Rechtsprechung
   BFH, 26.05.1992 - IX R 190/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7831
BFH, 26.05.1992 - IX R 190/87 (https://dejure.org/1992,7831)
BFH, Entscheidung vom 26.05.1992 - IX R 190/87 (https://dejure.org/1992,7831)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - IX R 190/87 (https://dejure.org/1992,7831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Aufteilung der Anschaffungskosten für das Erbbaurecht in einen Gebäudewertanteil und einen nicht auf den Gebäudewert entfallenden Anteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.01.1971 - IV 123/65

    Grund und Boden - Veräußerung - Gewinnermittlung - Aufstehende Gebäude -

    Auszug aus BFH, 26.05.1992 - IX R 190/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist vielmehr bei der Aufteilung von Anschaffungskosten für den Erwerb eines bebauten Grundstücks in solche für Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits grundsätzlich von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber auszugehen (BFH-Urteil vom 21. Januar 1971 IV 123/65, BFHE 102, 464, BStBl II 1971, 682; Senatsurteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252).
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 26.05.1992 - IX R 190/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist vielmehr bei der Aufteilung von Anschaffungskosten für den Erwerb eines bebauten Grundstücks in solche für Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits grundsätzlich von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber auszugehen (BFH-Urteil vom 21. Januar 1971 IV 123/65, BFHE 102, 464, BStBl II 1971, 682; Senatsurteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252).
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 86/97

    Gesamtkaufpreis

    Zutreffend geht das FG davon aus, dass eine Einigung der Vertragsparteien über den Grundstücksanteil im Gesamtkaufpreis grundsätzlich der Aufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude zugrunde zu legen ist, solange dagegen keine nennenswerten Zweifel bestehen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 143, 61, 65, zu 1a, BStBl II 1985, 252, und vom 26. Mai 1992 IX R 190/87, BFH/NV 1993, 92).
  • BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12

    Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten

    Bindend ist eine vertragliche Einigung, solange keine nennenswerten Zweifel an der getroffenen Aufteilung eines Gesamtpreises bestehen; das gilt auch für den Fall einer schätzweisen Aufteilung durch die Parteien, wenn die Grundlagen der Schätzung nachvollziehbar und überzeugend sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183; vom 26. Mai 1992 IX R 190/87, BFH/NV 1993, 92).
  • BFH, 15.11.1994 - IX R 73/92

    Berlin - Erbbauverpflichtete - Objektzusammenführung

    Die gesamten Anschaffungskosten entfallen auf das Gebäude, wenn der Erwerber dem bisherigen Erbbauberechtigten nachweislich nur etwas für den Gebäudeanteil gezahlt hat, während er gegenüber dem Erbbauverpflichteten (Grundstückseigentümer) nur zur Zahlung des laufenden Erbbauzinses verpflichtet ist (Senatsurteil vom 26. Mai 1992 IX R 190/87, BFH/NV 1993, 92).
  • BFH, 14.10.1998 - IV B 27/98

    NZB; Beweiswürdigung; ausländische Zeugen

    a) Die Entscheidung, ob das Gericht von der Möglichkeit einer konsularischen Vernehmung im Ausland Gebrauch macht, liegt in dessen Ermessen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 1992 VIII B 76/91, BFH/NV 1993, 92, und vom 16. September 1993 IV B 50/93, BFH/NV 1994, 449).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 11 K 7095/06

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Werbungskosten1995

    Nur wenn der Erbbauzins so niedrig bemessen ist, dass er den Nutzungsvorteil des Erbbauberechtigten nicht wiedergibt, könnte sich ein eigenständiger Verkehrswert für den Bodenanteil des Erbbaurechts ergeben (siehe auch BFH, Urteil vom 26. Mai 1992 - IX R 190/87, BFH/NV 1993, 92).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 7 B 7416/06

    Aussetzung der Vollziehung eines Feststellungsbescheides - Antragsbefugnis von

    Damit ergibt sich auch keine Aufteilung nur auf das Gebäude wie in dem Urteil des Bundesfinanzhofesvom 26.05.1992 (IX R 190/87, BFH/NV 1993, 92).
  • FG Hamburg, 05.08.2000 - II 231/00

    Zur Bemessungsgrundlage der AfA bei Erwerb bebauter Erbbaurechtsgrundstücke

    Entgegen der Auffassung der Kläger gelten diese Grundsätze indes auch für den Erwerb von bebauten Erbbaurechten; auch dann dürfen von den Gesamtanschaffungskosten nur die auf Gebäude und Außenanlagen entfallenden als Bemessungsgrundlage für die AfA nach § 7b EStG genommen werden; weder Erbbauzinsen noch sonstige Aufwendungen für den Erwerb des Erbbaurechts als solchem können in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden (vgl. BFH, Urteile vom 26.5.1992 IX R 190/87, BFH/NV 1993, 92 f.; vom 8.6.1994 X R 51/91, BStBl 1994 II 779 ff., vom 27.7.1994 X R 126/93, BStBl 1995 II 109 ff., und X R 141/93, BStBl 1995 II 111 f., sowie vom 15.11.1994 IX R 73/92, BStBl 1995 II 374 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht