K 297/97
Vermietung und Verpachtung - Zuordnung von Darlehen
- BFH, 01.10.2002 - IX 72/99
- FG Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 8 K 75/03
Steuerrechtliche Anerkennung eines Kaufvertrags - wirtschaftlicher Zusammenhang …
- FG Köln, 29.11.2000 - 11 K 3312/96
Schuldzinsenabzug bei mehreren Eigentumswohnungen
- FG Düsseldorf, 13.04.2010 - 13 K 2442/07
Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten; Finanzierungszusammenhang zwischen …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 65/01
Zwangsverwaltung; VuV-Einkünfte
- BFH, 07.04.2005 - IX B 39/05
Werbungskostenabzug bei Darlehenszinsen
- FG Baden-Württemberg, 25.11.1999 - 14 K 183/96
Einkommensteuer 1989 und 1990
- FG Berlin, 16.08.2004 - 8 K 6100/02
So retten Sie "verunglückte" Finanzierungen
- FG Sachsen, 14.08.2006 - 1 V 599/06
Kein Verwertungsverbot bei unter Vorbehalt der Nachprüfung stehendem Bescheid; …
- FG Münster, 16.05.2001 - 10 K 4759/99
- FG München, 31.01.2003 - 13 K 1866/00
Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und …
- FG München, 25.03.2003 - 6 K 1041/00
Schuldzinsen bei VuV, wenn das ursprünglich fremdgenutzte Objekt später in …
- BFH, 18.06.2003 - IX B 199/02
NZB: Nachzahlungszinsen
- BFH, 21.04.2004 - IX B 155/03
Fehlende Entscheidungsgründe führen als Verfahrensmangel zur Urteilsaufhebung und …
- BFH, 07.11.2005 - X B 70/05
Abgrenzung Finanzierungskosten - Anschaffungskosten
- BFH, 10.01.2008 - IX B 127/07
Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung nach unentgeltlicher Übertragung …
- BFH, 10.02.2005 - IX B 150/04
Abgekürztes Urteil nach § 105 Abs. 5 FGO
- FG Münster, 28.05.2001 - 4 K 1392/99
Wohnungserwerb vom Ehemann
- BFH, 18.12.2002 - IX B 167/02
Schuldzinsenabzug; Zuordnung bei einheitlich finanzierten Häusern
- BFH, 16.10.2006 - IV B 163/04
Betriebsausgabeabzug von Schuldzinsen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 14 K 2286/05
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für bauordnungsrechtlich nicht vermietbare …
- BFH, 22.12.2011 - III R 99/07
Verfassungskonformität des eingeschränkten Schuldzinsenabzugs bei Überentnahmen …
- FG Köln, 14.11.2006 - 8 K 4710/03
Nachzahlungszinsen als Werbungskosten
- BFH, 06.04.2000 - IX B 132/99
- BFH, 25.05.2011 - IX R 22/10
Schuldzinsenabzug, Verwendung von Darlehensmitteln
- FG Baden-Württemberg, 13.07.2009 - 9 K 251/07
Umwidmung von Darlehen auf andere, bereits bestehende Einkunftsquellen
- FG Düsseldorf, 13.11.2002 - 16 K 1831/00
Werbungskosten; Kapitalvermögen; Schuldzinsen; Zweckänderung eines Darlehens; …
- FG Münster, 24.01.2003 - 5 K 5576/99
Begriff der Schuldzinsen in § 9a Nr. 2 Satz 2 EStG 1997
- FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 284/02
Steuerrechtliche Anerkennung eines mit einem Darlehensvertrag wirtschaftlich …
- FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung eines unbebauten Grundstücks und …
- FG Münster, 13.10.2006 - 11 K 1377/04
Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Anerkennung von Schuldzinsen bei …
- FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
Höhe von als Werbungskosten (WK) bei den Einkünften aus Vermietung und …
- FG Münster, 08.05.2001 - 1 K 5312/98
Wohnungsvermietung an eigenes Kind
- FG Münster, 05.11.2002 - 1 K 4938/01
Abzug von Verwaltungskostenbeiträgen neben § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG 1997 als …
- FG Münster, 09.01.2008 - 10 K 3034/06
Nachzahlungszinsen nach § 233a Einkommensteuergesetz (EStG) als …
- FG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 13 K 37/04
Schuldzinsen als Werbungskosten - Vermietung und Verpachtung bei teilweise selbst …
- FG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - 8 K 233/05
Abziehbarkeit von Zinsen aus Refinanzierungsdarlehen für die Anschaffung einer …
- FG Düsseldorf, 20.01.2011 - 14 K 2239/09
- FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10
Übernachtungspauschalen bei Berufskraftfahrern keine zusätzlichen Werbungskosten
- FG München, 26.11.1999 - 13 K 1091/99
Jahreswagenverkauf durch Arbeitnehmer eines Kfz-Herstellers kein Gewerbebtrieb; …
- FG Münster, 10.12.1999 - 11 K 69/99
Abschlussgebühr eines Bausparvertrages nicht vom
- FG Hessen, 21.08.2000 - 13 K 3311/98
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
- FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 1608/98
Zur steuerlichen Anerkennung von
- FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2005 - 2 K 842/03
Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften; …
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2005 - 10 K 367/04
Kein Abzug nachträglicher Werbungskosten in Form von Schuldzinsen bei …
- FG München, 27.11.2000 - 13 K 1407/95
Aufteilung von Finanzierungskosten auf eine selbstgenutzte und eine vermietete …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2001 - 1 K 2430/99
Einkommensteuer; Aufteilung von Schuldzinsen
- FG München, 26.09.2001 - 13 K 4425/96
Schuldzinsen als Werbungskosten; wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften …
- FG München, 21.11.2001 - 13 V 3190/01
Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben; Aufteilung nach dem …
- FG München, 21.11.2001 - 13 V 2937/01
Nachhaltigkeit (Merkmal einer gewerblichen Betätigung); privates …
- FG Nürnberg, 05.02.2002 - I 93/00
Schuldzinsenabzug bei teilweiser Vermietung von Gebäuden
- FG Rheinland-Pfalz, 06.11.2002 - 3 K 2291/00
Kosten für Grundschuldbestellung sind neben dem Werbungskostenpauschbetrag als …
- FG Hamburg, 02.09.2003 - VII 145/01
Schuldzinsen als Werbungskosten
- FG Hamburg, 09.08.2006 - 5 K 212/03
Schuldzinsen als Werbungskosten bei gemischt genutztem Grundstück
Rechtsprechung
| BFH, 27.10.1998 - IX R 19/96; BFH |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1
- DER BETRIEB
Schuldzinsenabzug bei sowohl mit Eigenmitteln als auch mit Darlehen finanzierter Herstellung eines Gebäudes, das teils vermietet, teils selbstgenutzt werden soll - Gestaltungsmöglichkeiten2. Bei Eigentumswohnungen, soweit tatsächlich für Vermietungsobjekt verwendet
- rechtsportal.de
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, S. 3 Nr. 1
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
- Judicialis
- Betriebs-Berater
Zuordnung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei teils selbstgenutzten, teils vermieteten Wohnungen eines Bauprojektes
- Betriebs-Berater
Zuordnung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei teils selbstgenutzten, teils vermieteten Wohnungen eines Bauprojekts
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1
Schuldzinsenabzug bei Baudarlehen für die Herstellung von Eigentumswohnungen, die teils vermietet, teils selbstgenutzt werden - finanztip.de (Kurzinformation)
Baudarlehenszinsen als Werbungskosten
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 06.12.1995 - 7 K 1073/91
- BFH, 27.10.1998 - IX R 19/96; BFH
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 187, 281
- BB 1999, 2389
- BB 1999, 409
- DB 1999, 413
- BStBl II 1999, 678
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00
Steuerrecht - Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung
Zur Begründung führte es in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1064 veröffentlichten Urteil aus, die Schuldzinsen, um die es hier gehe, seien nach den Grundsätzen aufzuteilen, die der Bundesfinanzhof (BFH) für die Zuordnung von Schuldzinsen zur Finanzierung der Herstellungskosten bei gemischt genutzten Gebäuden aufgestellt habe (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, und IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678).In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnet, indem er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich die Aufwendungen begleicht, die der Anschaffung oder Herstellung dieses Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind (vgl. i.E. BFH-Urteile in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; in BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678; in BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680).
- BFH, 16.04.2002 - IX R 65/98
Gemischt genutzte Gebäude; Zuordnung von Darlehenszinsen
In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnet, indem er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich die Aufwendungen begleicht, die der Anschaffung und Herstellung dieses Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind (vgl. im Einzelnen BFH-Urteile in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; vom 27. Oktober 1998 IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678; IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680). - BFH, 09.07.2002 - IX R 40/01
Gemischt genutztes Gebäuden; Schuldzinsenabzug
In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnet, indem er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich die Aufwendungen begleicht, die der Anschaffung oder Herstellung dieses Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind (vgl. i.E. BFH-Urteile in BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; vom 27. Oktober 1998 IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678; in BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680).
- FG Köln, 29.11.2000 - 11 K 3312/96
Schuldzinsenabzug bei mehreren Eigentumswohnungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 13.04.2010 - 13 K 2442/07
Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten; Finanzierungszusammenhang zwischen …
Von einem Finanzierungszusammenhang zwischen Darlehen und Einkünften ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum Abzug von Schuldzinsen beim Erwerb von Immobilien (BFH- Urteile vom 27.Oktober 1998 IX R 44/95, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFHE- 187, 276, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1999, 676;… IX R 59/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH- BFH/NV- 1999, 764; IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl. II 1999, 678; IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl. II 1999, 680;… IX R 39/96, BFH/NV 1999, 765;… BFH- Urteil vom 23. Oktober 2001 IX R 65/99, BFH/NV 2002, 341;… BFH- Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 990;… BFH- Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264 und BFH- Urteil vom 1. April 2009, IX R 35/08, BFHE 224, 533, BStBl. II 2009, 663), der der Senat folgt und die er auf den hier zu entscheidenden Fall für übertragbar hält, auszugehen, wenn der Kaufpreis tatsächlich mit der Darlehnsvaluta gezahlt worden ist.Die objektive Feststellungs- und Beweislast für das Vorliegen eines wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen Darlehen und Einkünften trägt der Steuerpflichtige (vgl. zu dem Ganzen BFH- Urteile vom 27.Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl. II 1999, 676;… IX R 59/95, BFH/NV 1999, 764; IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl. II 1999, 678; IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl. II 1999, 680;… IX R 39/96, BFH/NV 1999, 765;… BFH- Urteil vom 23. Oktober 2001 IX R 65/99, BFH/NV 2002, 341;… BFH- Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 990;… BFH- Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264 und BFH- Urteil vom 1. April 2009, IX R 35/08, BFHE 224, 533, BStBl. II 2009, 663).
- BFH, 07.04.2005 - IX B 39/05
Werbungskostenabzug bei Darlehenszinsen
Nach der BFH-Rechtsprechung setzt der Werbungskostenabzug von Darlehenszinsen bei einem Gebäude mit unterschiedlich genutzten Eigentumswohnungen voraus, dass der Steuerpflichtige der jeweils vermieteten --ein eigenständiges Wirtschaftsgut bildenden Gebäudeteil-- Eigentumswohnung die auf diese entfallenden Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten gesondert zuordnet und die so zugeordneten Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten mit Geldbeträgen aus dem dafür aufgenommenen Darlehen gesondert bezahlt (zu Herstellungsfällen: BFH-Urteile vom 25. März 2003 IX R 22/01, BFHE 202, 171, BStBl II 2004, 348;… IX R 38/00, BFH/NV 2003, 1049; grundlegend BFH vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678; IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680;… IX R 59/95, BFH/NV 1999, 764;… IX R 39/96, BFH/NV 1999, 765; dazu Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 10. Dezember 1999, BStBl I 1999, 1130; zu Anschaffungsfällen: BFH vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389;… IX R 40/01, BFH/NV 2003, 23; dazu BMF vom 24. April 2003, BStBl I 2003, 287). - BFH, 30.11.2000 - IX B 127/00 Das Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 19/96 (BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678) betrifft den Schuldzinsenabzug bei Baudarlehen für mehrere Eigentumswohnungen, von denen einige vermietet und andere selbst genutzt sind.
- BFH, 29.08.2001 - IX B 67/01 Die Vorentscheidung entspricht dem BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 19/96 (BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678).
- FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
Höhe von als Werbungskosten (WK) bei den Einkünften aus Vermietung und …
Dieselben Rechtsgrundsätze finden Anwendung bei der Finanzierung der Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von ETWen, von denen eine oder mehrere zur Vermietung und die andere(n) zur Selbstnutzung bestimmt ist bzw. sind (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678 und IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680;… Stuhrmann in Blümich, EStG, § 21 Rdnr. 177a). - FG München, 26.11.1999 - 13 K 1091/99
Jahreswagenverkauf durch Arbeitnehmer eines Kfz-Herstellers kein Gewerbebtrieb; …
Ihm gegenüber beruhen die BFH-Entscheidungen zum Zwei- oder Dreikontenmodell (Beschluß des Großen Senats vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BStBl II 1998, 193 ) und zum erweiterten Schuldzinsenabzug (Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BStBl II 1999, 676 ; IX R 19/96, BStBl II 1999, 678 , und IX R 29/96, BStBl II 1999, 680 ) auf völlig anderen Sachverhalten und wirtschaftlichen Hintergründen. - FG Hessen, 21.08.2000 - 13 K 3311/98
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
- FG Hamburg, 02.09.2003 - VII 145/01
Schuldzinsen als Werbungskosten
