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   BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12   

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https://dejure.org/2013,23727
BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12 (https://dejure.org/2013,23727)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2013 - IX R 21/12 (https://dejure.org/2013,23727)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - IX R 21/12 (https://dejure.org/2013,23727)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • openjur.de

    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 23 Abs 1 Nr 1
    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • Bundesfinanzhof

    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 23 Abs 1 Nr 1 EStG 2002
    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 21
    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei fehlender Entscheidung für Vermietung oder Verkauf eines Objekts

  • rewis.io

    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eines Einfamilienhauses mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht; Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Werbungskostensabzug bei behelfsmäßiger Eigennutzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung - heute: Eigennutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maklerkosten aus Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eines Einfamilienhauses mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskostenabzug trotz vorübergehender Eigennutzung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

    Auszug aus BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12
    Eine andere Beurteilung lasse sich auch nicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Juli 2003 IX R 102/00 (BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940) stützen, worin der BFH zwar feststellte, dass eine Vermietungsabsicht --nach dem Ende einer auf Dauer angelegten Vermietung-- so lange nicht aufgegeben werde, wie sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine erneute Vermietung bemühe, selbst wenn er daneben Verkaufsbemühungen unternehme.

    Das FG entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt; es ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II.2.c, und in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940).

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12
    Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer (fort-)bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12
    Das FG entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt; es ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II.2.c, und in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940).
  • BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10

    Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

    Auszug aus BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12
    Entgegen der Auffassung der Kläger ist aus dem Umstand, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10, BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275), nicht zu folgern, dass alle Aufwendungen auf eine Immobilie, die während der genannten Frist anfallen, Werbungskosten im Rahmen von § 21 EStG sein müssen.
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12
    Die Einzelfallumstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind in erster Linie ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279, m.w.N.).
  • FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17

    Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

    Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580; BFH-Urteil vom 09. Juli 2013 - IX R 21/12 -, BFH/NV 2013, 778).
  • BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18

    Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst (z.B. BFH-Urteile vom 01.12.2015 - IX R 9/15, BFHE 252, 401, BStBl II 2016, 335, Rz 20; vom 19.08.2004 - VI R 103/01, BFH/NV 2005, 48, und vom 02.12.2005 - VI R 63/03, BFHE 212, 118, BStBl II 2006, 329) und zwischenzeitlich nicht wieder aufgegeben worden ist (BFH-Urteil vom 09.07.2013 - IX R 21/12, Rz 14; Schmidt/Krüger, EStG, 38. Aufl., § 9 Rz 95).
  • BFH, 23.10.2013 - IX B 68/13

    NZB: Grundsätzliche Bedeutung; Einwendungen gegen die Richtigkeit des im

    Die Rechtssache ist nicht grundsätzlich bedeutsam i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO); denn die grundsätzlichen Rechtsfragen über die Anforderungen an eine Aufnahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei vorher selbst genutzten Wohnimmobilien sind höchstrichterlich geklärt (s. etwa Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848; vom 9. Juli 2013 IX R 21/12, nicht amtlich veröffentlicht, juris).
  • FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2031/18

    Kosten eines Jagdscheins sind keine Werbungskosten

    Dies ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen einen endgültigen Entschluss zur Einkünfteerzielung gefasst hat und diesen zwischenzeitlich nicht wieder aufgegeben hat (BFH, Urt. vom 01.12.2015 - IX R 9/15, BStBl. II 2016, 335 und BFH, Urt. vom 09.07.2013 - IX R 21/12, BFH/NV 2013, 1778; Schmidt/Krüger, EStG, § 9 Rdn. 95).
  • FG München, 24.07.2018 - 2 K 2058/17

    Beendigung der Selbstnutzung der Doppelhaushälfte und deren Vermietung

    Ein Werbungskostenabzug ist jedoch nur möglich, wenn die Aufwendungen nach Beendigung der Selbstnutzung anfallen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BStBl. II 2005, 343, und vom 9. Juli 2013 IX R 21/12, BFH/NV 2013, 1778).
  • FG Münster, 22.01.2014 - 10 K 2160/11

    Wegfall der Vermietungsabsicht

    Das FG entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt; es ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (vgl. BFH v. 14.7.2004, IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37 und BFH v. 9.7.2013, IX R 21/12, BFH/NV 2013, 1778 m.w.N).
  • FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 257/10

    Kürzung von WK bei VuV und Anschaffungszeitpunkt eines privaten

    Für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 9. Juli 2013, IX R 21/12, BFH/NV 2013, 1778).
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