Rechtsprechung
BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 48 Abs 1 Nr 5, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2012, FGO § 60, HGB § 255 Abs 1
AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft - rechtsprechung-im-internet.de
§ 48 Abs 1 Nr 5 FGO, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG, EStG VZ 2012, § 60 FGO
AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
- IWW
§ 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung, § ... 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes, § 48 FGO, § 60 Abs. 3 Satz 1 und 2 FGO, § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO, § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 123 Abs. 1 Satz 2, § 126 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG, § 7 Abs. 4, 5 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, § 23 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG, § 255 Abs. 1 HGB, § 7 EStG, § 6 Abs. 3 EStG, § 7 Abs. 4 EStG, § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 126 Abs. 5 FGO, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Notwendige Beiladung des Erwerbers eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft zum Klageverfahren der Gesellschaft gegen einen Feststellungsbescheid zur AfA-Berechtigung; Ermittlung der AfA-Berechtigung eines Erwerbers nach entgeltlichem ...
- rewis.io
AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
- Betriebs-Berater
AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5
Zur AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
- rechtsportal.de
AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
- datenbank.nwb.de
AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden PersGes.
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anteilserwerb an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft - und die AfA-Berechtigung
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
AfA-Berechtigung nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
AfA-Berechtigung nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft - Revision der klagenden GbR erfolgreich
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Köln, 10.10.2018 - 9 K 3049/15
- BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19
Papierfundstellen
- DB 2022, 2383
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (18)
- BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11
Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und …
Auszug aus BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19
bb) Selbst wenn der entgeltliche Anteilserwerber genau die Anschaffungskosten des Gründungsgesellschafters aufwendet, kann er dessen AfA nicht einfach fortsetzen, denn für ihn beginnt mit dem entgeltlichen Erwerb eine neue AfA-Reihe, die sich nach der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs bemisst (BFH-Urteil vom 20.11.2014 - IV R 1/11, BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34, zum Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft).Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des IV. Senats an (BFH-Urteil in BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34).
ff) Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass die Rechtsprechung die individuelle AfA-Berechtigung des Gesellschafters nach entgeltlichem Anteilserwerb bisher --soweit ersichtlich-- nur unter dem Gesichtspunkt der Auflösung oder Fortschreibung von Ergänzungsbilanzen und -rechnungen thematisiert hat (vgl. insbesondere BFH-Urteil in BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34; Senatsurteil in BFHE 267, 18, BStBl II 2021, 202, Rz 29 ff.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.11.2018 - 3 K 1280/18, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2019, 358).
Der Senat weicht insbesondere nicht von dem Urteil des IV. Senats in BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34 ab.
- BFH, 29.10.2019 - IX R 38/17
Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im …
Auszug aus BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19
Der Erwerber des Gesellschaftsanteils ist insoweit nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO klagebefugt (vgl. Senatsurteil vom 29.10.2019 - IX R 38/17, BFHE 267, 18, BStBl II 2021, 202, Rz 23).Der Senat hat aber bereits entschieden, dass die für die Gewinnermittlung einer Mitunternehmerschaft geltenden Grundsätze beim entgeltlichen Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft entsprechend anzuwenden sind (Senatsurteil in BFHE 267, 18, BStBl II 2021, 202, Rz 30 ff.).
ff) Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass die Rechtsprechung die individuelle AfA-Berechtigung des Gesellschafters nach entgeltlichem Anteilserwerb bisher --soweit ersichtlich-- nur unter dem Gesichtspunkt der Auflösung oder Fortschreibung von Ergänzungsbilanzen und -rechnungen thematisiert hat (vgl. insbesondere BFH-Urteil in BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34; Senatsurteil in BFHE 267, 18, BStBl II 2021, 202, Rz 29 ff.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.11.2018 - 3 K 1280/18, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2019, 358).
bbb) Zu dieser Frage hat indes der erkennende Senat bereits entschieden, dass die gesamten Anschaffungskosten des Erwerbers nach individuellen Merkmalen abgeschrieben werden müssen und nicht nur das in der Ergänzungsrechnung ausgewiesene Mehr- oder Minderkapital (Senatsurteil in BFHE 267, 18, BStBl II 2021, 202, Rz 36).
- FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1280/18
AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft …
Auszug aus BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19
ff) Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass die Rechtsprechung die individuelle AfA-Berechtigung des Gesellschafters nach entgeltlichem Anteilserwerb bisher --soweit ersichtlich-- nur unter dem Gesichtspunkt der Auflösung oder Fortschreibung von Ergänzungsbilanzen und -rechnungen thematisiert hat (vgl. insbesondere BFH-Urteil in BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34; Senatsurteil in BFHE 267, 18, BStBl II 2021, 202, Rz 29 ff.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.11.2018 - 3 K 1280/18, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2019, 358).ff) Hinsichtlich des anteilig miterworbenen Gebäudes ist die verbleibende Restnutzungsdauer grundsätzlich gemäß § 7 Abs. 4 EStG zu bestimmen (ebenso Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2019, 358).
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19
Beim Erwerb eines Einzelunternehmens oder -wirtschaftsguts macht es keinen Unterschied, ob der Erwerber die bestehenden Verpflichtungen übernimmt oder dem Veräußerer die zur Rückführung der Schulden erforderlichen Mittel zusätzlich entgilt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 05.07.1990 - GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C.II.3.; ständige Rechtsprechung vgl. nur Senatsurteil vom 06.09.2006 - IX R 25/06, BFHE 215, 465, BStBl II 2007, 265). - BFH, 22.09.1994 - IV R 61/93
1. Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wege der Bilanzänderung …
Auszug aus BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Anteilserwerber den Veräußerer von privaten Schulden unter Anrechnung auf den Kaufpreis freistellt (vgl. BFH-Urteil vom 22.09.1994 - IV R 61/93, BFHE 176, 350, BStBl II 1995, 367: Übernahme außerbetrieblicher Verbindlichkeiten des Übergebers aus Anlass einer ansonsten unentgeltlichen Betriebsübertragung). - BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
Auszug aus BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19
bb) Wegen der Verweisung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG auf die Gewinnermittlungsvorschrift des § 7 EStG, sind auch bei der Ermittlung der Überschusseinkünfte für den Abzug der AfA bilanzsteuerrechtliche Grundsätze maßgebend (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.11.1973 - GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132). - BFH, 28.07.2021 - IX R 25/19
Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer …
Auszug aus BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19
Eine geringere Restnutzungsdauer kann nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG aber im Einzelfall geltend gemacht werden (vgl. dazu Senatsurteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19, BFH/NV 2022, 108). - BFH, 16.04.2002 - IX R 53/98
Zurechnung von Grundstückserträgen bei Zwangsverwaltung; Eintritt in bestehende …
Auszug aus BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19
Dementsprechend kommt es auch für die AfA-Berechtigung nicht darauf an, ob die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt der Vornahme von AfA bereits bezahlt sind (Senatsurteil vom 16.04.2002 - IX R 53/98, BFH/NV 2002, 1152, m.w.N.). - BFH, 06.09.2006 - IX R 25/06
Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer vorweggenommenen (Hof-)Erbfolge …
Auszug aus BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19
Beim Erwerb eines Einzelunternehmens oder -wirtschaftsguts macht es keinen Unterschied, ob der Erwerber die bestehenden Verpflichtungen übernimmt oder dem Veräußerer die zur Rückführung der Schulden erforderlichen Mittel zusätzlich entgilt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 05.07.1990 - GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C.II.3.; ständige Rechtsprechung vgl. nur Senatsurteil vom 06.09.2006 - IX R 25/06, BFHE 215, 465, BStBl II 2007, 265). - BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92
Aktivierung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einem …
Auszug aus BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19
aa) Nach der Rechtsprechung besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anteilserwerber einen über dem Kapitalanteil liegenden Kaufpreis nur akzeptieren wird, wenn stille Reserven u.a. vorhanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 18.02.1993 - IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224). - BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs
- BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15
Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines …
- BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89
1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …
- BFH, 16.12.2021 - IV R 7/19
Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b …
- BFH, 04.12.2018 - IX R 13/17
Geschlossener Immobilienfonds - Beiladung
- BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine …
- FG Köln, 10.10.2018 - 9 K 3049/15
Streit über die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke; …
- BFH, 26.07.2011 - X B 208/10
Behandlung von Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer Personengesellschaft …
- BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22
Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb
NV: Mit dem entgeltlichen Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft beginnen beim Erwerber in Bezug auf die anteilig mit- oder hinzuerworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens neue AfA-Reihen, die sich nach der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs und nach den anteilig auf das miterworbene Wirtschaftsgut entfallenden Anschaffungskosten des Erwerbers bemessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186).Soweit dies der Fall war, erhöhen die im Zeitpunkt des Anteilserwerbs noch bestehenden Verbindlichkeiten verhältnismäßig die AfA-Bemessungsgrundlage des Erwerbers für das jeweilige Wirtschaftsgut (Bestätigung des Senatsurteils vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186).
NV: Beim anteiligen Miterwerb von bebauten Grundstücken des Gesamthandsvermögens ist, soweit es um die AfA des Anteilserwerbers geht, eine erneute Aufteilung der anteiligen Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits erforderlich (Bestätigung des Senatsurteils vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186).
Vielmehr gehörten die Schulden der Unternehmung zu der betrieblichen beziehungsweise vermögensverwaltenden Einheit (unter Bezugnahme auf FG Köln, Urteil vom 10.10.2018 - 9 K 3049/15, EFG 2019, 1976 [aufgehoben durch Senatsurteil vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186, s. hierzu nachfolgend]).
Der erkennende Senat hat die vom FG für zutreffend erachtete Einheitsbetrachtung in seinem Urteil vom 03.05.2022 - IX R 22/19 (BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186) für vermögensverwaltende Personengesellschaften verworfen und Grundsätze für die Ermittlung der AfA-Berechtigung nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft aufgestellt (dort Rz 28 ff.).
b) Mit dem entgeltlichen Anteilserwerb beginnen beim Erwerber in Bezug auf die anteilig mit- oder hinzuerworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens neue AfA-Reihen, die sich nach der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs und nach den anteilig auf das miterworbene Wirtschaftsgut entfallenden Anschaffungskosten des Erwerbers bemessen (vgl. Senatsurteil vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186, Rz 18 ff.).
Insofern unterscheiden sich der Sachverhalt des Senatsurteils vom 03.05.2022 - IX R 22/19 (BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186) und der vorliegende Sachverhalt.
Wie der Senat bereits ausgeführt hat, kommt eine Fortsetzung der bisherigen AfA-Reihe nach einem entgeltlichen Anteilserwerb in Bezug auf die anteilig miterworbenen Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens auch in diesem Sonderfall nicht in Betracht (Senatsurteil vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186, Rz 20).
- BFH, 07.12.2023 - IV R 11/21
Kein Investitionsabzugsbetrag zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer …
aa) Bezogen auf den geplanten Erwerb der Anteile an der Klägerin zu 1. fehlt es bereits an der Anschaffung eines Wirtschaftsguts durch den Kläger zu 2. Der Anteil an einer Personengesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH kein Wirtschaftsgut, sondern verkörpert nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO die quotale Berechtigung des Gesellschafters an den zum Gesamthandsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 06.05.2010 - IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, Rz 13; vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186, Rz 21, m.w.N.; auch Schmidt/Kulosa, EStG, 42. Aufl., § 7g Rz 85; Bugge in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff --KSM--, EStG, § 7g Rz G 13; HHR/Reddig, § 7g EStG Rz 22).